13.02.2018 01:11 http://sch-einesystem.tumblr.com/post/170832968453

Hallo ?Grundgesetzfreunde?.

Wenn ich mir gerade ansehe wie auf desucthem Boden Doppelpass Kurden gegen Doppelpass Türken (nato-Mitgleider) demonstrieren frag ich mich: Ist die Versammlunsgfreiheit ein Recht der DEUTSCHEN oder ein Recht derjenigen die zwar nicht deutschstämmig sind  aber eine deutsche Staatsbürgerschaft haben, also: erstrecken sich die ?Deutschenrechte? auf die biologsiche Satmmeszugehörigkeit zu einem jener Stämme deren Nachfahren heute ?die Deutschen? sind oder den Pass? Denn die Eigenschaft Deutsch zu sein regelt das Grundgesetz anhand Abstammungsowei eienr Stichtagsreglung. Saats-bürgerschaft steht auf ?nem andern Blatt? . In dem deutschen Pass eines trüksichen kurden müsste im prinzip bei ?Nationalität: türkisch? stehen wenn er einen Doppelpass hat, oder? Würde mit soclheien pass das Recht bestehn hier als Staatbüregr aber nicht Dscther zu demonstrieren oder würde man ne Demo die nur aus solchen teilnehmern ebtseht  als Zusammen-rottung/Aufstand ausländischer Kräfte ansehen?


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[1] http://78.media.tumblr.com/73a7c7993745833e9fe40d56691231c0/tumblr_p43bbzDt8y1sofvubo1_1280.jpg