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Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 06172 / 685078

Fax: 069 / 701954
Herrn
Dr. jur. Peter Finger
Emil Sulzbach Straße 22
60486 Frankfurt/Main
05. Oktober 2002
Sehr geehrter Herr Dr. Finger,

anbei, zu Ihrer Kenntnisname, das Schreiben der RA Asfour, mit dem diese Terminsverlegung wegen zwei Wochen Urlaub beantragt haben. Eben erhalte ich im übrigen Beschluss des AG Bad Homburg, das neuen Termin auf den 27. November festlegt. Das sind dann sechs Monate für ein Verfahren im Zuge der EA (eingereicht von Ihnen am 4. Juni).

Ihnen hatte ich wegen der Terminsverlegung keinen Vorwurf gemacht, und ich entschuldige mich, so dies den Eindruck erweckt hat.

Sachverständigengutachten gilt es zu verhindern, das kostet nur unnötig Zeit und Geld, was sollen solche Gutachten denn aussagen?

a) Kinderpsychologisches Gutachten von Tabea

- ergibt entweder, dass das Kind entsprechend entwicklungspsychologioscher, entwicklungs-pädagogischer, psychoanalytischer, verhaltenspsychologischer allgemeiner Fachmeinung und des weiteren auch Meinung des Jugendamtes Kontakt zum Vater braucht und wäre insofern bloße Zeitverschwendung

- oder: das Gegenteil, will heißen, das bei dem Kind abnorme Bedürfnisse bestehen. In diesem Falle sollten wir dann Antrag auf §1666a BGB ändern, da von einer Gefährdung des Kinds-wohles durch die Erziehungsfehler der Mutter auszugehen ist (vgl. OLG Köln FamRZ 1998, 1463, OLG Frankfurt 3 UF 146/99) § 52a 3 FGG (Verfügung haben wir ja von Dr. Knauth vom 31. Juli)).

b) Psychiatrisches Gutachten von mir

Müsste ergeben, dass ich gemeingefährlich bin. Davon ist nicht auszugehen, sonst würde ich meine regelmäßigen Checkups beim Psychiater wohl nicht als freier Mensch verlassen. Es hat nie einen Betreuungsbeschluss gegen mich gegeben, bösartige Anwürfe der Kindsmutter hin oder her. Ich gebe zu bedenken, dass ich in leitender Position beruflich tätig bin und ein ganz normales Leben führe. Solch unsinnigem Gutachten würde ich mich verweigern, das ist mein gutes Recht.

Mit freundlichem Gruß, Ihr

Maximilian Bähring



Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 06172 / 685078Fax: 069 / 701954

Herrn
Dr. jur. Peter Finger
Emil Sulzbach Straße 22
60486 Frankfurt/Main

26. Juni 2002

Sehr geehrter Herr Dr. Finger,

Es ist eigentlich nicht meine Art mich an solcher Schlammschlacht zu beteiligen. Daher nur soviel:Anhand der Menge der von Tabeas Mutter vorgebrachten Argumenten kann man schon von einem erhöhten Rechtfertigungsdruck sprechen. Es ist für Tabeas Umgang mit mir glaube ich vollkommen unerheblich, ob ich (Seite 3) zu spät zum Abendessen kam etc. etc. Wie jemand über so etwas zwölf Seiten verfassen kann ist mir ein Rätsel. Frau Rieks Ängste sprechen für sich. In ihren eigenen Tagebüchern (siehe Seite 2) spricht sie davon ?manipulierbar? zu sein. Ihr Verhalten ist meiner Erfahrung nach durch große Selbstzweifel geprägt. Als ich Frau Riek kennen lernte war sie arbeitslos. Sie erzählte ständig, ihr ehemaliger Lebensgefährte, Herr Mojschewitsch, würde sie bedrohen. Richtig ist, dass ich Anfang 1999 eine kurze Beziehung zu einer Dame hatte, deren ehemaliger und Freund meine Wohnungstür eintreten und uns nach deren Aussage umbringen wollte. Vor diesem Hintergrund ergab sich ein Nervenzusammenbruch, so dass ich freiwillig ein psychiatrisches Krankenhaus aufsuchte. Das damalige Drogenscreening war im übrigen negativ! Als sich mein Zustand stabilisierte habe ich dann die ambulante Weiterbehandlung bei Herrn Dr. Zeides betrieben. Ich bin Tabeas Mutter für Ihre damalige Unterstützung und Besuche äußerst dankbar. Ich habe die Therapie nie verweigert. Richtig ist, dass Tabeas Großmutter einen esoterischen ?Reiki? Zirkel betreibt und meint Krankheiten durch Handauflegen (oder durchs Telefon, sogenanntes ?Fern-Reiki?) erkennen und heilen zu können. Uta Riek glaubt fest daran. Beide sind, hinsichtlich Tabea, von äußerst besitzergreifender Natur.Richtig ist ferner, dass Uta Riek innerhalb der Beziehung verweigert hat eine gemeinsame Sorgerechtserklärung zu unterschreiben. (Unterschied zwischen Sorge- und Umgangsrecht war mir damals nicht bekannt.) Nach diesem Vertrauensbruch habe ich Sie gebeten (da ich sie gut aufgehoben sehen wollte) für 14 Tage zu ihrer Schwester zu ziehen ,,und sich das ganze noch mal zu überlegen?. Sie zog daraufhin zu Ihrer Mutter. Der Rest ist bekannt.
../-2–2-Richtig ist auch, dass Herr Dr. Zeides zum fraglichen Zeitpunkt eine ?Belastungsreaktion? attestiert hat, jedoch keine Anzeichen einer psychotischen Störung sah. Attest liegt vor

Das Einwerfen eines Stofftieres (Seite 15) geschah zusammen mit einem Schreiben dass ich mal wieder einen vorgeschlagenen Umgangstermin als gescheitert erklären musste. Es gibt hierfür einen Zeugen. Die Schriftform habe ich damals gewählt um Frau Riek nicht durch Telefonate belasten zu müssen.Mit freundlichen Grüßen,(Maximilian Bähring)




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