24.11.2017 01:24 http://sch-einesystem.tumblr.com/post/167833653538

Ich hab der alten Dame inder kliik Dr. bausmatrk damasl geraten ihre Gerichts-Post auf jeden Fall entgegen-zunehmen. Sollte es sich um eien gerichtlichen Mahnbescheid handeln dem man nicht widerspricht kann da nämlich dazu führen daß man Forderungen begleichen muß die man nicht hätte begleichen müssen wenn man Einspruch eingelegt, sich beschwert, hätte! Nur in eienm Fall lohnt es sich die Füße stillzuhalten. Man hängt in einem Mietvertrag drinne den man loswerden will (etwa eienr der auf 5 Jahre abge-schlossen wird). Dann reagiert an auf nichts und läßt den Vermiter von sich aus kündigen.Wenn er selsbt kündigt kann er aller Voriussicht nach keinen Schaden-erstaz/Nutzunsgausfall einklagen für die netgange Mite daruch daß man früher wegzieht als der Vetrag das vorsieht.

Interssant ist sowas auch bei ports in eienr orts-Vermittlunsgstelle  für Standleitungen deren erstamlige shcltung so teuer sit daß die betreiber die kosten auf mherer Jahre Nutzungsdauer umlegen. Da ist nämlich die Frage wenn man für zwojahre Nutzunsdauer eiens Porst im voraus  Beristetllungsgebühren gezahlt hat was mit dem Teil wird den man anteilig nicht nutzen kann nach einer Kündigung. Fürher mustse man wenn man nen Internetertrag bschloß sich imemr auf zwo Jahre Mindest-vertargslaufzeit fetslegen. Est as der Provider Alice (Sparkle/Telecom Italia) ohne Mindestvetragslaufzeit für ADSL2 auf den Markt kam änderte sich das in der Branche.

Vile werdn sich noch an den ersten Handvertrag erinenrn wo man ebenfalls auf Jahre gebeudnen war und dafür  aber ein Endgerät ? handy ? gestellt bekam.


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