10.11.2017 08:36 http://sch-einesystem.tumblr.com/post/167349832783

Am 23. erreicht mich ?Gerichtsbescheid? datiert auf den udn ausgefrtigt am 21. September 2017 in Sachen 7 K 1585/16.F Verwaltungericht Frankfurt a.M. (wonach ein binnen eines Monats einzulegendes Rechmittel - Seite 5 Mitte ? binne ? seite 6 oben ? 2 Monaten brgündet werdne muß. Zudem könne man noch ein halbes Jahr lang Beschwerde einlegen.

Somit entfaltet der bescheid keinrlich Rechtskraft vor dem 23. Oktober 2017, wenn ich bis zum 23. Oktober 2017 Rechtsmittele einlege verlängert sich die Frist bis zum 23. November 2017. Die Frist für eine Beschwerde endet am 23. März 2017. Ich habe Rechtsmittel eingelegt.

Dennoch erhalte ich mitdatum des 05. bereits am 10. Oktober Abschlussrechnung in der Angelegenheit obgleich noch gar nicht entschieden ist ob die Kostenfestsetzung rechtmäßig war.

Vorab per Fax?, jedenfalls auf dem Postwege fristgemäß, am 12. Oktober 2017 gebe ich Anfechtung Kostenentscheid in Sachen 7K1585/16.F Verwaltungericht Frankfurt a.M. (Einschreiben RR 3720 7698 2DE) / X007008302600X Gerichtkasse Frankurt a.M. (Einschreiben RR 3720 7699 6DE) - per Copy und Paste Fehler - irrtümlich datiert auf den 04. Oktober 2017 zur Post.

Bereits am 13., datiert auf den 11. Oktober 2017 erhalte ich Antwort vom hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel, man vergibt dort das Aktenzeichen 8 A 2013/17.Z udn weist auf das Formerfordernis Anwalstzwanges hin.

Am 13. Oktober telefoniere ich daraufhin mit dem hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel und verfasse auf dortiges Anraten hin ein schriebn mit dem Titel ?Aufhebung eienr kontensperre? welches am 14. Oktober 2017 versehen mit dem Betrff der drei Aktenzeichen 7 K 1585/16.F Verwaltungericht Frankfurt a.M. (Einschreiben: RR 3720 7764 8DE), 8 A 2013/17.Z hessischer Verwaltungerichtshof Kassel (Einschreiben: RR 3720 7765 1DE), X007008302600X Gerichtkasse Frankurt a.M. (Einschreiben: RR 3720 7763 4DE) zur Post gegebn wird. Beigefügt sind die HartzIV /ALG2 Beschide vom 28. Januar 2016 und 09. Januar 2017.

Am 18. Oktober 2017, drei Werktage nachdem das Gericht mir mitgeteilt hat das vor dem Hessischen Verwaltungerichtshof in Kassel Anwaltszwang herrscht kümmere ich mich um dieses Formbedürfnis. Als ich endlich einen Anwalt gefunden habe der sich der Sache annehmen will bricht plötzlichmeiene teflonleitung zusammen, ich kann weder afxen, telefonieren noch Emails vesenden. Wie sich herausstellt wurde dieLeitung absichtlich manipuliert, jeman aht mit eienr drahtschrer de Kabel am hausverteielr druchternnt, das wurde auch zur Strafanzeige beider Polizei gebracht, die Telekom benötigte drei Wochen um sie (provisorisch) wiederherzustellen. Noch am 18. Oktober 2017. Also mit datum von sleben Tage versende ich Einschreiben (RR 3720 7856 9DE) mit dortige Aktenzeichn 8 A 2013/17.Z an den Hessischen Verwaltungerichtshof in Kassel indem ich dort infrmeire daß ein Anwalt Neumann von Freshwaters sich dier sache annhemnwill. Auch hier habe ich ales getan um fristen zu wahren, trotz aller technischer Widrigkeiten. Ich beantrage zudem Fristevrlängerung damit der Wnalt sich einarbeiten kann, da die Fristsetzung von wenigen tagen um die sche einem Anwalt zu übergeben mir extrem kurz erscheint.

Vorab per Fax am 19. Udn er brief am 21. Oktober 2017 erhalte ich Post datiert auf den 19. Oktober 2017 8 A 2013/17.Z an den Hessischen Verwaltungerichtshof in Kassel
wmoit man den Fristevrlängerungsantrag abschettert.

Am 10., datiert auf den 05.  November 2017 erhalte ich ? unegachtet der Tatsache daß der urprüngliche beshcide vom 21. Hier zugegangen ma 23. Spetmber 2019 noch gar nicht rechtkräftig ist eine Mahnung zu X007008302600X Gerichtkasse Frankurt a.M., das ist das Verfahren 7 K 1585/16.F Verwaltungericht Frankfurt a.M.. Obgelich noch gar nicht kalr ist ob das so alles seien Ornung hat und obgelich man mir beim telefonat vom 13.Oktober 2017 versichte meien Eisnprüche hätten ausfchiebende Wirkung und obgelich ich am 14. Okober 2017 per eisnchriebn an allle drei Stellen, dne verwaltunsgegrichthof in kassel, die Gerichtskasse und das Verwaltunggericht jeweils Frankfurt a.M. Einwände gegen die Kostenrechnung eingelegt habe sendet man mir nun shcon eien Mahnung! Das geht nun wirkoich zu weit.


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