Ich begreife die EU Verträge von Lissabonn als eine art von
Verfassung die nach Artikel 146 GG von den nach Artikle 116 GG
stimmberechtigeten- also per Volksabstimmung der bio-deustchen
?legitimeirt werden muß.
?
Ich finde daß die Abgabe von
Verantwortung in vilen bereichen an die EU udn ihre Europaparement ohne
Volksabstimmung zu weit geht! Und ichvetrete die Auffassung daß
Völkerrecht also die Menschen-rechte ebenso wie Rechtssprechung des
Europarates ? Fall Görgülü - umgesetzt werden muß in nationales Recht.
Natürliche Elternrechte schützen vor Kinderhandel und
Menschenhandel. Das Abstammungsprinzip schützt davor staaten- und damit
heimatlos zu werden. Niemand käme auf die Idee einer Mutter ihr
Kidn wegzunehemn nur weil ihr Kind in einem Land geboren wird in dem es
die Staatbürgerschaft per Geburtsort erhalten kann. Das
Abstammunsgprinzip MUSS daher immer Vorrang haben.
Udn es darf
ekein zang geben resourcen zu nutzen. Nur wiel dei Bundesrepublik noch
irgendwo ein brachliegendes Naturschutzgebiet hat daß man theoretich in
Bauland für Zuwanderer umwandeln könntemuß es dennoch denjenigen
überlassen werden darüber zu befinden ob Allgemeinflächen versiegelt
werden die dort herrschten bevor Zuwandrung geschah. Ob wir für
Zuwanderer sozalen Wohnungsbau betreiben muß von denjenigen enstchddien
werden die betsndteil des Volkes waren bevor zugewnadret wurde du nciht
von den Zugewnderten.die bio-deutschen enstcdien allein ob sie ihre
flächen liebr dem landschafts- und Naturschutz zur Verfügung stelken
oder Zuwanderern.