Wenn ich der Meinung bin der HartzIV Satz ist zu gering dann
kann ich es sozusagen als Anzahlung annehmen und muß das wohl auch weil
ich damit nicht KONKLU-DENT (daraus begleitet) die Aussage treffe daß
der HartzIV Satz ausreichend wäre. Insebsodner wenn man mich druch
ansosnetne verhunegrn alssen exitetntiell nötigt.Bei
Unternehmensanteilen habe ich Alternativen. Ein Mehrheitsteilhaber hat
allerdings die Verpflichtung das Kapital eienr unternehemsn zuerhalten
udndaraus könenn sich Nachschußpflichten etc. ergeben. Wenn
teileinnhamen verwendet werden um das Kapital einer Gesellschaft zu
erhalten aknn es egboten sien Gelder anzunhemen oder gar eiegen Gelder
als Pribvatkredite reinzsutecken. Dneken wir aml en ein Unternehemn was
ein Gebäiduer hätte. Wenn das nict regemäßig gestrichen würde um es vor
Wind und Wetter udn damit dem Zerafll zu schützen kann sich die
Zwangs-situation ergeben nur um das Gebäude zu erhalten damit es und
der ihm entgegenstehende Wert nicht verfällt in dieAMlerarbietn zu
unvetsieren oder sie sogra slebst duchzuführen wenn an Kosten egring
haltenmuß. Stellt man dafür Privatkredite zu verfügung (ein
egsllshcfater kauf die Frabeiemr auf eieegn Rechnung)kann man diese
später gegen die Gesellschaft doer die anderen Anteilseigenr geltend
machen § 110 HGB (analog zum § 678 BGB)!Es muß dem urprünglichen
geschäftszweck udn Werterehalt der Egschäftsgrudn dienen dun amn muß wie
beim Shcudleneintreben dafür sorgen keien unnötigen üebrhöhten
Aufwendungen zu generieren.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/g20-gipfel-in-hamburg-in-markenklamotten-gegen-das-system-a-1157164.html
EINNAHMEN SIND NUR (DANN) GEWINNE WENN ETWAS DABEI ÜBRIGBLEIBT
SELBSTKOSTEN= KEIEN EINNHAMEN -
man darf keine EINNHAMEN erzielenich darf aber 20 euro von familie oder
nachban nehmen und für familie doer nachbarn damit einkauefn gehen wenn
der krank, bettlägrig ist etc. ich ihm das restgeld zurück-gebe darf nur
nichts daran verdienen - gewinne entstehen druch überschüsse
Über
die Fragen derGewinnevrwendung enstchiden Gelesxhcfter Gemeinsam iund
per MErheistbeshcluß. Das ebduetet wenn ich Kosten gegen meein
Untrenehemn geletend amchen will bin ah daruaf angewiesen eiwnetder eene
Einigung zwichen denGEllschftern herbeizuüfhren oder gerichtliche
Klärung. Das wiederum setzt voraus daß man es sich fianzielle rlauben
kann zu kalgen und wer Treuhänderisch oder druch Sicherheistüebreignung
und § 34 GmbHG Klauseln verpflichtet ist ekein Auskünfte über
Kreditgeber oder steille teilhaber zu geben aknn eiekien
prozesskosenhilfeanträge stellen weil das geben von vermögensuasküften
gegenüber dritten den Mitgesllschftern das recht gibt anteile
einzuziehen was eien in die wzickmühle bringt wel man dann nämlich
übereignet Sicherheiten oder Treuhandverhältnisse offenlegn muß was man
nun wiederuzm vond eren siete aus nicht so einfach ohne weiters darf.
Daher aknn es geboten sein Einnahmenzu generieren, um au den Einnahmen
gerichtsfervhren gegenzufinamzieren welche dei Innervrhältnisse klären
udn damit dann auch wer welche KOSTEN zutragen hat. Dumm nur wenn die
einnhamen ide mansich erhofft nicht SCash fleießn sodnern illagelreweise
aufgrechet werden weil andere Migetsellschfter ebefalls für sich in
anspruch nimmt Geshcäfte ohen Absparche wietrlafenzu lassen. Wennalso um
im beispiel zu beleiben sinnemä zwo Liferungen mit Frabe dastehen un
jeder eie site des Haus zu streicehn begonnen hat das der gelschaft
gehören würde woebi jeder auf seienr Farbwahlbesteht udn bei den
Mehrheitsevrhältnissen ein Patt besteht. Wenn ich nacher Gechäft
an eien zwote Firma auslagere um sowas zu umgehen kann ich dort nicht
einafch die Kosten aus der ersten gelend amchen wenn es dazu keeien
Beshclüsse der GEellschaftsevrsammlungder ersten Firma gibt Es stehen
also zwo Geslslchafter da diejeweils eien volle Palette Farbe gekauft
haben auf eigene Rechnung wielsie das Haus als Geschäftsgrundlage der
Geleschaft werterhalten wollen. Beide in den betsen absichten. Udn dann
ist es enstchdiendd was vorher zuletzt verienbart wurde wer
sichdraumkümmern soll udn wie. un dda sind dann die LETTERS OF INTENT /
ABSICHTSERKLÄRUNGEN intersssantdie kurz vor dem zerwürfnis der
Gesellschfter existieren. Wer hat als man sich noch eiengermaen
eing war wem was zugesichert, wer wollte seien anteile veräußern udnwer
wollte wie udn von wo das Geschäft weiteführen (Architeken/ingenieure
könen am Strand siten udn Pläne zeichenn die dann woanders auf der Welt
umgesetzt werden das bedeutet nicht daß man den Produktionsstandort an
demMAnschiennstehen verlagertdie man heutztage frenwearten kann.. Es
kann aber notwenig sein im Land die Produktionsstaätten so umzubauen da
sie vom Auland aus fernsteuerbar sind).
Wie? Es ist dochnicht
etwa so daß die Rente von Untremehmern oftmals darin besteht
Geschäftsgrundlagen (Kudnebindung, Häuser, Maschinen) an Nach-folger zu
?vermieten? wobei danndie Miteeinnahe die Rentenzhalung darstellt.
So
Luet gehörendruch ne Zwnagszusatzrente betsraft, denn die könnten ja
hohe Renetnzahlunegn ins MARODE SOZAILSYSTEMleisten weil siemeist höhere
Einkommenahben als der Druchscnitt und weniger oft blau feiern doer
krank machenwiel es ihre eiegens gled kostet und nicht das von dritten.
ichhab auch nocgh nie eien unternehemr gesehender sich über uentgeltlich
abgeleisteet übetsudnen beschwert hätte, es dient ja dem wohl des
unternehemsn udn wenne s der firma gut geht bekomm ishc später malmehr
rente. daß die gewerkchaftsaptrschks das geld egren jetzt shcon hätten
um es in ihre maroden ?neue heimat? projekte umzuverteilen ist mir klar.
diw ollen ihre einnahmen aufbessern udnsie wollen den unterenhemrn die
imgeenstz zu ihne riskio tragen reinregeiren. das ist nichts anderes
alsplünderung udn straßenraub.