Ehe = (kinderlos aber aber verheiratet also ohne gentisches Bidnung via Kind)
Elternrechte
udn Pflichten sidn NATRÜLICH das ebdeute an Sbatmmung udn gene
gebudnen. das siehtman beispsilweise im 1685 BGB der das umagsrecht von
ex-freudnen von müttern die niczt kidnavter sind unter
KIDNSWOHLVROEHBHALT stelltwhrend der umags des avters mit dem kind IMMER
UND AUSNAHMSLOS grundsätzlich dem Kindswohl dienlich ist.
Der
Satt kontolliert die natülich ELTERLICH Erziehung (ob kidner eschlagen
werden etc.) aber er ERSETZT SIE AUF GAR KEIEN FALL. Da ist eien ganz
deustliche Rangordnung drinne. Eltren = bürger = Massa -<
jugednmatsmiartbeiter = vond iesne ebzahlte Nigger.
Umagnsgrecht
ist ABSPOLT. Sich u weiegrnes druchzusetzen bedrüfte eines § 1684 (4)
BGB der auf dauer üebrhaupt nicht aussprechbar its. ein poizsite der
eienm avter nicht hilft sien UNEGRGKETES uMagnsgrecht durchzusezen ist
ein SCHWERVEREBCHEN wiel Amstmissbarcuh + BEIHILFE ZUR KIDNEENTZIEHUNG.
Das gibt 10 jahre bau vollkommen zu recht. Das Umagsrecht ist ABSOULT.
das heißt es kann allenfalsl einegschränkt werden oder ins eienr
Ausgetsaltung Aufagen untreliegn, etwa wenn ein vegrewltiegr sein aus
eienr Evragwltigung hervorgegangens Kidn zu sehn wüscht (dei Frau hätte
ja - abtreibenkönnen). cih iwll mal nicht wissen wi vile der sehr
wenigen krimiologsicehn indikatioennvon abtreubunegn auf anzeiegn beruen
die umags-oder sorgechte erschweren solen wo es aber in sahcen der
anegzeigten angeblcihen begrewaltigung nicht zu verurteilugen kommt
osndnrzum freispruch.
Mutterschtz ist der Shcutz davor da eien
frau zur Abtreibung gezwungen wird udn der Schutzdavor den Arebistplatz
WÄRHEND DER SCHNGESCHFTSBEDINGTEN Auszeit zu evrleiren. Das sind
Ansrpüche gene denArbeitgeber udn das recht des Kidnes auf Leben.
Ausserdem
stht da noch da UNEHELICH Und EHELICH Kidner gelcih sind. Shcon daraus
eliete sich ab daß ERSTGEBORENE Priorität haben. Denn eien ERSTGEBRENES
Kidne aus eienm Seitnsprung ist gelcihwertig erbberichtig wie eines wa
später in eien Ehe hinzukäme. Und s bedeute daß der gestzgeber eidneutig
klargestellt aht da - wie es auch im katholizismus seit den Zeiten vor
herinch dem (. von England egreget war - ehen jederzeit annuliert werden
könnenweile s da allenfalls um besitz eght aber ei derEltern zu Kind
ebziheung keinSpa emrhr versantden wird. Asu Aße wurd ernstudn ernst ist
soundsoviel jare alt weiß der volksmund. gerade die gelcihstellung
zeigt da eien kinderlose Ehe anchrangig keien Vorrrng vor einem
unehelichen Kind hat. Daher gibt es ja auch Härtefallscheidungen woe
KIDNERLOSE Ehen ohen Trennunsgjahr geschiden werden können wennein Kidn
mit eienm neuen Artner im Anmarsch ist.
Der grundgestzliche
Schutz der Eltrenschaft bezieht sich allein auf das biologsiceh
begrüdnete Eltern(-teile) zu Kind verhältnis. Da steht nichts von
Erziehnusngebrechtgen, vormündern oder doptiveltern. Das ist in
denMenshcrechterkläringen von EU udn UN genauso. Damitwill man ja geade
so schweienrein verhidnenr wie da christliche slebsternannte
Gutmeshcne Paare die keine Kinder bekommen können den Kidnerusch
dadrucherfüllen daßs ei sieanderen Letren (in der drittenWlet) wegnehmen
doer sozial swchwachen Familien in Deutchland. Kidenr haben doer
ebkommen ist eben kein Vorrecht von Vermögenden. Wer sich mal die Azhlen
anschaut etwa von Inobhutnamen, der wird efststellen daß die
Letern-Kidn Bezihung vom Staat sytemstsich geschwächt wird,
issnebsodnere sit der Wende. Egnau betrachtet ist aber jedeWeisung die
ein eneur partner dem Kidn eiens fer,mden Mannes erteilt ein EKLATANTER
MENSCHRECHTSVERTSOSS. Elternabende sidn er defitiion Versammmlungen die
sich dadurch auszeichen um es mit Walter Moers ?kelenm Arscloch?
zu formulieren daß sich die Anwesendenuntereiender reporduziert
haben. Ansonsten ist die Teilnahe da schlicht unzulässig.Ich vesreth ja
wenn arbeistlsoe Sozialoginnen denn Gewerkscft odr Partei ne Planstelle
beim Jugendamt geshcffen ahben das egren anders sehen aber das deckt
sich nunmal weder mit Grundgestz nochMenshcrechtskonvetnionen.Inm
grundesgtz steht nicht daß Erziehung die Aufagbe des Staate sind.
Sdnernd er Letren DIE DER SATT DABI VERDAMMT NOCHMAL ZU UNTERTÜPZTZEN
Wortlauft fördern HABE. Das legt dei Rangfolge von Jugendamstgeschmiß
und biologsicehn Eltern eindeutig und unverrückbar fest. Eltern
Chef, Jugendamt bei der Identitätsfestellung unevschämter über sieen
Kompetenzen hinausgehender Angestellter jenes Bürgers der einelternteil
auchnoch ist. So von wegen Kalgeweg-Sperrwirkung einer
vaterschafsanerekunng.
AUSSEReheliche Kinder sind anders als
UNeheliche nicht gleichgestellt das bedeutetder Gesetzgeber hält nichts
von rumvögelnden schlaMpenZweopartnern doer Fremd-geherei.UNehelich ist
nicht gleich AUSSERehelich.