15.06.2017 02:53 http://sch-einesystem.tumblr.com/post/161853919268

Die fremdegehende Schlampe die durch allein ihr Verhalten vor dem Jugend-amt (http://take-ca.re/) gerichtlich angeordnete DNA-Vaterschaftstests notwendig  machte wollte sich an mir rächen indme sie mich auch mal begutachten lässt. Jetzt steht dummerwiese in dem meisten Gesellschaftverträgen drinne das für diesen Fall die Geschäfstanteile aus Sicher-heitsgründen von den Restgesellschaftern eingezogen werden damit wenn jamnd aufgrund alterdemenz ausfällt eben gerade nicht die Ex in der Geslslchafterversammlung sitzt. Das beduetet auto-matsiche den wirtshctzlichen Ruin wgen ZWANGSVERKAUF. Seltsam daß Anwälte für dei Konkurrenz arbiten. Selstam daß ihre Ex der in meein Netz eien Proxy betrieb fürher für dei Konkurrenz arbietet? Keinerlei Wirtschaftskirminlität druch Kidnapping? Versuchte Feindliche Überhame mittels erpressierischem Menshcnraubes! Aber die Bullen amchen ja hieb und stichfest nachweislich nichts wiel man sich weigrt als illegaler Spitzel Verbindungs/Vorratadaten weitrzugeben.

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Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 0 61 72 / 68 50 78

Fax: 0 61 71 / 204 - 3100

Herrn Dr. Seehuber
Chefarzt
Klinik Hohe Mark
Postfach 11 45

61401 Oberursel

06. Januar 2003

Sehr geehrter Herr Dr. Seehuber,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. Dezember 2002, welches mich am
heutigen Tage im Büro mit der Hauspost in der Unterschriftenmappe erreicht
hat. Wie darin von Ihnen gewünscht habe ich am heutigen Vormittag angerufen
und um Ihren Rückruf gebeten.

Im daraufhin von Ihrer Seite erfolgten Anruf habe ich Sie gebeten, mir dar-
zulegen welchen genauen Auftrag sie hinsichtlich einer psychiatrischen
Begutachtung, wohlgemerkt eines durch das Jugendamt begleiteten Umganges
von meiner Tochter und mir, unter dem Aspekt inwiefern dieser meiner Tochter
schaden könne, vom Amtsgericht erhalten haben.

Sie haben hieraufhin entgegnet, Ihr Auftrag enthalte die Information, dass
Behandlungen in irgendwelche Kliniken - im Verlauf des Gespräches haben Sie
sich, nachdem ich Ihnen den Beschluss des AG nochmals verlesen habe, auf
den Begriff ?behandelnde Ärzte? - und dahingehend korrigiert - dies stelle
eine Vermutung Ihrerseits dar ? stattgefunden haben - die ich nicht von der
Schweigepflicht entbinden würde.

Dies allein legt aber bereits die Annahme nahe, eine Behandlung aufgrund
einer - eventuell irgendwann mal vorhanden gewesen seien könnenden -
psychischen Krankheit sei erfolgt. Eine solche Annahme dürfte jedoch, aber das mag lediglich meine subjektive Sicht der Dinge sein, ein als unabhängig gelten wollender Gutachter gar nicht treffen.

Sie haben des weiteren angegeben, in eine solches Gutachten auf Äußerungen der Antragsgegnerin (im das Gutachten verursachenden Verfahren), entweder durch Einbezug dieser oder der von Ihr in 15 eng mit der Maschine beschriebenen Seiten schriftlich geäußerten Vorwürfe, die ich schlichtweg als - in zumindest großen Teilen -für unwahr abtun darf, auch nur meine subjektive Sicht der Dinge, einbeziehen zu wollen.

Was dies mit einer Begutachtung hinsichtlich der Frage ?Schadet ein (durch das Jugendamt als Aufsichtsperson begleiteter) Kontakt mit mir meiner Tochter? (und  nichts anderes war der vor dem Gericht verhandelte Auftrag des Gutachtens) zu tun hat vermag ich nicht zu erkennen, aber wahrscheinlich ist bereits dieser Mangel an Erkenntnis geisteskrank.

Maximilian Bähring

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Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 0 61 72 / 68 50 78

EILT
per Fax: 06 11 / 32 27 63
Herrn
Dr. Christean Wagner
Minister der Justiz
des Landes Hessen
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden

10. Juli 2002

Sehr geehrter Herr Dr. Wagner,

Auf meine Rückfrage in Sachen einer einstweiligen Anordnung von Umgangsbefugnissen mit meiner Tochter (AZ  9F 434/02 UG, des weiteren AZ 9F 104/01 KI) wurde mir vom AG Bad Homburg heute im Verlaufe zweier Telefonate mitgeteilt, dass dort krankheits- und urlaubsbedingt (Richter Dr. Walter ? krank, Richter Dr. Knauth im Urlaub bis zum 24. Juli und urlaubsvertretender Richter Schmidt ? krank) das Familiengericht nur notbesetzt ist und Umgangsregelungsverfahren, auch im Zuge der einstweiligen Anordnung, als nicht besonders dringlich anzusehen sind. Ich halte dies für einen unmöglichen Zustand, es entsteht hier in Sachen Umgangsvereitelung, zumindest zeitweise, ein rechtsfreier Raum.

Dies führt dazu, dass meine kleine Tochter Tabea Lara und ich nun seit über 1½ Jahren keinerlei Umgang miteinander haben konnten und treibt ihre Entfremdung von mir voran.

Ich erbitte von Ihrer Seite Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Bähring


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