11.06.2017 02:03 http://sch-einesystem.tumblr.com/post/161678721638

Schönes Eigentor: Kinder von HartzIV Empfängern haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Unterhalt der eine beteiligung an Einnahmen darstellt die bei Arbeistlosisgkeit die explizit druch Verleumdung der Kidnesmutter verursscht wird natürlich wegfallen. Darüber amüsierte sich schonmal ein Richter. Gerne verklag ich aber deine Nutti und ihre epresserischen verleumderanwälte auf meinen einafch nachweislichen  Verdienstausfall ich sechsstelliger Höhe (Euro) und beteilige das Kind an den Einnhamen. Villeicht wollen sich meine ehemaligen Mitgesellschafter solch Klage anschließen und ihre entgangenen Gewinne geltend machen dann wird es ganz locker siebenstellig was den Streitwert angeht an Schadenratz für Denunziantion.


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