http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__4.html
(2)
Ein Kind, das im Inland aufgefunden wird (Findelkind), gilt bis zum
Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen. Satz 1 ist auf ein
vertraulich geborenes Kind nach § 25 Absatz 1 des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes entsprechend anzuwenden.
http://www.pi-news.net/2015/08/mit-scheinvaterschaft-zum-aufenthaltsrecht/
UNFUG.
Es geht viel einfacher. Sie sagt der Vater sei unbekannt, dan gilt der
Vater als ein unbekannter DEUTSCHER und das Kind als Deusch auchw enn es
eien ausländsichen Vater hat. udn mittels der vermutetetn Descthen
vaters gibt es das Aufentahlstrecht und volle Sozailleitungen. Aber wehe
man will nahcweisen daß das gar keine deuschen Gene sein können vom
vater. Das ist dann Rassismus. Auch belibt: Aufenthaltsrecht über
angeblich Patenschaft also ?Famlilinzugehörigkiet?!
http://www.faz.net/aktuell/politik/auslaenderrecht-scheinvater-werden-ist-nicht-schwer-1211422.html