18.08.2015 02:41 http://sch-einesystem.tumblr.com/post/126996843943
Vaterschaftsvermutung: DEUTSCHER!

http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__4.html

(2) Ein Kind, das im Inland aufgefunden wird (Findelkind), gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen. Satz 1 ist auf ein vertraulich geborenes Kind nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes entsprechend anzuwenden.

http://www.pi-news.net/2015/08/mit-scheinvaterschaft-zum-aufenthaltsrecht/

UNFUG. Es geht viel einfacher. Sie sagt der Vater sei unbekannt, dan gilt der Vater als ein unbekannter DEUTSCHER und das Kind als Deusch auchw enn es eien ausländsichen Vater hat. udn mittels der vermutetetn Descthen vaters gibt es das Aufentahlstrecht und volle Sozailleitungen. Aber wehe man will nahcweisen daß das gar keine deuschen Gene sein können vom vater. Das ist dann Rassismus. Auch belibt: Aufenthaltsrecht über angeblich Patenschaft also ?Famlilinzugehörigkiet?!

http://www.faz.net/aktuell/politik/auslaenderrecht-scheinvater-werden-ist-nicht-schwer-1211422.html