http://de.indymedia.org/node/5376
EZB-Anwälte wollen den Betrieb von Proxies verbieten. Damitd er Staat (das sind die die hinter den konzerenn thatü und wherisign verstecken) bei jedem Setnzugriff, jedem click mitlesen kann und weiß wer das gegenüber ist. Ich meien, beim zeitungslesen des magazins das der nachbar für eien gekauft hat sieht einem der staat ja auch permenent über die schulter udn schaut mit welchen artikeln man sich beschäftigt, oder?
http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Frankfurter-Freiheiten;art675,1520244
http://sch-einesystem.tumblr.com/post/119945106598/
http://sch-einesystem.tumblr.com/post/119509843538/
http://sch-einesystem.tumblr.com/post/119449555388/
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21/07 2015 12:06 FAX +49 09 45090211 BOCK LEGAL M 0001/0001
Internetworx Ltd. & Co.. KG
Prinzessinnenstraße 30
10969 Berli
nVorab per Fax: 030 983 212 90 (ohne Anlagen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir
zeigen an, dass uns die Europäische Zentralbank, Sonnemannstrasse 21,
60314 Frankfurt am Main, mit der Wahrnehmung ihrer Interessen betreffend
Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes beauftragt hat. Eine
ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Eine auf uns
lautende Vollmacht können wir jederzeit nachreichen. Namens und im
Auftrag unserer Mandantin haben wir Ihnen Folgendes mitzuteilen:
I.
Unsere
Mandantin ist die Notenbank für die gemeinsame Währung Europas, den
Euro. Unsere Mandantin ist allgemein und sicherlich auch Ihnen bekannt.
Sie benutzt das Zeichen ?Europäische Zentralban, die Abkürzung ?EZB?
sowie die entsprechenden Übersetzungen dieses Begriffs und deren
Abkürzungen in die unterschiedlichen europäischen Sprachen als
Institutionsbezeichnung.In Deutschland werden insbesondere die
Kennzeichnungen ?Europäische Zentralbank" bzw.
?EZB? sowie
?European Central Bank? bzw. ?ECB? verwendet, sodass diese Schutz gegen
unerlaubte Benutzung gemäß 55 5, 15 Markengesetz genießen. Auch das Logo
unserer Mandantin
21/07 2015 12:07 FAX +49 09 45090211 BOCK LEGAL 0002/0005
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wird
zur Kennzeichnung des Geschäftsbetriebs in Deutschland verwendet,
sodass auch dieses nach den vorgenannten Normen geschützt ist.
Darüber
hinaus genießen diverse Zeichen unserer Mandantin Schutz als
heraldische Zeichen im Sinne von Artikel 6m? Pariser
Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ), unter
anderem
das Logo
das Logo mit Schriftzug ?Europäische Zentralbank?,
das Logo mit Schriftzug ?Europäische Zentralbank Eurosystem?
sowie
die Abkürzung ?EZB? und das Wortzeichen ?Europäische Zentralbank?. Die
Wortzeichen sind jeweils in den verschiedenen Sprachen der
Mitgliedsstaaten geschützt. In der Anlage fügen wir Ausdrucke aus der
entsprechenden Onlinedatenbank der World Intellectual Property
Organization (WIPO) hinsichtlich der deutschen und der Europäischen
Sprachversion bei.
Schließlich sind die Benennungen ?Europäische
Zentralbank? bzw. ?European Central Bank? sowie EZB und ECB unmittelbar
als Name i.S.v. 5 12 BGB einzustufen.
Die Zeichen unserer
Mandantin sind umfangreich benutzt und weltbekannt, sodass sie in
markenrechtlicher Hinsicht auch Schutz im Sinne einer bekannten
geschäftlichen Bezeichnung i.S.v. § 15 Abs. 3 MarkenG
genießen.II.Unserer Mandantin ist zur Kenntnis gelangt, dass Herr
Maximilian Bähring auf den Webseiten www.zentral-bank.eu und www.central.banktunnel.eu
Teile der Inhalte der offiziellen Webseite unserer Mandantin spiegelt
und um weitere - nicht von unserer Mandantin stammende und nicht von
dieser autorisierte - Inhalte ergänzt. So ist ein Fenster eingefügt,
welches mit dem Blog von Herrn Bähring
(http:///www.banktunneI.eu/tumblr.com/) verlinkt ist. Die entsprechenden
Inhalte
sind weder von unserer Mandantin autorisiert, noch dieser zuzuordnen sondern stammen aus-
schließlich
von Herrn Bähring. Die Durchsicht der von Herrn Bähring dort
hinterlegten Inhalte undder weiteren dort verlinkten Seiten stellen wir
anheim. Es ist evident, dass derlei Inhalte nicht von unserer Mandantin
stammen und sie mit diesen auch nicht in Verbindung gebracht werden
möchte. Im Rahmen dieser Seiten werden des Weiteren an mehreren Stellen
der Name unserer Mandantin in der Langform und als Abkürzung sowie die
entsprechenden Logos verwendet.
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Weiter verwendet Herr Bähring die Zeichen ,,European Central Bank" und ,,ECB" als Keyword im Quellcode der Seite www.banktunnel.eu
sowie im Quellcode der Seite vwvw.zentral-bank.eu unter anderem die
Begriffe ?ECB, European Central Bank, Banco Central Europeo, Banca
Centrale Europea, Europese Centrale Bank, Banco Central Europeu,
Europeiska centralbanken, European System of Central Banks, ESCB,
Eurosystem"als Keywords. Weiter verwendet er das Logo Q und das Zeichen
,,ECB? im Titel der beiden Webseiten.
Ill.
1.Mit
all diesen Handlungen ruft Herr Béihring den unzutreffenden Eindruck
hervor, es handele sich um lnternetauftritte unserer Mandantin und von
ihr erstellte oder jedenfalls autorisierte und freigegebene lnhalte.
Wegen der Ahnlichkeit der Domains mit den Kennzeichen unserer Mandantin
kam es auch bereits zu Verwechslungen, sprich, die Seiten und die
entsprechenden lnhalte wurden unserer Mandantin zugeordnet.
Hierdurch verletzt er die Rechte unserer Mandantin in mehrerlei Hinsicht: Bereits die Anmeldung und Benutzung der Domains www.zentral-bank.eu sowie www.central.banktunnel.eu
stellen Verletzungen der Rechte unserer Mandantin aus §§ 5, 15MarkenG, §
12 BGB und 6?°? PVU dar. Es gibt keine denkbare Nutzung dieser Domains
durch Hem Bähring, die nicht die Rechte unserer Mandantin
beeinträchtigen würde.
Dies gilt auch fiir die Verwendung des
Namens ,,Eur0pean Central Bank?, und des Kürzels ,,ECB? sowie der Logos
unserer Mandantin (jeweils in allen Sprachen) im Rahmen der Webseiten.
Hierbei kommt es noch nicht einmal auf die konkreten lnhalte der
entsprechenden Webseite an, da Herr Bähring ohnehin unter keinem
rechtlichen Gesichtspunkt berechtigt ist, den weltweit bekannten Namen
,,Europäische Zentralbank? (unabhängig von der jeweiligen Sprache) und
oder die entsprechenden Logos unserer Mandantin in dieser Weise zu
verwenden.
Herr Bähring beeinträchtigt durch sein Verhalten die
lnteressen unserer Mandantin an ihren Namensrechten massiv, indem er
eine Zuordnungsvenlvirrung schafft. Wenn er dies - wie auf den
vorbezeichneten Webseiten geschehen ?- darüber hinaus in Bezug zu
Bankdienstleistungen und entsprechenden lnhalten tut, verstäkt das die
Rechtsverletzung noch zusätzlich.
Allein der Umstand, dass er im Quelltext der Seite www.zentral-bank.eu
den Namen unserer Mandantin in verschiedenen Sprachen als Keyword
verwendet, begründet im Übrigen jedenfalls Erstbegehungsgefahr im
Hinblick auf eine zukünftige Nutzung des Namens in der Langform und als
Abkürzung in allen Sprachversionen der Européiischen Union.
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2.
Aus
diesem Grund hat unsere Mandantin Herrn Bähring abgemahnt und zur
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Beseitigung
der Beeinträchtigung durch Entfernung der entsprechenden Inhalte aus
dem Internet und Löschung der Domains wwv\/.zentral-bank.eu sowie www.banktunnel.eu aufgefordert.
Das
Verhalten vom Herrn Bähring schädigt evident die Namens - und
Kennzeichenrechte unserer Mandantin sowie deren guten Ruf in erheblichem
Umfang, da sodass sie nicht bereit ist, ein solches Verhalten zu
dulden. Soweit Herr Bähring durch sein vorskizziertes Verhalten -
insbesondere die Übernahme von Inhalten der Webseite unserer Mandantin
bei gleichzeitiger Einfügung von Veränderung - umfangreich weitere
Rechte, insbesondere Urheberrechte, verletzt, haben wir bislang wegen
der Eindeutigkeit der Namens- und Kennzeichenrechtsverletzungen davon
abgesehen, auf diese vertieft einzugehen.
Dies ändert nichts am
Bestehen der entsprechenden Ansprüche. Soweit diese nicht Gegenstand der
Abmahnung waren, hat es sich unsere Mandantin auch gegenüber Herrn
Bähring ausdrücklich vorbehalten, diesbezüglich ergänzend die
notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Die Beschränkung der
Abmahnung auf namens- und zeichenrechtliche Aspekte stellte ausdrücklich
keine Duldung seines Verhaltens unter anderen rechtlichen Aspekten und
insbesondere keinen Verzicht auf weitere möglichen/reise bestehende
Ansprüche etwa aus Urheberrecht dar. Sollte die Sache ihren Fortgang
nehmen, wird unsere Mandantin selbstverständlich alle in Betracht
kommenden Rechtsverletzungen geltend machen und verfolgen.
3.
Als
Reaktion auf das Abmahnschreiben versendete Herr Bähring mehrere
Schreiben ähnlichen - wenn auch nicht identischen - Inhalts sowohl an
das Büro der Unterzeichnerin als auch an unsere Mandantin selbst sowie
die Rechtsanwaltskammer Frankfurt. Seine dortigen Ausführungen vermögen
nicht zu überzeugen und sein Verhalten auch nicht zu rechtfertigen. Zu
lhrer Kenntnisnahme überreichen wir der Einfachheit halber lediglich das
Antwortschreiben an unser Büro nebst der dort beigefügten Anlagen.
Wie
sich aus diesem Schreiben ersehen lässt, weigert sich Herr Bähring, die
Ansprüche unserer Mandantin zu erfüllen. Mit Blick auf den Inhalt der
Antwortschreiben von Herrn Bähring als auch seine sonstigen Äußerungen
in den Medien, insbesondere im Internet (unter anderem in seinen Blogs),
ist davon auszugehen, dass er selbst im Falle einer gerichtlichen
Entscheidung gegen ihn dieses Verhalten nicht unterlassen sondern im
Gegenteil insbesondere auf den beiden Webseiten www.zentral-bank.eu und www.central.banktunnel.eu weiterführen würde.
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IV.ln
einer solchen Konstellation trifft auch Sie als Registrar der beiden
Domains, die Herr Bähring hier zur Begehung der Rechtsverletzungen
verwendet, eine Verantwortung. Nach der Rechtsprechung (vgl. OLG
Saarbrücken, Urteil vom 22.10.2014, Az. 1 U 25/14 und KG Berlin.
Beschluss vom 10.07.2014, Az. 10 W 142/13) kann auch der Registrar als
Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Ein Störer haftet
bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung wenn er - ohne
Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und
ursächlich zur Verletzung der geschützten Rechtsgüter beiträgt. Weitere
Voraussetzung ist die Möglichkeit, der Verhinderung der
Rechtsgutsverletzung und die Verletzung eigener Prüfpflichten. Nach der
vorzitierten Rechtsprechung ist die Handlung des Registrars ursächlich
für die Rechtsverletzung, da die Registrierung der Domain die
Rechtsverletzung überhaupt ermöglicht. Der Registrar hat auch die
Möglichkeit, diese Verletzung beispielsweise durch Dekonnektierung der
Domain zu verhindem.
Spätestens auf Grund des vorliegenden
Schreibens sind Ihnen die Rechtsverletzungen und die zugrundeliegenden
Umstände auch bekannt. Die Rechtsverletzung ist durch einfaches Aufrufen
der Seite leicht erkennbar. Auf Grund der beigefügten Unterlagen ist
auch offensichtlich, dass kaum Aussicht darauf besteht, Herrn Bähring
von Seiten unserer Mandantin zur Unterlassung seines Verhaltens zu
bewegen.
Mit Blick darauf haben wir Sie dazu aufzufordem, die Rechtsverletzungen bis spätestens zum
04.08.2015
durch Dekonnektierung der Domains www.zentral-bank.eu und www.banktunnel.eu
oder durch andere geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Sollte diese Frist
ungenutzt verstreichen, behält es sich unsere Mandantin vor, die
geeigneten weiteren Maßnahmen gegen Sie als Registrar der Domains in die
Wege zu leiten.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Burghardt
Rechtsanwältin
Anlagen:
- Auszüge aus der Onlinedatenbank der WIPO
- Abmahnschreiben an Herrn Bähring
- Antwortschreiben von Herrn Bähring