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Oberlandgericht Frankfurt a.M.
Zeil 42
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Frankfurt/M., 02. August 2015
3 UF 167/15 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Alleinsorgerechtesentzug für das Kind Tabe-Lara Riek * 19.9.2000
Dieselbe Richterin Heike Knauth die mit dem Richter aus erster Instanz Joachim Knauth nachweislich (Telefonbuch) unter einem Dach wohnt welcher wobei aus vergangenen Verfahren beide schon wegen Rechtsbeugung strafangezeigt sind und gegen die gleich mehrfach wegen skandalöser Verfahrensführung Ablehnungsanträge wegen Befangenheit gestellt wurden erdreisten sich der Richterin Kummer-Sicks einen Freibrief auszustellen.
Vetternwirtschaft nennt man das wenn das Familienmitglied in erster Instanz urteilt und das andere Familienmitglied in zwoter Instanz dafür sogt dass die Urteile nicht angefochten werden. Das ist eine regelrecht mafiöse Struktur zwischen dem AG Bad Homburg und dem OLG Frankfurt/M..
Die Begründung der Ablehung des befangenheitsantrags ist nun wirklich haarsträubend. Wäre die Geschlechterzugehörigkeit für Kummer-Sicks ohne Belang dann wäre der Kläger längst Inhaber des Sorgerechts. Denn dann gäbe es (Artikel 3 GG) auch keine Vorzugsbehandlung der Kindesmutter wegen des weiblichen Geschlechtes nach § 1626a BGB. Sie lügt also nachweislich und einer dreist lügenden Richterin sollte nicht erlaubt sein ihr Amt auszuüben.
Abgesehen davon gibt es schon allein deshalb keine ?Überraschungs-urteile? (WAS SOLL DAS DENN SEIN) weil von der Richterin zitierte BGH Urteile sich immer wieder auf das finsterste Mittelalter beziehen nicht aber die gesetzliche Situation die sich seit 1998 mit Kindschaftsrechtsreformgesetz grundlegend geändert hat. Zudem gibt es seit 2009 keine FGG verfahren mehr sondern nur noch FamFG Verfahren.
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Ich kenne neben den Richtern noch so eine Intelligenz-bestie,
einen Rechtsanwalt und Jura-Examensprüfer ? wahrscheinlich ist das der Grund
der hundsmiserablen Qualität der Rechtssprechung im OLG Bezirk - der
parteiverräterisch auch gerne mal neues und altes Recht verwechselte oder
damals noch gültige BRAGO und BRAO wenn, aufgepasst, es der GEGENSEITE einen Vorteil
verschaffte und ihm einen finanziellen, das kriminelle Schwein von Dr. jur.
Peter Finger dem DESHLAB das Mandat entzogen wurde und gegen den deshalb
staatsanwaltliche Ermittlungen angestrengt
wurden. Das Gericht ist unfähig das BGH-Urteil so zu zitieren ? mit BGH
Aktenzeichen - dass es irgendwo anders aufzufinden ist als in der FamRZ. Ich
kaufe aber deshalb noch lange kein FamRZ Abo bei den von Gerichten im Bezirk
(in anderen Fällen) unterstützten kriminellen Drückerkolonnen. Wollten Sie mir
schon wieder Kosten (Zeitungskauf, Fahrt zur Bibliothek, etc.) verursachen? Das
ist ja regelrecht kriminell wie das Verafhren geführt wird.
Der BGH Beschluss vom 26. November 2008 mit dem Aktenzeichen XII ZB 103/08 bezieht
sich auf die Rechtsprechung bevor FGG Verfahren durch FamFG Verfahren ersetzt
wurden. Die FORMALvorschrift welche den Antrag des leiblichen Vaters auf
Sorgerecht Behinderte EXISTIERT nicht mehr, MATERIELL (in der Sache) stand dem
nichts entgegen.
Das zitierte Urteil bezieht sich zudem auf den Fall eines ?Kuckuckskindes?, Resultat
des Fehltrittes einer verheirateten
Frau den das Gericht mit einem Versorgungsanspruch durch den gehörnten Ehemann zu
belohnen trachtet, vielleicht kann der
Ehemann ja keine Kinder zeugen so dass man zum Samenraub greifen
muß um an fremder Leute Nachwuchs zu gelangen anders ist das irrationale
verhaltene eines Ehegatten seiner untreuen Frau gegenüber nicht zu erklären.
Der Fall ist überhaupt nicht mit
meinem vergleichbar wo das Kind einer eheähnlichen Lebens-gemeinschaft mit
gemeinsamem Haushalt entspringt in der es deshalb noch vor der Geburt des Kindes
zur Trennung kam weil die Kindesmutter das Kind durch ihren pseudomedizinsichen
Reiki-Sekten-Unfug schon bei der Geburt unnötig lebensgefährden wollte.
Da wir gerade bei Zitaten sind: Als nächstes unterstellt man mir schon wieder
ich sei keine VERNÜNFTIG denkende Partei. Diese UNGLAUBLICHE MENSCHENWÜRDE VERLETZENDE
FRECHHEIT ? sie dürfte nämlich vollkommen unabhänging davon keine unvernünftig
denkende geistige behinderte Partei diskriminieren habe ich schon mehrfach auch
genau diesem Senat angekreidet und mehrfach gebeten dieses UNPASSENDE Zitat zu
unterlassen ? macht er aber ebenso wenig wie das gesamte parteiische Gericht
das einen körperverletzend zum Krüppel prügeln lässt um die Realität
nachträglich an seine Fehlurteile anzupassen wenn man keiner ist. ?/-3-
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Die nächste purer Provokation sind die nicht unterschriebenen Beschlüsse in zwofacher
Ausfertigung. Wir erinnern uns: Die Kindesmutter hatte in 9F 104/01 KI AG Bad
Homburg (http://take-ca.re/) den § 1595 BGB
missbrauchend versucht zu verhindern dass der Vater antrags-berechtigt ist was
ein Umgangsrecht angeht und gleichzeitig versucht für ein Kind das er nicht zu
Gesicht bekommt aber mit der Vaterschaftsvermutung § 1592 BGB Unterhalt zu
kassieren.
Man unterschreibt Dokumente/Verträge dann nicht wenn man die Unterschrift
jederzeit nachholen kann also auf der eigenen Kopie aber niemals auf einer Kopie
die eine andere Vertragspartei/Gegenseite erhält. Wahrscheinlich ist das den
NUTTEN die bei Gericht von Friedmann ins Amt gehoben wurden wegen des zu vielen
KOKS in der Rübe nicht begreiflich zu machen. Vor Gericht benötigen die
Streitparteien und das Gericht jeweils eine Kopie, wenn ich meine Schriftsätze
bei der Poststelle und beim Empfang des OLG doppelt einreiche hat das zudem den
Sinn zu überprüfen an welcher Stelle im Hause in der Vergangenheit Dokumente
verloren-gegangen sind ich denke etwa an das Fax vom 13. Februar 2012 in 92/95/96
F 493/102/ EA? oder die Monatelang auf dem Gerichtsweg von Bad Homburg nach
Frankfurt /M. ?verschwundene? Akte in 9F 104/01 KI) Was Sie machen ist
erkennbare Provokation und nachweisbare Rechts-beugung durch
Verfahrensverschleppung.
Die neuen Beweise die ich zwischenzeitlich eingereicht habe was die
Gefährlichkeit der Reiki Sekte angehrt werden einfach nicht gewürdigt.
Das Jugendamt prüft auch überhaupt nichts weil das korrupte Schwein von
CDU-Landart
Banzer der Reiki im Hochtaunuskreis fördert damit er als Gegenleistung
in Sorgrechts-verfahren die Möglichkeit erhält Opfer
sexuellen Missbrauches seitens Personals das seinen Parteifreunden
unterstellt
ist für vor Gericht unglaubwürdig begutachten zu lassen, die Familie
kennt. Er
hat ihr ja versprochen Reiki Salonfähig zu machen wenn dafür als
Gegenleistung
der sexuelle Missbrauchsvorwurf in der Klinik Dr. Baumstark nicht länger
in die
Verantwortung von CDU-?Kiffer?- Kurdirektor -Bruckmaier und
CDU-?Biertest?- Oberbürgermeister-Assmann
fällt. Deshalb nimmt die Polizei auch keine Strafanzeigen entgegen was
Drogenkonsum angeht. ( http://www-bad-homburg.eu/donwloads/korwisi.pdf )
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Ihre Blockadepolitik lässt eine andere Möglichkeit offen als die Sache mit
TERROR und BRUTALSTER GEWALT zu lösen.
Sie wissen ja wi es Asfour (tot) und Leichthammer
(tot) ergangen ist.
Wenn ich jemanden verfluche ? was ich hiermit mit Ihnen tue ? lebt diese Person
meist nicht mehr lange; und: ICH VERFLUCHE SIE !
Am 18. März 2015 hat man Ihnen mal anhand der ihrem Hause gegenüberliegenden
Polizeistation DEMONSTRIERT was widerständsiche Krfäfte mit korrupten staatlichen
Insitutionen tun. Wderstandsfall/Bürgerkrieg ist Ihnen seit spätestens 2012
erklärt. Ernst nehmen tut man sie sowieso nicht mehr.
Ich wünsche mir inständigst dass irgendein Taliban / Blockupy Anhänger Sie aus
dem Amt bombt nachdem er ceteris paribus mal ihre Familie massakriert hat.
SIE haben sehenden Auges nie wieder gutzumachende Schäden angerichtet. Jeder tag
den das so weiter geht macht UNS nur
noch wesentlich wütender.
Außerdem verhalten Sie sich wie die NAZI weil sie meinen Behinderte aufgrund ihrer
Behinderung benachteiligen zu dürfen und weil Sie meinen es gebe zweierlei Eltern-menschen-typen
den Untermensch-vater der DIR FRESSE ZU HALTEN und zu zahlen HABE und die Herrinnenrasse
der Schlampen-Mütter die sich jede noch so niederträtchtige menschliche Schweinerei
(Verbrechen gegen die Menschlichkeit) herausnehmen dürfte.