26.07.2015 03:30 http://sch-einesystem.tumblr.com/post/125087117318
?ALLE Staatsgewalt?

DESHALB SIND ES WAHLBETRÜGER:

Art. 20

(2) ALLE Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen
und Abstimmungen ? ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, ? gebunden.

Art. 79

(3) Eine ÄNDERUNG dieses Grundgesetzes, durch welche ? die in den
Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist UNZULÄSSIG.

~~~

Da steht eindeutig ALLE Staatsgewalt nicht alle Staatgewalt AUSGENOMMEN
DER KOMMUNALEN.

Daher kann man nicht das Wahlrecht für das eine Organ der Staagewalt:
die Gemeinde= (Stadtverordneten)-versammlung anders behandeln als das Wahlrecht für den Bundestag. Das mag mit dem Wahlrecht zum EU-Parlament anders sein weil jeder Unionsbürger mit seiner nationalen zusätzlich eine Unionbürgerchaft
besitzt die das deutsche Recht nicht tangiert. Aber was Deutschland
angeht ist das eindeutig und unveränderlich (Ausnahme Art 146 GG) geregelt.

http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Gesellschaft-Verfassung/Staatliche-Ordnung/Wahlrecht/Auslaenderwahlrecht/auslaenderwahlrecht_node.html