WER VERFÄLSCHT DIE WAHLEN DURCH DIESE ANGABEN?
http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossier-migration/56482/in-der-kommune?p=all
RICHTIG IST: DAS GG VERBIETET DIE UMSETZUNG DES EG-VERTRAGES!
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Gesellschaft-Verfassung/Staatliche-Ordnung/Wahlrecht/Auslaenderwahlrecht/auslaenderwahlrecht_node.html
?
Wer Mitschüler konsumTERRORISIERT Markenklamotten im Laden des Oheims zu kaufen gehört der Schule verwiesen!
Wer
mitschülern einredet das Pausenbrot sei uncool manmüsse sattdessen die
Hausieterfrau Fett machen indem das Taschengeld in den
Süßigkeitenautomat versenkt wird gehört der Schule verwiesen! Ebenso wer
Schulessen einführenw ill damit ein paar neie Migranten-billiglöhnjobs
für den familiennachzug egeschaffenw erdne können.
Wer als Auslämdr die inländischen redaktionsmitgleider der
Schülerzeitung
angreiftd ahingehend drene freie Meinungs-äußerung unterbinde zu wollen
weil diese nicht Arschkriecher-isch genug für die Besatzungsmacht ist
sollte darauf hinge-wiesen werden daß es für Ausländer internationale
Schulen gibt und daß Ausländer in Deutschland kein
Wahl-/Mitsprache-recht haben. Fragen Sie mal in einem beliebigen anderen
Land dieser Erde nach einem Ausländerbeirat für Deutsche. Wer also
versucht Feindproganda (etwa pro PKK) zu betreiben gehört von der Schule
geschmissen.