Kann ja nicht so wichtig sein. Man hat den Vater ja regelrecht dur Drohung mit willkürlicher Freiheitsberaubung GENÖTIGT das damalige Umgangsrechts-verfahren nicht weiterzuverfolgen.
Seit 12 jahren
muss ich den Anblick mener Ex nicht mehr ertragen, Anfang Dezember 2002
habe ich aufgehört zu prozessieren ? mein Kind habe ich
seit über 14 Jahren nicht mehr gesehen. Mehr oder minder seien gesamte Kindheit über!