AUSBEUTUNG: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
Das
ist genau was nicht geht: Wer den Leuten vroschreiben will wie viel
ihrer Sozialenkünfte sie für was vernden müssen der schränkt deren
poltische und somit staatsbürgerliche Betätigungsmöglichkeiten ein
(Parteimitgliedschaft, Flugplätter, Websites) das steckt nämlich hinter
den Plänen mit Lebensmittelgutscheinen.Damit die nicht den Zug zu ner
Anti-HartzIV-Demo nehmen können. Glücklich wer in soclehr Situation aus
der Rückgabe von Pfandflaschen (Für 20 euro wasser sind 11,25 Euro
bargeld aus Pfand) die aus Lebensmittelgutscheinen erstanden werden
seine Internetkosten bestreiten kann und somit kostengünstigst poltisch
aktiv bleiben und die Öffentlichkeit über die
Schwienereien informieren kann. DENKT MAL DA DRÜBER NACH!
Das gilt nur für Deutsche (als Bürger und somit Wahlrecht) - mit allen anderen kann man das machen( keine Einschränkung des Rechts auf staatsbürgerliche Betätigung). Man würde ja sagen wir mal polnische Parteien subventionieren mit deutschen Steurgeldern wenn man denen was gibt. Streitfall dürften Ausländerbeiräte werden.
http://www.bild.de/unterhaltung/tv/raus-aus-den-schulden/peter-zwegat-gibt-auf-41772878.bild.html