Der Versuch über einen Antrag auf Porzesskostenhilfe eine
eidesstattliche Versicherung VORPROZESSULA abzupressen wobei der
Geldmangel durch die Rechtsverletzung desjenigen verurscaht wird der die
Rechte des anderen durch eien unsinnige Forderung verletzt ist
grundgestzlich mit dem Recht mir vor Gericht Gehör zu verschaffen udnd
en rechtweg gegensolche Unvershcämte foerdung einzuschlagen nicht
vereinba.