Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
vorab per Fax: +49 / (0)611 / 8801-3419
an (das ?nicht ordentliche?)
Verwaltungsgericht Frankfurt a.M.
Adalbertstraße 18
D-60486 Frankfurt a.M.
Frankfurt/M., 03. Juni 2015
Klage
gegen das
Präsidium für Technik Logistik und Verwaltung in
der Willy-Brandt-Allee 20 in D-65197 Wiesbaden.
unter dortigem
Aktenzeichen 479.070239.1 PTLV Wiesbaden in Verbindung mit
VNr. GAW/1467212/2014) 5. Polzeirevier Frankfurt a.M.
Das Präsidium hat mit Schreiben vom 22. Mai 2015 hier mit einfacher Post am 29. Mai 2015 zugegangen behauptet man habe meine Wohnungs-tür eintreten müssen weil man - so steht es im Einsatzbericht vom 1. Weihnachtsfeiertag, dem 25. Dezember 2014 ? nur so einer erheblichen Gefahr die für die Beamten bestanden habe, begegnen zu können, die mich so nötigen wollten - entgegen einer Ihnen schriftlich und nachweislich zur Kenntnis gebrachten gültigen Patientenverfügung die jede Form lebensverlängernder medizinsicher Behandlung ausschließt wegen eines Suizidversuches behandeln zu lassen. Man hatte seitens des Oberlandesgerichtes so viel Taktgefühl gehabt mir per Boten am 24. Dezember 2014 nach 14 Jahren juristischer Auseinandersetzung um das Sorgerecht für meine Tochter zu der mir die Mutter ebensolang jeglichen Kontakt und über die sie mir Nachricht verwehrt.
Ich habe das
PTLV mit Email vom 29. Mai, Fax und Einschreiben vom 30. Mai daraufhin
davon in Kenntnis gesetzt dass keine Gefahr für die Beamten bestanden
habe sondern wenn überhaupt dann Gefahr für mich und für diese habe ja
die Patientenverfügung jegliches Ein-greifen bereits im Vorfeld
untersagt.
?/-2-
-2-
Frau Bradley ist nun ? soeben am 03. Juni 2015 erreicht mich Antwortschreiben vom 01. Juni 2015 - ebenfalls der Meinung dass es sich allenfalls um eine Gefahr für mich gehandelt haben kann weshalb die Tür Nummer 24 geöffnet ( - kein Adventskalender -) wurde und das auch nicht zum ersten mal.
Ich bin stink sau_er!
So viel wie das kosten oll bekomme ich
an H(artz)IV für einen ganzen Monat.
Nachdem ich mich bei einem Einsatz am 23. Mai 2013 gegen Polizei-gewalt notgewehrt habe muß ich nämlich mit polizeilichen Racheakten rechnen. Ich füge Fotos bei wie mich seinerzeit die Polizisten im Rahmen einer Putativnotwehr zugerichtet haben!
Nun, da ja für die Beamten ? anders als diese zunächst behaupten ? keine Gefahr bestanden hat und bei meiner angenommenen Eigenge-fährdung der mit der Zuführung zu medizinischer Hilfe begründete Einsatz mit irrtümlich angenommener Gefahr im Verzuge nicht mit meiner Patientenverfügung Einklang zu bringen ist gehe ich davon aus dass das PTLV sich irrt und kein die Sachbeschädigung rechtfert-igender Einsatzgrund vorlag.
Mir wäre auch lieber gewesen mein Selbstmordversuch wäre erfolgreich gewesen dann hätte ich den Ärger jetzt nämlich nicht.
Die
Rechnung möchte ich dennoch nicht bezahlen, immerhin wäre das mein
volles H(artz)IV, sagen Sie das dem Polizeichef: Herr_R_ein
bevor er mit der Tür ins Haus oder vielmehr die Wohnung fällt.
Ich füge dieser Klage meinen Schriftverkehr mit dem PTLV bei.
ich
wollte dem PTLV vorprozessual sozusagen ?zur Güte? nochmals
anbieten die Forderung von sich aus zurückzuziehen nachdem man
dort meine Darstellung des Sachverhalts gehört hat.
Maximilian Bähring