Maximilian Baehring
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Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
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Präsidium für Logistik,
Technik und Verwaltung,
Willy-Brandt Allee 20
D-65197 Wiesbaden
Frankfurt/M., 30. Mai 2015
Aktenzeichen 479.070239.1 PTLV Wiesbaden in Verbindung mit
VNr. GAW/1467212/2014) 5. Polzeirevier Frankfurt a.M.
Vorab: In erstgenannter Kostenerhebungssache, Ihr Schreiben datiert 22. Mai erreicht mich am 29. Mai 2015, lege ich hiermit Widerspruch ein.
Das Eintreten meiner Wohnungstür war ein Akt der Sachbeschädigung durch Polizisten des 5. Reviers. Diese Sachbeschädigung zeige ich hiermit an, neben dem eingelegten Einsprcuh / Widerspruch (und zwar aufgrund sich widerprechender Aussagen):
Hiermit erstatte ich also außerdem auch Strafanzeige gegen Herrn PHK Winkler, ladungsfähige Anschrift: Polizeipräsidium Frankfurt, Polizeidirektion Süd, 5. Polizeirevier (Ostend), Ferdinand-Hap-Straße 32, 60314 Frankfurt a.M. und zwar wegen Falschaussage.
Laut Aktenzeichen 4709.070239.1 Präsidium für Logistik, Technik und Verwaltung, Willy-Brandt Allee 20, 65197 Wiesbaden wurde meine Tür am 25. 12. 2014 eingetreten weil ich sie nicht öffnete. Folglich muß es ja eine Lüge sein dass die Tür deshalb ohne Vorwarnung ?einge-treten? und beschädigt wurde weil die Polizisten SCHISS hatten. In seiner ?Anordnung? vom 25. 12. 2014 schreibt PHK Winkler jedenfalls, ich zitiere:
?die Tür wurde gewaltsam geöffnet da ? damit eine Gefahr für eingesetzte (sic!) Beamten (sic!) verringert werden konnte.?
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Das PTLV will mir nun die Kosten dieser wiederholten Randale durch die korrupten, untätigen und unverschämten Polizeibeamten die ihre wehrlosen Opfer zusammenschlagen, schwerst körperverletzen und durch Dokumentenfälschung (sogar angebliche Schreiben des BKA wurden gefälscht, und Rechnungen um Geld zu erpressen, ?Vodafone Cuba Hack? Aktenzeichen: 31 C 3184/12 22 AG Frankfurt a.M.) und Unterschlagung von Postsachen Disziplinarverfahren gegen sich unterbinden während sie ?Kinderficker? (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen), Mörder/Totschläger und Täter in Raubüberfällen frei herumlaufen lassen, weil sie zu dämlich sind ihre Arbeit vernünftig zu machen aufhalsen.
Es kommt aber mit einer ganz anderen Begründung (VNr. GAW/1467212/2014), nämlich
?Da Sie ihre Tür nicht öffneten ??
Das stimmt nicht. Herr Winkler schreibt es ja. Er hat die Tür ?eingetreten? weil er sich PARANOIDERweise in Gefahr wähnte durch jemanden dem es - weil man ihm nach mehrjährigem Prozess ausgerechnet an Heiligabend durch Boten zustellen muß dass er als Vater kein Sorgerecht bekommt ? so übel ging dass er seinem Leben ein Ende setzen wollte.
Ich habe noch
eine dritte Variante des Herganges, und das allein ist die Wahrheit die
ich gerne auch zu beeiden bereit bin. Ich habe ausdrücklich die
Polizisten schriftlich von meiner Patienten-verfügung in Kenntnis
gesetzt nach der ich eine medizinische Behandlung ablehnen bevor ich mir
versucht habe das Leben zu nehmen. Das kann ich auch beweisen. Die
Polizeibeamten haben also versucht eine Zwangsbehandlung durchzusetzen
entgegen vorliegender Patientenverfügung wie schon so oft. Meine EX hat
mich im Sorgerechtsverfahren der Drogennahme falschbeschuldigt, darüber
verlor ich meinen Job. Seitdem versuchten die Beamten mich aufgrund
dieser NACHGEWIESENEN Falschbeschuldigungen immer wieder in Psychiatrien
zu verschleppen. Ich werde bei solchen Versuchen auf das allerbrutalste
von Beamten zusammengeschlagen. Um nicht durch eine Nachbarn getötet zu
werden hab ich mich einmal Putativ-notgewehrt (Aktenzeichen 992 Bs 7/13
AG Frankfurt a.M.) seitdem nennen mich die Polizisten einen
Gewalttäter, weil sich mal jemand dagegen Notgewehrt hat als fast
totgeschlagen wurde. Als ich Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht habe
kamen zwei Herren hier vorbei und schüchterten mich ein ? sie würden
mich verschwinden lassen wenn ich die Anzeigen nicht fallen ließe.
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Trotz
eines mehrwöchigen Hungerstreiks hat man mich auch in die U-Haft in die
man mich verschleppt hatte (zu Unrecht, weshalb ich später entschädigt
wurde) massivst bedroht ich müsse meine Anzeigen zurücknehmen (eine Frau
Schneyer).
Zudem hat man das recht gebeugt indem man mich einfach
nicht innerhalb vorgeschriebener Fristen richterlich anhörte § 118 (5)
StPO, mein Anwalt verteidigte mich nicht sondern machte lieber Urlaub,
den hatte die Richterin mir ausgesucht, damit er mich möglichst
schlampig verteidigt, dieselbe die mir untersagte bei Gericht unter
anderem Aktenzeichen vorliegende Beweise für meine Unschuld
vorzubringen. Man hat regelrecht versucht mich in Durst- und
Hungerstreik umkommen zu lassen. Ich tippe mal: Die täuschen eine
Gewalttätigkeit meiner Seite vor damit Richter sich nicht trauen mich
zur Sache der exzessiven Polizeigewalt ihrerseits vernehmen. Immerhin
hat man direkt nachdem ich Nntrag auf das Sorgerecht eingericht hatte am
19. Mai 2013 (Tagder gestzesnovelle) mich am 23. Mai 2013 seitens der
Beamten zusammensgeschlagen.
So wurde ich von den Beamten zugerichtet: http://mai23.urlto.name
Das hier ist ein neuerlicher Racheakt. Ein Hartz IV empfänger (der Verleumdungen meiner Ex wegen) soll weiter geschädigt und fertig-gemacht werden weil er sich gewagt hat die Machenschaften des 1. und 5. Reviers sowie der Polizei Bad Homburg zum Inhalt eienr Petition beim hessischen Landtag und Europaparlament zu machen.
Maximilian Bährng