NachrichtSchriftformbedürfnis? Ich darf mich wundern. Ich habe
direkt bei Erhalt des Bescheides der Einstellung von Leistungen
widersprochen. Zudem wurden die Leistungen ohne Bescheid eingestellt,
denn dieser erreichte mich (nach meinen persönlichen Vorsprechen vom 31.
01. 2008 gegen 14:00 und wegen des fehlenden Zahlungseinganges) erst am
05. 02 2008 um 13:00. Am 06. 02. wurde ich dann (siehe unten) auf das
Signaturbedürfnis hingewiesen. Daraufhin bin ich sofort in ihrem Hause
vorstellig geworden und habe den Widerspruch nochmals handschriftlich
und unterschrieben bei Frau Kleinfeld eingelegt. Damit ist allen
Fombedürfnissen Rechnung getragen. Sollten wir wieder erwarten noch
einen Notar (notfalls mit Glaubhaftmachung durch Apostille) brauchen,
dann sagen Sie mir bitte Bescheid, ein solcher schuldet mir noch einen
Gefallen (immerhin durfte er seine Zulassung behalten).*
Noch ist
es nicht ganz so schlimm. Aber heute habe ich zudem Anruf von meinem
Vermieter erhalten, der mich am Freitag rauswerfen wird, wenn ich keine
Miete überweise.Auch für die mehfrach angsprochenen Mietrückstände aus
der Vergangenheit ist übrigen das RM-JobCenter laut Ihrer Broschüre
Ansprechpartner.Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz gibt mir eine
Rechtsweggarantie, die Sie hindern, indem Sie versuchen mich in die
Gosse zu treiben, (damit das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren (AZ.
3660 Js 219084/07 StA LG FFM) behindert wird?). Wo solch Willkür und
Rechtsbeugung herrschen ist Widerstand erste Bürgerpflicht. Ich will
nämlich ausdrücklich NICHT, das wir dahin kommen, das die Menschen
Kettensägen- oder Schwert- oder Sportgeräteschwingend, die juristische
Realität wieder der tatsächlichen Realität anpassen. Und seien es nur
ordentliche Verfahren.
Soll ich nochmal das Gandhischauspiel
?Hunger wegen Justizwillkür? vor dem OLG aufführen? Als eine Art
?Selbst"martyriums"anschlag?,