Unterhalt = Lösegeld!
?? soll die Strafvorschrift des § 235 StGB nur solche Fälle der
Behinderung des Umgangsrechtes erfassen, die als besonders gravierend
einzustufen sind, Die in § 235 Abs. 1 StGB aufgezählten Tathandlungen
reichen aus um diese besonders eklatanten Verletzungen des Umgangsrechts
zu erfassen.? http://bpadler.dynip.name/
Unterhalt der nicht auf ferwilliger sondern erpresster Vereinbarung zwischen Eltern beruht ist Lösegeld für eine Kindesentführung! Ein Elterneteil wird genötogt sich eine kleinre Wohnnug ohen Kidnerzimmer zu suchen und as Kinderzimemr im Haushalt des anderen Elternteils zu fianzieren - ist das etwa fair? Fehlende Synergie-effekte die sich aus einer gemeinsamen Haushaltsführung - auch bei Unver-heirateten - bieten (ewa: Grudgebühren halbiert bei Telefon/Gas/Elektrik) werden wieder demjenigen auferlegt der - oft gegen sienen Willen - das Kind nicht hat. http://en.wikipedia.org/wiki/Ransom_%281996_film%29