[1] Völkerrecht: Straftat nach Artikel 6 des IStGH-Statutes[1], die alle Handlungen umfasst, welche objektiv darauf gerichtet sind, eine nationale, ethnische, RASSISCHE oder religiöse Gruppe ganz oder zum Teil zu vernichten, und die subjektiv bezüglich der Einzeltaten nach Artikel 6 des IStGH-Statutes Vorsatz und außerdem die Absicht der vollständigen oder teilweisen Zerstörung der jeweiligen Gruppe in ihrer Eigenschaft als solcher erfordert
http://de.wiktionary.org/wiki/Genozid
RASSISCHES MERKMAL: erbliche schizophrenie (an der ich nicht leide)
aber man hat es daraufhinversucht