Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
Deutschland
Europäsicher Gerichtshof
für Menschenrechte
Europarat
F-67075 Strasbourg
20. Februar 2015
Betreff: Nr. 8400/15
soeben,
20. Februar 2015 erhalte ich Ihr Schreiben datiert auf den 16. Februar
2015 frankiert und zur Post gegeben am 18. Februar 2015. Wie sie den
Unterlagen entnehmen können bin ich am 09. Februar 2015 persönlich bei
ihnen in Strabsourg vorstellig geworden mit zwei großen Leitzordern
und
der bei Ihnen abgegegbenen Beschwreee. Ich habe hierfür Eingangsstempel
und Fotos als Beweis sowie kopie der Fahrkarte die ich mir vom Munde
absparen musste (ich hugere deshalb) und die ich beifüge.
IHRE GERICHTSBEAMTEN HABEN NUN BEHAUPTET SIE BENÖTIGTE KEINERLEI WEITER UNTERLAGEN
obgleich
ich ausdrücklich angefragt hatte, ob zusätzliches material nötig seie
welches ich vollum-fänglich (erkennbar an den Fotos) mit nach Strabsourg
gebracht hatte. Es ist zudem online abrufbar unter: http://tabea-lara.tumblr.com
Überlegen Sie nun selbst in wessen Verantwortung es liegt wenn Akten fehlen die sie zur Enstcheidung benötigen. Ich sende Ihnen trotdzem die angemahnten Entscheidungen zu.
Ich bin ja gewohnt daß deustche Gerichte schlampig arbeiten und Verfahren verschleppen
aber
ich hätte nicht damit gerechnet daß auch in Strabsourg mit solch
wirklichen üblen Tricks gearbeitet wird. Die angeblcih fehlende
Ensctheidung ist erstinstanzlich wird also soweiso
durch die höherinstanzliche (Oberlansddesgericht) aufgehoben die Ihnen ja vorliegt.
Bitte überdenken Sie ihre Entscheidung da der Fehler nachweislich in Ihrem Hause liegt.
Ich
betrachte das permaneten Verschwindenlassen von Unterlagen, und
die Blockade von vollständigen Sendungen per Fax oder Email aufgrund der
Seitenanzahl/Mailgröße als ein ganz gezieltes instrument von
Psychoterror also FOLTER insbesnodere weil Sie ja selbst die fehelden
Akten beim jeweiligen deutschen Gericht zur Einsicht anfordern könnten.
Maximilian Bähring