Deutscher > 18 Jahre = Staatsbürger Deutscher im Sinne des Artikel 116 auch Minderjährige Kidner deutscher Eltern Bundesegesetze können mit dem Grundgesetz kollidieren und deshalb ungültig sein weil das Grundgesetz als Verfassung höherwertiges Recht ist als ein Bundesgesetz. Das GG bricht Bundesrecht wie Bundesrecht Landesrecht. Deutscher im Sinne des GG ist der ?Volksdeutsche? also auch Heimatvertriebene, Russlanddeutsche und Kinder deustcher Eltern unter 18 auch wenn sie des Alters wegen keine Staatsbürger sind. ?Optionsdeutsche? sind keine Deutschen im Sinne des Artikel 116 GG.
Wer
nicht akzeptieren will daß eine deutsche Familie die seit
Generationenauf deutschem Staatsgebiet siedelt hier andere Rechte hat
als ein Zu-gewanderter/Durchreisender der hier ?auf Montage ist? der
spricht dem deutschen Volke offen seinen Siedlungsraum ab. Das ist
zumindest gedanklich eine Verletzung der territorialen Integriät, ein
Angriff.
Nur weil ich EU-Europäer bin habe ich noch lange kein
Wahlrecht für die Parlamente etwa in Polen, Ungarn, Frankreich oder
Großbritannien!Das hat nichts Diskriminierung zu tun.Mir als
Ex-Jugendparlamentarier geht es beider Deabtte um ein stufenweises
Kinderwahlrecht von Geburt an als stimmliches Gegengewicht der Jungen zu
den wahlberechtigten Rentnern!