Wen die Frau ihr Kind im Mutterleib töten will kann sie es stattdessen auch zur Adoption freigeben.
Salomonisches Urteil (Brecht Kreidekreis): Frau will Kind loswerden,
Richter spricht es anderer zu, Grund: diese wollte es loswerden. § 218:
Frau will Kind lieber per töten loswerden, als es abzugeben, ansonsten
würde sie als ?Gebärmaschine? (s.a.: Erlanger Baby) missbraucht.
Kindswohl/-leben? Vollkommen Wurst. ABER: Frauen wollen ?Samenspenden?
haben und der Kindesvater soll sein Kind abgeben damit Lesben Familie
spielen können? Social Freezing: als Samenbank (von Männeren) erlaubt
aber wehe es geht um Eizellspenden (von Frauen).
Ideologie: Der mnn ist midnerwetges Elternteil weil er keine Geburts-Schmerzen druchledien muß! IRRE!