Frankfurt/M., 13. Januar 2015
Pet 4-18-07-40236-007577 FALSCHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG
Wie dämlich ist der Petitionsausschuß
eigentlich. Mir wurde kein Umgangsrecht entzogen! Mir wurde ein
Sorgercht nicht erteilt und zwar deshalb weil der Bundestag zwsichen
2003 und 2013 verpennt hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes
zu erfüllen und den
§ 1626a BGB menschen-rechtskonform zu ändern.
Ein Umgangsrecht mit einem Minderjährigen kann man auch nicht dauerhaft
entziehen weil es ein absolutes Elternrecht ist. Das geht eindeutig aus
mir vorliegendern OLG- Urteilen hervor. Ich abe den Budnetsag nicht
egeten ein Uretil aufzuheben, ich habe den Budnestag gebeten ein Gesetz
zu erlassen. Das ist Kernaufgabe dieses verafssungsorgans.
Aufgrund
dieses Versäumnisses bestand für mich ekeirnlei Möglichkeit gegen die
Kindesmutter erichtlich vorzuegehen. Vorher hatte die Kindesmutter
versucht duch rechtunwirsksame Angabe der avterschaft zu verhindern daß
ich dei belange des Kidnes gerichtlich klären lasse. http://take-ca.re/ug.htm
Richtig ist: Artikel 146 Grundgestz äußert sich ausdrücklich zum
Übergangslösungscharakter des Grundgestztes indem es angibt daß das
Grundgestz von dem deutschen Volke (?Deutschen? nach Artikel 116) durch
eine endgältige Verfassung ersetzt werden kann. Ich
habe zudem darauf hingweisen daß wegen der Menschrechtsverltzung beim
Sorgerecht Bürgerkrieg in Deutschland herrscht. (Pet A-17-99-1030-021771
Deutscher Budnestag). Als nach Artikel 20 Absatz 4 GG handelnde
Bürgerkriegspartei ist es mir erlaubt ohne Vorwarnung Verantwortliche
für Menschrechstverbrechen, etwa die Abgeordnete Steinbach zu töten wie
jeden anderen feindlichen Kombattanten auch. Wann udn ob ich von dieser
möglichkeit gebrauch mache erfahren sie ? um Operation nicht gefährden ?
frühestens im Nachhineien!
GruSS
( Maximilian Baehring )