Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
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Oberlandesgericht
Frankfurt a.M.
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt/M., 1. Januar 2015
3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. oder
3 UF 370/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Ich
weiß ja nicht was im Kopf eines Richters so vor sich geht. Aber ich für
meinen teil höre mir selbstversändlich ÄUßERST UNGERN an
wie das Kind gegen meinen erklärten Willen be?reiki?t und religiös
indokrtiniert wird und ich will natürlich auch gar nicht wissen was mein
Kind alles schönes gemacht haben soll wo ich ? ÄTSCH - nicht dabei war.
Eure Mutter-Kind / neuer stecher Scheiße interessiert mich nicht. Der
Gerichtsbeschluß ist eine pure Provokation mit dem Ziel mich psychisch
zu terrorisieren und so in den Selbstmord zu treiben. Dazu meinen eine
Reihe von karrieregeilen Medizinern und Polizisten wenn man Leute nur
lange genug foltert könne man der Öffentlichkeit die Not- und Gegenwehr
gegen schwerste Menschenrechtsverletzungen als religiösen Terrorismus
verkaufen den man erfolgreich präventiv verhidnert habe, sizusagen
religiöser Terrorismus gegen eien art Scientology. Was ein UNFUG.
Vielmehr sind untätige Parlamente (§ 1626a BGB Reform) udn die SKANDALÖS
schleppende Arbeitd es Gerichtes in erheblichem Mßae Mit schuldig an
der Situtaion wie sie jetzt ist und ich werde dafür sorgen daß dieses
Menschenrechts-verbrechen als solches geahndet wird. Das Gericht ist
jednefalls nicht nur relitätsfern sondern auch nicht im geringsten fähig
sich da emotional hineinzuverstezen. Das Gericht ist eine Bande
korrupter Juristen die versucht ihren Studienkollegen Geld für Mandate
zuzuschanzen (Ich erinnere an das ?Für BRAGO macht Ihnen das niemand?
der Anwälte Meissner sowie Perpelitz anläßlich 9F 104/01 KI Amstgericht
Bad Homburg).
Sie werfen mit vor daß die Kidnesmutter mir den
Zugang zum Kinde vwerejhrt hat. Eine unglaubliche FRECHHEIT. Wir hatten
eine eheähnliche Lebensgeeisnchaft mit gemeinsamem Haushalt und haben
uns vor der Geburt getrennt weil Die Kidnesmutter das Leben udn
Wohlergehen des Kidnes mirt Reiki sat eienr Schulmedizinsichen Geburt
aufs Spiel setzen wollte und diese sich ? das brachte das Faß uzum
überlaufen - geweigret hat gemeisame Sorgereklärung abzugeben.
Der Antrag datiert nicht auf den 19.03.2013 sondern auf den 19.05.2012. Es gibt zudem ein Fax vom 13.02.2012, das wurde aber verschlampt. Die Sache duldete damasl keinen weiteren Aufschub, denn wenn der Sadomaso-Ex von Frau Riek auf ungeklärte Art und Weise zu Tode kommt besteht möglicherweise akute Lebengefahr für das Kind.
Die diesbezügliche Behauptung des Gerichtes ist also eine nachweisliche UNWAHRHEIT/LÜGE.
Abegeshen davon wurden einzelne Anträge ? etwa auf die Einsichtnahme in
die VOLLSTÄDNIGE Akte ? überhaupt nicht bearbeitet, Akten um deren
beiziheung ich gebeten hatte nicht eigezogen.
Mit der zutiefst schwachsinnigen
Begründung das haben wir schon immer so gemacht, das wird jetzt nicht
geändert (Kontinuität): Würden wir heute noch alle in der vor Steinzeit
leben. Zu ihrer mehr als hirnrissigen Begründung das Kind wolle etwas nicht! KINDESWILLE IST NICHT GLEICH KINDESWOHL!
Würden Kinder selbst über ihre Erziehung bestimmen gäbe es Spiel und
keinerlei Schulbesuche und Verfettung durch Süßigkeiten satt normalem
Essen.
Ich werde mich vom Gericht nicht
VERFAHRENSFREMD üere das KIDNAPPING meines Kidnes zu irgendwelchen
Behandlungen erpressen lassen !
Beshcluß ist FEHLERHAFT und nicht rechtcgültig.
GruSS
( Maximilian Baehring )
mit freundlichem Gru&SZlig; / Yours sincerely
Maximilian Baehring
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