Frankfurt a.M., den 09. Juni 2013
Sehr geehrter Herr Dr. Hasselbeck,
Ich will Sie mit weiteren Informationen versorgen. Zunächst mal wäre da meine Patientenverfügung die jegliche Behandlung ausschließt. In Gefangenschaft trete ich als Protestmaßnahme Heinrich Hoffmanns ?Suppen-kasper? gleich- in Hungerstreik, dessen Behandlung mit Patientenverfügung untersagt wird, zudem erinnere ich ursprünglich eine gefertigt zu haben die jegliche Behandlung - insbesondere seelische ? untersagt, das war vorrangiger Sinn und Zweck der Sache, nicht medikamentös ruhiggestellt bis zum Tode unter Einbußen des Denkvermögens dahinvegetieren zu müssen, da können Sie Mitunterzeichnerin Nowatius, Heusenstamm fragen!
Aber auch dieses Exemplar genügt vollauf um Zwangsernährung ?
lebensverlängernde Maßnahme ? im Hungerstreik zu unterbinden. Damit ist
jeder Versuch einer Psychiatrisierung ein Mordversuch. Es gilt:
Psychiatrisierung = Gegenmaßnahme Hungerstreik + verbotene Zwangsernährung = Tod also Mordversuch
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)