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16.04.2015 12:09

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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.

Fax: +49/(0)721/9101-382
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
D-76131 Karlsruhe

22. Januar 2015

Klage

3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt /M.

Fristbedingte Vorabversionen der Verfassungsbeschwerde sind Ihnen
als Fax und Einschreiben-Rückschein zugegangen!
In Sachen Verfassungsbeschwerde 3 UF 70/14 OLG Frankfurt /M.
gingen Ihnen FRIST- und FORMGERECHT bisher zu:

Einschreiben-Rückschein 30. Dezember 2014 RA 4343 7085 9DE
Einschreiben-Rückschein 16. Januar 2015  RA 4343 7816 3DE
Fax  17. Januar 2015 18:58 Uhr
Einschreiben-Rückschein 20. Januar 2015  RA 4069 9520 0DE

Gru&Szlig;

Verfassungbeschwerde

Gegen das, um die Rechtsmittel einzuschränken, fehlerhaft als
Beschluß bezeichnete ?Urteil? vom 15., ausgefertigt am 19. und
mir zugegangen per förmlicher Zustellung am 24. Dezember 2014 in
Sachen gemeinsames Sorgerecht für meine Tochter Tabea-Lara Riek
3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. lege ich hiermit
Verfassungsbeschwerde ein.

Das Gericht verletzt meine mir verfassungemaess zustehenden
Grundrechte die mir aus den Artikeln 1,2,3,4,5,6,7,8 und 19
Grundgesetz erwachsen.

Der § 1626 BGB wurde zwar reformiert, jedoch steht der Mutter
weiterhin ein Veto-Recht zu, sie kann den Kindesvater nun
ausgiebigst vor Gericht verleumden um dessen Sorgerecht zu
blockieren. Beim mit Geburt automatisch an die Frau die ein Kind
gebärt fallenden Sorgerecht fehlt entsprechendes Vetorecht für
den Vater. Das wird also der vom Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechten monierten mangelnden Gleichberechtigung der
Elternteile nicht gerecht.

2/16

Es wird daher beantragt:

I.

1. Das Urteil wegen Verstoßes gegen die verfassungsgemäßen
Grundrechte aufzuheben und zwecks Abänderung an einen anderen
Senat des OLG - der nicht vornehmlich mit Sexist(Inn)en besetzt
ist - zurückzuverweisen.

2. Den Bundestag der Bundesrepublik Deutschland erneut zu
verurteilen sich an die Vorgaben des Bundesverfassungerichtes zu
halten und einen reformierten § 1626a BGB zu erlassen.

Zu den Gründen in umgekehrter Reihenfolge:

3/16

2. Normenkontrollklage § 1626a BGB

Damit Väter das Sorgerecht auch wirkungsvoll einklagen können muß
dem Vater das Recht auf Abstammungsgutachten per DNA-Test auf dem
Wege der einstweiligen Anordnung ermöglicht werden. Sonst
blockiert die Kindesmutter das Sorgerecht des Vaters schon
dadurch daß Sie die Abstammung falsch angibt oder ? wie im
vorliegenden Falle ? einfach die anerkennende Unterschrift unter
die Vaterschaftsanerkennungs-urkunde beim § 1595 BGB unterdrückt.
Das genügt um per Vaterschaftsvermutung Unterhalt zu kassieren
aber nicht gleichberechtigt um für den vermuteten Vater ein
Umgangs- und/oder Sorgerecht einklagen zu können.

In 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe und 3 WF 174/01
Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte die Kindesmutter mehr als
ein Jahr lang versucht ein Vaterschaftsgutachten herauszuzögern.
Ziel war das Kind dem Vater zu entfremden.

In 1 BvR 933/01 Bundesverfassungericht vom 29. Januar 2003
ordnete das Bundesverfassungericht an binnen Jahresfrist und zwar
exakt bis zum 31. Dezember 2003 den § 1626a BGB verfassungs-
konfrom neu zu regeln. Am 21. Juli 2010 erhielt dann weiteres
Urteil zur verfassungs-konformität des § 1626a BGB des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR, Zaunegger
gegen Deutschland, Nr. 22028/04, Urteil vom 3. Dezember 2009) mit
Verfassungs-gerichtsentscheid 1 BvR 420/09 Rechtswirksamkeit für
die Bundesrepublik Deutschland. Ähnlich hatte der Europäische
Gerichthof für Menschenrechte bereits in den Fällen Elsholz,
Sommerfeld, Kutzner jeweils gegen die Bundesrepublik Deutschland
entschieden und 2007 im Falle Görgülü der durch die Medien ging.

Den deustchen Bundestag kümmerte das wenig. Erst nachdem nach
Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz der Regierung am 14. und 15.
April 2012 der Bürgerkrieg erklärt worden war - siehe Petition
Pet-A-17-99-021771-1930 (http://decl-war.tumblr.com) - kümmerte
man sich am 16. April 2013 um gesetzliche Neu-regelung. Der
Bürgerkriegserklärung nach Widerstandrecht liegt die Annahme
zugrunde daß die Verletzung der grundgesetzlichen Menschen-
rechtsbindung aus Artikel 1 Absatz 2 die der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hatte eine eklatante
Verletzung der freiheitlich demokratsichen Grund-ordnung
darstellt die ein Ausrufen des Notstandes ermöglicht.

10 Jahre Zeit seit der Anweisung des Budnesverafssungerichtes den
§ 1626a BGB neu zu regeln hatte sich der Bundestag gelassen und
damit die gesetzte Frist bei Inkrafttreten der Neuregelung um
fast 10 Jahre überschritten. Ein Bundestag der sich nicht mehr an
die Vorgaben seiner eigenen Normen-kontrollinstanz hält kann
nicht mehr ernst genommen werden.

4/16

Der Gesetzgeber kommt ja auch nicht auf die Idee einer Mutter das
Sorgercht deshalb nicht automatisch mit Geburt des Kidnes
abzusprechen weil diese die, (Pardon) ?Titte voll Hardenberg?
hat, also beispielweise durch Drogennahme während der Stillzeit
das Kind gefährdet. Daher kann ein § 1626a BGB nur dann
verfassungskonform sein wenn der Kindeswohlvorbehalt auch für die
Mutter gilt.

1. Verfassungsbeschwerde

3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Ich lege hiermit Verfassungbeschwerde ein. Es werden mein
natürliches Elternrecht (Artikel 6 GG) ebenso verletzt wie meine
Menschenwürde als vermeintlich Behinderter dem WEGEN dieser
Behinderung (sozusagen ?weil und aufgrund der Tatsache daß er im
Rollstuhl sitzt also behidnert ist?) das Sorgerecht verwehrt
wird, (Artikel 6 GG) den Gleichberechtigungsgrundsatz nach dem
Geschlechte verletzt das Urteil ebenfalls.

Meine Ex gehört zu einer Sekte ?REIKI? die pseudomedizinische
?Heilen durch Handauflegen? betreibt. Weil die Kindesmutter schon
bei der Geburt das Kind durch Reiki statt schulmedi-zinischer
Geburtshilfe unnötig gefährden wollte kam es zur Trennung
ehenähnlicher Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung. Meine
Ex fröhnt einem religösen und esoterischen Wahnsystem das für das
Kind gefährlich ist und von dem ich nicht möchte daß es in diesem
erzogen wird.

Das Leben des Kidnes ist auf das allermassivste gefährdet.

Mir wurden von der Kindesmustter WAHRHEITSWIDRIG unterstellt ich
würde Drogen nehmen. Offene Briefe solchen Inhaltes flatterten
ins Sekretariat der Bürogemeinschaft von mir mit meinem größten
Kunden, ich war damals Geschäftsführer und 50% Inhaber der
outgesourcten EDV-Abteilung. Daran ging der Betrieb zugrunde und
ich verlor meinen Job. Die Mit-gesellschafter zogen wegen der
Diffamierung ihr Kapital ab. Allein der Schaden aus entgangen
Lohn beläuft sich auf mehr als eien halbe Million Euro. Auf die
üblen VERLEUMDUNGEN erfolgten wiederholten Versuche mich ? wegen
des Drogenfalschvorwurfes - psychiatrisch zwangseinzuweisen. Als
diese Versuche immer häufiger wurden habe ich mich dann gegen
Polizeigewalt bei einem solchen Einsatz notgewehrt. NACHDEM ich
die Polizisten die mich bei der zwangweisen Vorführung zum
Drogentest übelst verletzt hatten wegen dieser Körperverletzung
strafangezeigt hatte kamen Beamte des Reviers vorbei und
schüchterten mich mit der Drohung ein wenn ich die Strafanzeige
gegen die körperveletzenden Beamten nicht zurückzöge würde ich
mal für mindestens ein Jahr in der Psychiatrie landen. Als genau
diese Beamten mich erneut (übrigens mehrfach) aufs übelste

5/16

Bedrängten ? ich kann das teilweise per Schriftverkehr nachweisen
? habe ich mich gegen die permanenten Übergriffe wie gesagt dann
irgendwann notgwehrt, um nicht erschossen oder erneut
?verprügelt? zu werden. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt bereits
eine Petition wegen massiver Polizeigewalt gegen Behinderte unter
anderem beim europäischen Parlament eingereicht, in Kopie beim
hessischen Landtag. Aus dieser Notwehr will man mir jetzt einen
Strick beim Sorgerecht drehen.

Ich wurde in diesem Zeitraum übrigens auch zufällig Opfer eines
Mordanschlages per Erwürgen aber das ist nur insofern relevant
als es möglicherweise das Bild der Brandanschlägen auf mein
Wohnhaus nach schriftlichen Morddrohungen DER SEKTE (meiner Ex?)
vervollständigt.

Als psychiatrisch Diffamierter weiß ich inzwischen daß die
Polizei mich nicht schützt sondern eher versucht das
?lebensunwerte? Leben psychisch Kranker in Arbeitslagern für
Zahlungen an die als Elterenteil bevorteilten weiblichen
MenschINNen auszubeuten um dann nach deren Entmündigung deren
Arbeitsunfähigkeitsvorsorge als Einkommen kassieren zu können
oder als Behindert diffamierte gezielt in den Selbstmord zu
treiben.

Obgleich ich ? zultezt im Mai 2013 ? mehrfach versucht hatte
gegen die Polizisten vorzugehen ist da nichts passiert. Ich habe
in mehrern dicken Leitz-Ordner penibel dokumentiert wie man mich
psychisch terrorisiert hat.

Man hat in der Straße in der ich wohne Plakat aufgehängt auf
denen stand ich sei ein Psychopath. Man hat mir meine Sozialhilfe
von der ich inzwischen lebe monatelang überhaupt nicht ausbezahlt
in der Hoffnung mich so in die Obdachlosigkeit treiben zu können.
Man hat mir meine Sozilhilfe derartig zusammengestrichen daß ich
hungern mußte. Drei Monate lang kam nich ein einziger Cent vom
Amt, hätten mir Freunde nicht geholfen wäre ich tot. Einen
Rechtsanwalt hat man mir verweigert. Die Polizei hat
Hilfeleistung unterlassen und stattdessen einer Drückerkollonne
von Virenscanner-Zwangsabo-verkäufern ermöglicht mein Girokonto
unter Mithilfe der Bank leerzuräumen für einen Vertrag den ich
nie unterschrieben hatte. (Abbuchungen trotz widerrufener
Einzugsermächtigung). Hiergegen hatte ich dann aus der Not heraus
künstlerisch durch eine ?Ich hole da jetzt mein Geld raus bevor
es der Bankdriektor veruntreut?-Performance aufmerksam zu machen
versucht. Durch diese Maßnahmen versucht man mich zu nötigen
einer vollkommen unnötigen psychiatrischen Behandlung
zuzustimmen. Um mich hiervor zu schützen habe ich die
Krankenkasse gekündigt, damit aus dieser Erpessung nicht noch
irgendwelche Mediziner Kapital schlagen können. Am 09. Januar
2015 habe ich deshalb noch eine Verfassungsklage eingreicht.

6/16

Man verweigerte mir anwaltliche Unterstützung. Um ALG2 H(artz)IV
zu erhalten musste ich bereits meine Vermögensverhältnisse
offenlegen. Die Gerichte akzeptieren es nicht wenn man unter
Vorlage eines H(artz)IV Bescheides Prozesskostenhilfe beantragt
sondern wollen gesondert irgendwelche Vermögensverzeichnisse
ausgefüllt erhalten. Wie ich zuvor bereits erwänt hatte bin ich
50% Anteilseigner einer Kapitalgeselslchaft und die Gesell-
schafterverträge sehen vor daß die übrigen Gesellschafter dann
meine Anteile einziehen können wenn ich eine eidesstattliche
Versicherung über meine Vermögensverhältnisse abgebe. Ich muß gar
keine arbeitsrechtlichen Verfahren mehr führen weil diese im
Vorfeld dadurch verloren sind daß ich für Prozesskostenhilfe
einen Anwalt eine Eidesstattliche Versicherung abgeben müßte die
dann die damaligen Mitgesellschafter zur Verwertung meiner
Gesellschaftsanteile berechtigen würde. NOCH BEVOR EIN PROZESS
STATTGEFUNDEN HAETTE. Schon deshalb bin ich ? nachdem meine
Ersparnisse aufgebraucht waren und meine Eltern mich nicht mehr
finaziell unterstützen ? gezwungen mich selbst zu vertreten.
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzung blockiert also das
Sorgerchtsverfahren.

Im Verfahren 3 Zs 1795/08 Generalstaatsnwalschaft Frankfurt a.M.
habe ich versucht strafrechlich gegen diejenigen vorzugehen die
mir Anwälte verweigern und mich auszuhungern versucht haben. Das
scheitert schlußendlich am Anwlatszang für die Klagerzwingung ?
da beißt sich der Hund in den Schwanz - um genau dessen
Verweigerung es ja in diesem Verfahren ? neben anderem ? geht.

Im zudem erwähnetn sozialgerichtlichen Verfahren gegen Bundes-
sozailgerichtliche Enstcheidung B 14 AS 315/14 B weche, wie
erwähnt, parallel zu diesem Verfahren bei Ihnen anhängig ist
wehre ich mich dagegen daß Mediziner für ihren Psychoterror und
ihre Behandlung ? ENTGEGEN EINER VORLIEGENDEN PATIENTENVERFÜGUNG
? auch noch Geld bekommen. Bisher hat sich das als wirksamster
Schutz gegen die durch den Falschvorwurf der Drogennahme
permanenten psychiatrischen Übergriffe gegen mich erwiesen. Ich
hatte im Jahre 2006 eine Beziehung zu einer an multipler Sklerose
erkrankten Frau und wir hatten damals mit Patientenverfügungen
vorgesorgt, auch für den Fall daß meine Ex mit ihren ewigen
Anwürfen ich würde an Paranoia leiden wieder Erwarten Recht
gehabt hätte. Ihr Anwalt versuchte jedenfalls die Herausgabe
ärztlicher Unterlagen zu erzwingen. Vor Gericht veruschte er 2002
den Eindruck zu erwecken ich sei ein einer Besserungsanstalt
entflohener psychisch Kranker.

Schon 2002 unterstellten wir der Gegenseite in 9F 434/02 UG
Amtsgericht Bad Homburg das Ziel:

7/16

?So lange wie möglich? KONTAKT ?zu vereiteln um sich dann? [?]
?auf den Standpunkt zu stellen in der Zwischenzeit sei der Vater
dem Kind ?entfremdet??

und genau mit dieser Begründung hat das Gericht jetzt das
Sorgerecht nicht erteilt.

Die Polizei, Jugendamt als auch das Amtsgericht die Sache
wissentlich und willentlich verzögert so daß der weitere
Instanzenweg blockiert war.

Man wollte ein unsinniges und unnötiges Gutachten erpressen und
zwar unter Wegnahme/Vorenthalten meines Kidnes.

Ich gehe davon aus daß der Abgeordnete Michel Friedmann, der
Nachwuchspolitikern wie mir im Hochtaunuskreis versucht hat
Drogen unterzuschieben ? möglicherweise erpresst von den in den
Medien erwähnet ukrainischen Zwangsprostituierten ? an der
politischen Blockade Anteil hatte. Sein CDU-Kreisverband um Petra
Roth legaliserte damals (?Frankfurter Weg?/Methadon) Drogen und
Prosititution.

Die Reiki-Sekte der die Kindesmutter huldigt ist ja nur deshalb
nicht verboten weil sie von jenem ?Welpenschutz? profitiert den
das Judentum durch den Holocaust hat.

Ich denke beim vorliegenden Falle; ?Das weibliche Kind habe,?
behauptet die Sekte, ?eine männliche Seele, die nicht zum
weiblichen Körper passe, das habe man beim Lichtaura-
Kindesenergie-channeln festgestellt? eben auch an
das Recht des Kindes nicht aus religiösem Wahn heraus
genitalvestümmelt zu werden wie durch Beschneidungen im Judentum
oder Islam wenn ein atheistischer Elternteil ? in diesem Falle
ich ? das nicht will. Hier sollten keine Fakten geschaffen werden
können.

Doch der Reihe nach:

Aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung
ging am 19.09.2000 die Tochter Tabea-Lara des Vaters und Klägers
Maximililan Bähring hervor. Kurz vor der Geburt kam es zum Streit
darüber daß die Mutter das Kind mittels Reiki, das ist eine nicht
anerkannte pseudomedizinsiche Heilmethode, zur Welt bringen
wollte statt Schulmedizinisch und so erhöhter Gefährdung
aussetzen wollte.

Die NEONAZId Quote/Kidnersterblichkeit durch ambulante Geburt ist
um den Faktor 3 erhöht.

Hintergrund hierfür ist daß die Mutter der Kidnesmutter, die
Kindesgroßmutter ?Meisterin? eines esoterische Sekten-Zirkels

8/16

der wie ein Schneeballsystem aufgebaut ist und diesen betreibt
bei dem gegen Barzahlungen aller mögliche esoterische Schwachsinn
/Unfug getrieben wird, von Tarot-Karten bis hin zur Heilung von
unheilbaren Krankheiten wie Krebs per Handauflegen gegen
Vorkasse.

Ich weiß daß 2000 eie ihrer ?Patientinnen? in England an Reiki-
Krebs-Behandlung verstorben war.

Die Kindesmutter ist auf den Streit hin auf eigenen Wunsch aus
der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und unter der Falschangabe sie
sei bei ihrer Schwester eingezogen zu Ihrer Mutter in die
Räumlichkeiten der Sekte gezogen.

In der Folge hat sie dann versucht die Angabe der Vaterschaft in
der Geburtsurkunde rechtswirksam zu unterdrücken nachdem sie aber
gleichzeitig vorher versucht hatte an das nicht unerhebliche
Vermögen der Kidnesgroßeltern väterlicherseits per
Unterhaltsforderung auf Vaterschaftsvermutung hin zu gelangen.
Hierzu hatte sie versucht unter dem Falschvorwurf der Kidnesvater
würde Drogen nehmen diesen in eine Anstalt einweisen zu lassen
und über ihn so eine rechtliche Vormundschaft zu errichten. Es
besteht der mehr als dringende Tatverdacht daß vermögen der
kindesväterlichen Familie (Anteile an der Firma des Kindesvaters,
5% Anteil an der wolfram Bergbau in Österreich die auch die
israelische Rüstungsindustrie beliefert) der Reiki-Sekte
einverleibt werden sollte. Von meinem Unternehmen ganz abgesehen.
Außerdem hat sie dem Gericht gegenüber versucht den Eindruck zu
erwecken bei der gemeinsamen Wohnung aus der Sie ausgezogen war
habe es sich um Eigentum gehandlt und nicht um eine Mietwohnung.
Und Sie hat auch Jugendamt und Gericht darauf hingewisen daß mein
größter Kunde als Mitgesellschafter bei mir eingestiegen war, und
zwar noch vor unserer Beziehung. Sie wollte also an
Veräußerungsgewinnen teilhaben die in der Vergangenheit vor der
gemeinsamen Beziehung lagen.

Im Verfahren 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg und 3 WF 174/01
Oberlandesgericht Frankfurt a.M. habe ich, Kläger und
Kindesvater, daraufhin ? der versuchten Unterhaltsforderung auf
Vaterschaftsvermutung hin ? in einem über einem Jahr dauernden
Verfahren die gerichtliche Zwangsvorführung der Kindesmutter zu
einem Vaterschaftstest erwirken können womit das Kind dann de
jure als meines galt und ich auf Umgangsrecht klagen konnte.
Von einer Klage auf Entzug des Sorgerchtes der Kindesmutter hatte
ich abgesehen und stattdessen versucht mit anderen Vätern die
Reform des § 1626a BGB voranzutreiben. Erkennbar auch an der Wahl
des in der FAMRZ zum Thema zitierten Dr. jur. Peter Finger als
Anwalt. Ich habe niemals versucht der Kindesmutter das Sorgerecht
gänzlich zu entziehen.

9/16

Das Verfahren stellte fest was wir wussten. Ich war Vater meines
Kindes. Die Unterschriftenblockade für das Umgangs- und
Sorgerechtsverfahren weil ich bis dato de jure nicht als Vater
galt war umgangen. Hinsichtlich der Rechtsmittelfrist wurde ich
damals fasch betraten.

Anläßlich des nun folgenden Umgangsverfahrens 9F 434/02 UG dessen
prozessuale Voraussetzung die langwierige Klärung der
Vaterschaftsfrage per DNA-Test durch Verschulden von Kindesmutter
bei schleppender Verfahrensführung von Jugendamt und Gericht
gewesen war ordnete ein Richter Umgang einstweilig und
telefonisch an nachdem die Kindesmutter nicht zu einem
Vermittlungsgespräch des Jugendamtes erschienen war. So wie sie
sich bisher schlicht und ergreifend um keinerlei Belange des
Kindes gekümmert hatte. Jugendamt und Polizei weigerten sich eine
solch vorläufige Entscheidung zu vollstrecken.
Die Kindesmutter schrieb dann dem Gericht 15 eng mit der Maschine
beschrieben Seiten nach denen der Vater drogenabhängig sei.
Abgesehen davon hat sie das von ihren Anwälten in die
Bürogemeinschaft des Unternehmens des Kindesvaters schicken
lassen, outgesourcter EDV-Abteilung die ihr Sekretariat mit ihrem
größten Kunde und Finanzier teilte. Diese Mitgeselslchafter
stiegen daraufhin aus der Gesellschaft aus, das Unternehmen ging
der Diffamierungen und Fehlvorwürfe der Kindesmutter wegen
pleite. Mehrfach versuchte man mir in dieser Zeit Drogen
unterzuschieben um den Falschvorwürfen der Kindesmutter Gehalt zu
verleihen. (A. Roljic, ?Opiz?[Zeuge: R*****], A. Herzog).
Mehrfach sandte die Kidnesmutter dem Vater verleumdenderweise
Krankenwagen und Ordnungsämter zur Feststellung von Drogennahme
vor die Tür. Ich wurde stellenweise mehrere Wochen festgehalten
um irgendwelche Drogentests zu machen die allesamt negativ
ausfielen. Als 2012 Beamte wieder versuchten mir auf einen
solchen gespinnerten Anwurf hin meine Grundrechte zu entziehen
habe ich micht notgewehrt, ich und drei Beamte wurden verletzt.
Ich wurde in psychiatrischer U-Haft gefoltert und durch
Medikamentengabe ohne Diagnose vergiftet. Man hat versucht mich
zu nötigen Erklärungen zu unteschreiben die mir im
Sorgerechtsvefahren hinderlich gewesen wären. Genau solchen
Erpressungen wegen haben ich mich schon Ende 2002 genötigt
gesehen gehabt den Antrag auf Umganagsregelung zurückzuziehen und
ab 2003 darauf gewartet daß der Bundestag den § 1626a BGB ändert,
der bereits 2003 für verfassungswidrig erklärt worden war. Das
Gesetzgebungsvefahren sollte ja bis zum 31.12.2003 abgeschlossen
sein. An vom Bundesverfassungericht gesetzte Frist hat sich aber
der Bundestag nicht gehalten. Erst nachdem 2007 (Görgülü) die
Bundesrepublik Deutschland erfolgreich wegen Menschenrechts-
verletzung vor den Europäischen Gerichtshof für Menschrechte
gezerrt worden war und Medien druck machten nahmen die ?Schläfer?
im Bundestag sich der Reform des §1626a BGB an die dann erst am
19. Mai 2013 in Kraft trat. An diesem Tag hat der Kindesvater
geklagt.

10/16

In der ganzen Zeit hat die Kindesmuttter den Umgang durch
Erpressung/Nötigung vereitelt. Der Kindesvater hat seit 14 Jahren
lediglich die unverschämte Auskunft des Gerichtes Bad Homburg
erhalten: dem Kind gehe es gut, es bekomme schließlich Reiki-
Behandlungen.

Genau darum daß das gefährliche Scharlatanerwei, Kurpfuscherei
und Quaksalberei ist ging es ja bei der dem Streit zugrunde
liegenden Trennung. Ich habe hierzu aus einer Broschüre des
Hamburger ?Ministeriums? des Inneren ein paar Auszüge angefertigt
außerdem verweise ich auf das Buch von Joachim Hüssner.

Unter dem zynischen Hinweis ES SEI NUN ZUVIEL ZEIT INS LAND
GEGANGEN; DAS KIND KENNE DEN VATER NICHT hat das OLG ? eigener
gerichtlicher/gesetzgeberischer Versäumnisse des Staates wegen -
schlußendlich abgelehnt dem Vater das gemeinsame Sorgerecht
hilfs-/ersatzweise ein Teilsorgerecht zu erteilen und zwar unter
der Prämisse der Vater sei möglicherweis geistig behindert und
müsse deshalb, weil er bildlich formuliert im Rollstuhl sitzt ?
vor dem Gesetz benachteiligt werden, abgesehen davon daß er
benachteiligt werden muß weil er als Vater der vom Geschlechte
her minderwertige Elternteil sei.

Das verstößt gegen so ziemlich jedes Grundrecht und
Menschenrecht. Auf jeden Fall das natürliche Elternrecht, die
Menschenwürde (Behinderte bekommen kein Menshcrecht), die
Gleichberechtigung wegen des Geschlechtes, das Recht auf ein
faires Verfahren in dem ich nicht etwa nachweisen muß gesund zu
sein nur weil mich Gegenpartei außerprozessual (Mißbaruch des §10
HFEG) vom Ordnungsamt zusammenschlagen läßt um ein
psychiatrisches Gutachten zu erzwingen mit dem dann mein Vermögen
unter Zwangsverwaltung DER SEKTE gestellt werden soll.

11/16

En Detail: Die angegriffenen Grundrechte sind:

Artikel 1 Absatz 1 - Die Menschenwürde: Das Oberlandesgericht
Frankfurt a.M. folgt der Argumentation des Amtsgerichtes Bad
Homburg v.d. Höhe wonach Männern und Behinderten nicht die selben
Recht zustehen sollen wie Frauen. Es geht also davon aus daß
Männern und Behinderte keine vollwertigen Menschen sind und man
Ihnen deshalb ? ähnlich wie den psychsich Kranken oder den Juden
im dritten Reich ? nicht die Eigenschaft zugestehen muß ein
vollwertiger Mensch zu sein dem aus diesem Mensch sein Rechte
erwachsen wie ?

Artikel 1 Absatz 2 ? ? die Menschenrechte. Das Gericht
akzeptiert nicht daß die Bundesrepublik mehrfach vor dem
europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden ist
wegen eklatanter Menschenrechtsverletzungen in Sachen väterlicher
Gleichberechtigung was sein Elternrecht angeht. Letzte
diesbezügliche Entscheidung des BverfG datiert auf den 21. Juli
2010 unter Aktenzeichen - 1 BvR 420/09!

Artikel 1 Absatz 3 ? hier: Normenkontrolle - Bereits am 29.
Januar 2003 hatte das Bundesverfassungericht festgestellt daß die
Regelung des Sorgerechtes unverheirateter Väter gegen das
Grundgesetz verstoße. 1 BvR 933/01
Das Grundgesetz bindet auch den Gestzgeber zur Einhaltung der
Grundrechte beim Erlassen neuer Gesetze. Im aufgeführten Urteil
hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gestzgeber Bundestag
BEFOHLEN eine Neuregelung zu treffen und ihm hierfür die
Jahresfrist gesetzt bis zum 31. Dezember 2003. Diese Frist hat
der Bundestag als Gesetzgeber verstreichen lassen.

Artikel 2 ? AG und OLG haben versucht durch List - nämlich das
verleumderische Erpressen unnötiger psychiatrischer Begutachtung
? den Antragsteller der Freiheit zu berauben und zu nötigen mit
schwerst gesundheitsschädigenden Psychopharmaka an sich
herumexperimentieren zu lassen hilfsweise dessen Krankenakten
offenzulegen. Das ist ein gezielter Racheakt. Der Antragsteller
ist der erste Vater der nicht ewa einen so genannten illegalen
Vaterschaftstest ? sondern eine gerichtlich genehmigte DNA-
Vaterschaftsfeststellung gegen den Willen der Kindesmutter
erwirkt hatte. Nachweis war erforderlich geworden weil die
Kindesmutter anerkennende Unterschrift unter die von ihr voher
mit dem Jugendamt eingeforderte Vaterschaftsanerkennugsurkunde
nach § 1595 (2) BGB verweigert hatte um so zu bockieren daß der
Kindesvater de jure als Vater galt und somit ein Umgangs- oder
Sorgerecht wahrnehmen konnte. Mutmaßlich um sich zu rächen für
diesen aus Sicht der Amts- und Oberlandesgerichtsrichterinnen
ungeheurlichen Fall von

12/16

Zwangsvorführung der unkooperativen Kindesmutter zum DNA-
Gutachten hat man dann mit allen Mitteln versucht den Vater
feministische sexistisch herunterzumachen, der in seienr Zeit als
aktiver Poltiker des Jugendparlamentes der Stadt Bad Homburg wie
anläßlich der §218-Debatte für Lösungen wie Babyklappen
ausgesprochen hatte wodurch sich protestierende Frauen die nicht
fähig sind ihre Triebe unter Kontrolle zu halten und unstete
sexuelle Arbenteuer als legitime Grundlage einer Elternschaft
betrachten als zur ?Gebärmaschine? degradiert gefühlt hatten.
Nachweis daß man der Meinung war einem Vater würden gar keine
Rechte zustehen nur eine Zahlungsverpflichtung, er sei allenfalls
Erzeuger/Samenspender ergeben sich aus Verfahren 3 WF 174/01
Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in Verbindung mit 9F 104/01 KI
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe. Warum psychiatrische
Begutachtung? Nun: es geht eindeutig darum den Vater der zu
diesem Zeitpunkt Unternehmer ist zu verleumden und
gesellschaftlich wie finanziell zu ruinieren. Hierin liegt die
massive Epressung wenn der gegnerische Anwalt offene Briefe
verschickt der Vater solle sich mal psychitarisch untersuchen
assen, würde Drogen nehmen usw. ? Das ist aber nur einer der
Aspekte. Es geht bei diesem Rufmord ja auch darum

gegenüber dem Kind den Eindruck zu vermitteln bei (s)einem Vater
würde es sich um einen menschlich minderwertigen Irren handeln
der nichts zu sagen hat was die Erziehung angeht.

Und genau darum geht es im angestrebten Sorgerecht.

Abgesehen davon kam es zur Trennung und dem Auszug der
Kindesmutter aus der gemeinschaftlichen Wohnung weil wir uns
zerstritten haben weil ihre Mutter das Kind bei der Geburt
zusätzlich gefährden wollte indem Sie Reiki praktizieren wollte
statt Schulmedizin. Bei Hausgeburten ist das Risko des
Kindestodes um den Faktor 3 erhöht.

Wird Reiki praktiziert verdreifacht das die Wahrscheinlichkeit
daß das Kind die Geburt nicht überlebt. Unumstößlicher
wissenschaftlicher Fakt. Keine Kideswohlgefährdung


Artikel 3 - Nicht alle Menschen sind vor dem Gestz gleich sondern
Mütter sind gleicher als Väter. Auch wenn ein Vater dank
Flaschen-Erstlingsnahrung rein technisch in der Lage ist ein Kind
nach Geburt vollständig selbst zu großzuziehen wird das
natürliche Recht des Vaters auf sein Kind deshalb als von
geringerem Gewichte zu sein eingeschätzt als dasselbe der Mutter.

Artikel 3 Absatz 2 ? der Staat fördert Gleichberechtigung - Der
Staat kümmert sich in der Praxis und aus meiner Erfahrung nicht

13/16

etwa um die Druchstzung von Gleichberechtigung sondern erschwert
sie.

Als Mann der im Wehrdienst Opfer sexuellen Mißbrauchs geworden
ist weiß ich daß es nur Frauenbeauftragte und Frauennotrufe gibt
damit Frauen Quotenstellen besetzen können aber männliche Opfer
regelrecht verhöhnt werden. Jugendämter sind voll von Sexistinnen
die meinen wenn die Kindesmutter nicht zu Vorladungen zu Terminen
erscheint dann ?Kann man da eben nichts machen?; die es fördern
daß Frauen ihre Kinder als menschliche Schutzschilde gegen den
Vater missbrauchen. ?Wenn Sie etwas gegen die Mutter unternehmen
schadet das auch dem Kind? ist vorherrschende Meinung. Sichert
Ihnen ein Richter am Telefon zu er habe einstweilig Umgang
angeordnet, dann weigerten sich Polizei und Jugendamt einfach
gerichtliche Entscheidung durchzusetzen es geht ja nicht etwa
darum Unterahlt für die Unterstützung eines vom
Unterhaltspflichtigen unerwüschten Erziehungsstils aus jemandem
herauszuprügeln.

Artikle 3 Absatz 3 ? niemand darf wegen seines Geschlechtes
benachteiligt werden ? niemand darf seiner Behinderung wegen
benachteiligt werden. Im § 1626a BGB steht eindeutig drinne daß
Männer benachteiligt werden. Sie bekommen ein Sorgercht nur dann
wenn die Kidnesmutter keine Schlammschlacht beginnt und mit Dreck
um sich schmeißt wie im vorliegenden Fall als Sie in 15 eng mit
der Maschine beschriebenen Seiten den Vater WISSENTLICH FALSCH
der Drogennhame bezichtigt hat. Der § 1626a BGB nach der Reform
entspricht dem vor der Reform. Ob die Mutter dem Kindeswohl
schadet ? weil sie das Kind in einer Sekte großziehen will oder
pseudomedizinische esoterische Behandlungen vornehmen lassen
will satt schulmedizinischer ? zählt nicht wenn es darum geht
dieser mit Geburt automatisch ein Sorgerecht zuzugestehen. Das
Kindeswohl ist dem Staat, pardon aber der deftige Ausdruck muß
hier sein: SCHEISSEGAL, wenn die Mutter es schädigt. Für die
Mutter gilt der Kindeswohvorbehalt nicht. Nennen Sie das eine
Nicht-Benachteiligung des Vaters aufgrund seiner Eigenschaft
männlichen Geschlechtes zu sein? Das Amts- und Oberlandesgericht
meinen wenn ein Vater psychsich krank/behindert wäre habe er kein
Recht auf ein Sorgecht. Das ist Behindertendiskiminierung.
Sinngemäß: Entziehen des Sorgerchtes von Rollstuhlfahrern mit der
Begründung daß diese behindert sind. Ist das Gleichbrechtigung
von Behinderten?

Artikel 4 ? Religionsfreiheit ? Ich als Vater / Atheist habe
etwas gegen religiöses pseudomedizinsiches Sektenreiki. Die
Mutter meines Kindes darf aber trozdem das Kind in der Sekte
erziehen. Mag ja sein daß so ihre Religiosnfreiheit geachtet
wird, meine aber nicht. Stellen wir uns mal vor die Kindesmutter
wäre Moselm oder Jude und würde mein Kind rituell beschneiden
lassen wollen und ich als sagen wir Christ wäre

14/16

dagegen. Ist das Genitalverstümmeln dann erlaubt, also jene
religiöse Erziehung die dem Kind im weitesten Sinne einen Schaden
zufügt? Wäre es nicht angebrachter einem solchen Elternteil das
Sorgerecht zu entziehen und es demjenigen Elternteil zuzusprechen
der dem Kind als Atheist die Möglichkeit läßt solche Entscheidung
später als Erwachsener selbst zu treffen? Ich bitte zu bedenken
daß die Zahl der Menschen die eine andere Religion annehmen als
die ihrer Eltern in der sie frühkindlich geprägt wurden
schwindend gering ist.
Ich füge hier als Beweismittel Auszüge aus einem Werk der
Innenbehörde der Hansestadt Hamburg bei welche als staatliche
Institution das pseudomedizinische Treiben der Reiki-
Sekte/Religion einordnet unter : OKKULTISMUS UND SATANSIMUS /
SCIENTOLOGY!
Ich tippe mal wenn ich anfangen würde satanistsiche Messen
abzuhalten mit Menschenopfern dann gilt das wahrscheinlich nicht
als Mord sondern als ungestörte Religionsausübung.

Artikel 5 ? Presse- und Kunstfreiheit ? Der Verfahrensbeistand
des Kindes versucht mit allen Mittel zu verhindern daß ich diesen
Skandal an die Presse gebe. Ich war selbst im Rahmen einer
Schülerzeitung journalistisch tätig. Als ich neuelich eine
Fotomontage gebloggt habe auf der ich den ?heiligen Vater? in
Rom, den Papst, dem Running Gag der Figur ?Baby Sinclair? aus der
Fernsehserie ?die Dinos? nach als ?nicht der Papa? bezeichnet
habe hat man mich (auch hierfür?) polizeilich zusammschlagen
lassen und wochenlang in U-Haft gehalten (jedenfalls gab es eine
Strafanzeige wegen angeblicher Volksverhetzung gegen mich). Die
christlich Kirche predigt immer noch ungestraft die

?UNBEFLECKTE EMFPÄNGNIS? was ein Kreuzzug gegen die
leibliche/biologische Vaterschaft ist.

Wer gegen weibliche Genitalverstümmelung bloggt ist ein Held, wer
gegen die Verstümmelung von Vorhäuten von Knaben schreibt dem
wird als vermeintlichem Antisemiten das Wohnhaus angezündet.

Ich bekomme auch schriftliche Morddrohungen weil ich
Atheist/Humanist bin.

Artikel 6 Absatz 1 - Ehe und Famile ? Eine Familie entsteht durch
ein Kind. Der Staat schützt meine Vater-Kind Familienbeziehung
nicht.

Artikel 6 Absatz 2 ? Erziehungsvorrecht der Eltern ? Ich will
jetzt gar keinen Exkurs machen in Richtung Stasi-
Kindesentführungen.

15/16

ICH BIN zu ERZIEHUNG meines Kidnes BERECHTIGT und verpflichtet.

Aber man verweigert mir die juristischen und exekutiven
Vollmachten über das Gesetzgeungsdefizit beim § 1626a BGB.

Artikel 6 Absatz 3 ? Trennung vom Erziehungsberchtigten ? Das
Grundgesetz sieht mich als grundsätzlich Erziehungsberechtigt und
sogar verpflichtet an, es ist das niederrangige Recht des BGB
welches das anders sieht. Trotzdem kann niederrangiges Sorgrecht
des § 1626a BGB genutzt werden um mein höhherangiges Grundrecht
zu beeinträchtigen. Ich bitte daher das Bundesverfassungsericht
klarzustellen was es unter erziehungsberechtigten Eltern
versteht. Sind das vorrrangig nicht leibliche Adoptionseltern
oder Bettgeschichten eines getrennten Elternteils oder sind
Eltern die biologsichen Eltern? Denn wenn man Entscheiden würde
daß Kinder beliebig an andere als sie biologsichen Eltern
gebunden werdne können dann würde man das einzige sichere und
verlässliche Anknüpfungsmerkmal, die genetische Abstammung,
aufgeben um ein System zu etablieren in dem Kideserziehung den
alle Hui wechselnden Liaisonen von Kindesmüttern überlassen würde
statt den tatsächlichen, echten, leiblichen, einzig richtigen
Vätern.

Wenn man das dann noch geschlechtergleichbrechtigt einführt wären
die Kinder einer totalen Willkür ausgesetzt dahingehend wo sie
hingehören.

Schlimm genug daß das Kind seit medizinischen Kinderwunsch-
industrie-perversionen wie Leihmutterschaften an die Person
gebunden wird die es gebärt, die ist nämlich per Gentest nachher
nicht feststellbarm sollten etwa nach einem Krieg oder einer
Kastastrophe die Stammbücher und Geburtenregister verlorengehen.

Mit der Loslösung der Erziehungsberechtigten von der genetischen
Abstammung ist dem ADOPTIONS- UND KINDERHANDEL Tür und Tor
geöffnet. Es kann nicht im Interesse von Kindern sein die einzig
solide Elternbindung ohne Not zu verlieren bevor sie (in etwa)
Vollwaisen sind.

Artikel 6 Absatz 4 ? Mutterschutz während der Schwangerschaft ?
Unter den Mutterschutz fällt wohl auch solcher von Frauen die
ihre Kidner töten oder wie im vorliegenden Falle massivst
gefährden.

Artikel 6 Absatz 5 ? Gleichberechtigung unehelicher Kinder ? Im
vorliegenden Fall haben wir eine ganz massives Stockholm Syndrom.
Das Kind wurde dem Vater absichtlich entfremdet um nachher zu
behaupten es kenne denselben nicht und deshalb könne er auch kein
Sorgerrecht wahrnehmen. Das ist alles nur keine

16/16

gesunde seelische Entwicklung, vor allem im Dunstkreise der
Reiki-Sekte.

Artikel 7 Absatz 2 - Weder darf ich als grundgesetzlicher aber
nicht BGB-Erziehungsberechtigeter über die Schulwahl des Kindes
(mit-)bestimmen noch über dessen Religionsunterricht.

Artikel 19 Absatz 2 ? Das Amtsgericht Bad Homburg hat die
Verfahren schuldhaft verzögert.

Wegen dieser Grundrechtsverletzungen die teilweise auch
Menschenrechtsverletzungen darstellen ist sowohl das Urteil
aufzuheben als auch der § 1626a BGB erneut zu reformieren.

Mit freundlichem Gruß

Maximilian Bähring



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16.04.2015 12:07

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Frauenarzt Dr. Bluni, Ennepetal - News Archiv
Hausgeburten erhöhen neonatale Sterblichkeit signifikant

Eine große US-amerikanische Studie

(http://www.ajog.org/arti?/S0002-9378%2810%2900671-X/abstract)

mit 340.000 Haus- und 210.000 Klinikgeburten konnte aktuell belegen, dass Hausgeburten gegenüber Klinikgeburten zwar mit einer etwa gleich hohen perinatalen Sterblichkeit einhergehen, jedoch einer etwa dreimal so hohen neonatalen Sterblichkeit.

Die perinatale Sterblichkeit beinhaltet Totgeburten und Todesfälle von der 24. Schwangerschaftswoche bis zum 7.Lebenstag nach der Geburt. Die neonatale Sterblichkeit umfasst hingegen die ersten 28 Lebenstage.

Das Ärzteteam vom Main Medical Center in Portland, USA konnte belegen, dass es bei geplanten Heimgeburten erwartungsgemäß weniger Interventionen wie Epiduralanästhesien, Dammschnitte, CTG-Kontrollen oder operative Entbindungen gab.

Zu Überraschung der Wissenschaftler war jedoch die neonatale Sterblichkeit bei Hausgeburten um den Faktor 3 erhöht. Die häufigste Todesursache der verstorbenen Neugeborenen waren Schwierigkeiten mit der Atmung und erfolglose Wiederbelebungsversuche.

Diese Erkenntnisse decken sich auch mit einer anderen amerikanischen Studie, die belegen konnte, dass Neugeborene kurz nach einer Hausgeburt einen schlechteren Gesundheitsstatus hatten als Neugeborene, die in einem Krankenhaus zur Welt kamen.

Was scheint die Ursache zu sein?

Es wird angenommen, dass der der geringe Einsatz von medizinischen Maßnahmen bei der Hausgeburt ein Grund für das erhöhte Sterberisiko von Hausgeburtsbabys ist. Auch können ggf. bei Wiederbelebungsmaßnahmen nicht ausreichend geschulte Helfer mit verursachend sein.

Die Autoren der Studie aus dem American Journal of Obstetrics & Gynecology kommen zu dem Fazit, dass die schon bestehenden Bedenken gegenüber den Risiken für die Neugeborenen bei Hausgeburten nun umso mehr ernsthafte Sorgen bereiten.

Quelle: Wax J et al. Maternal and newborn outcomes in planned home birth vs. planned hospital births: a metaanalysis. AJOG 2010, 203:x.ex-x.ex.

© 2015 - Dr. med Vincenzo Bluni
http://www.bluni.de/index.php/a/newsarchive/id/1280688707



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16.04.2015 12:07

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Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres - Arbeitsgruppe Scientology

O k k u l t i s m u s
und
S a t a n i s m u s

~~~

Okkultismus und Satanismus                                                      5

                                        Vorwort

Es vergeht in der heutigen Zeit kaum eine Woche, in der nicht in den Medien über okkulte Praktiken oder Phänomene berichtet wird. Medienwirksam aufbereitet erreichen okkulte ?Botschaften? viele Menschen. Auf diese Weise dürften den kommerziellen Heilbringern auf diesem Felde manche neue Kunden zugeführt werden. Denn die Fragen: ?Was sind okkulte Praktiken oder was ist eigentlich Okkultismus?? finden selten eine klare Antwort unter befragten Bürgerinnen und Bürgern.

Gleiches gilt für den Begriff Satanismus. Auch hier finden sich ? häufig sensationsbetonte ? Medienberichte über sog. schwarze Messen und Ähnliches. Was aber versteht man unter Satanismus? Wo sind die Abgrenzungen zum Okkultismus? Gibt es diese Abgrenzung überhaupt? Und für Okkultes und Satanistisches gleichermaßen gilt: Wann werden Ideologie und Praxis gefährlich für unsere Gesellschaft? Wie können sich Einzelpersonen schützen? Wann ist der Staat gefordert?

Eine wesentliche Aufgabe des Staates ist, sachliche Aufklärung zu leisten. Damit werden Menschen in die Lage versetzt, mit auftretenden Phänomen, die diesen Bereichen zuzuordnen sind, im Alltag besser umzugehen. Die vorliegende Broschüre soll daher einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Damit nimmt die Behörde für Inneres die Aufgabe der Aufklärung auf einem Gebiet wahr, für das die in der Behörde für Inneres eingerichtete Arbeitsgruppe Scientology im Frühjahr 2001 endgültig die ministerielle Zuständigkeit übernommen hat, nämlich auf dem
Gebiet des erzieherischen Jugendschutzes hinsichtlich der von sog. neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen ausgehenden Gefahren.

Auch bei Jugendlichen wird ein kontinuierlich ansteigendes Interesse an okkulten und satanistischen Praktiken angenommen. Allerdings muss Aufklärung darüber auch bei Eltern, Lehrern und allen anderen Erwachsenen beginnen. Die Behörde für Inneres möchte mit dieser Veröffentlichung die Kenntnis über das Thema Okkultismus vertiefen und zur Diskussion darüber anregen sowie darüber aufklären, wassich hinter dem Begriff Satanismus verbergen kann, welche Gruppierungen dazuzurechnen sind und welche Symbole eindeutig auf satanistische Zusammenhänge hinweisen.

Der Broschüre wünsche ich viele interessierte Leserinnen und Leser.

Ursula Caberta
Leiterin der Arbeitsgruppe Scientology
bei der Behörde für Inneres in Hamburg

~~~

Okkulte Praktiken und Vorstellungen                                           35

zugesprochen wird, dabei werden alte überlieferte Methoden (wie Kräuterheilkunde und Besprechen) als auch aus der Religionsgeschichte bekannte Verfahren (wie Handauflegen, Traumdeutung, Exorzismus, Schamanismus) und schließlich neueste Erfindungen des Okkultismus (Kirlianphotographie der Aura etc.) herangezogen und in der Regel irgendwie miteinander verbunden. Eine kurze zusammenfassende Darstellung ist deshalb nur schematisch möglich. Hinzu kommt, daß die esoterischen Therapeuten wechselnde Erklörungen der Wirksamkeit ihrer Behandlungen anbieten, die den Erwartungen und. Orientierungen ihrer Kunden entsprechen.

1. Geistheiler Es gibt zum einen Heiler, die mit Hilfe eines oder mehrerer Geister oder unter Berufung auf einen Gott einen göttlichen ?Heilstrom? anbieten. Dazu gehört z.B. das Verfahren von Bruno Gröning und seinen Nachfolgern. B. Gröning hat gelehrt, daß ?unser Herrgott der größte Arzt ist für alle Menschen. Wer das glaubt, kann den Heilstrom e1npfangen?.(29) Gröning wird von seinen Anhängern ein Geist zugeschrieben, der ihm  überdurchschnittliche Fähigkeiten verleihe: ?Der Kraftstrom fließt ihm unmittelbar aus dem unerschöpflichen Lebensreservoir zu, so
daß bei einer auch noch so großen und andauernden Ausstrahlung desselben niemals eine Schwächung oder ein Versiegen einritt?.(30) Um Heilung zu erlangen, muß man sich in gelöster Körperhaltung hinsetzen, Arme und Beine nicht überkreuzen, dabei beide Hande mit den Handzeichen nach oben locker auf beide Oberschenkel legen; dann kann man den Heilstrom empfangen. Dieser Heilstrom werde den Hilfesuchenden von geistiger Seite aus übertragen. "Die Krankheitsursache, die in Störungen, Lähmungen oder sonstigen Hemmungen des Gesundheitsrhythmus liegen, werden dadurch beseitigt?(31)

2. Reiki In den letzten Iahrzehnten wird Reiki (jap. Universelle Lebensenergie) angeboten. Dieses Heil- und Initiationsverfahren ist aus Japan nach Europa gekommen. Es geht auf den 1929 verstorbenen christlichen Lehrer Mikao Usui aus Kyoto zurück. Usui suchte nach den Energien, mit denen Christus nach den Berichten des Neuen Testamentes geheilt habe. Nach wochenlangem Fasten wurde ihm das Reiki offenbart. Reiki sei eine Energie, die von den Händen des Meisters und Therapeuten auf den Patienten oder die Schüler übertragen werde. Dadurch wiirden die als Zeichen von "Unordnung? angesehenen Krankheiten festgestellt und eine "Harmonie mit sich selbst und den gtundlegenden Kriiften des Universums? herbeigeführt.(32) Reiki
dient allerdings nicht nur der Heilung Von Krankheiten, sondern sei auch ein ,,praktischer Weg zur Erleuchtung?. Man kann Reiki schulmäßig in Kursen bei Bezahlung beträchtlicher Summen erlernen. In einer Ausbildung in mehreren Stufen (3 bis 7) erhiilt man die "Kraft? des Reiki übertragen und kann sie, wenn man selber Meister geworden ist, auch an Schüler übertragen. Die verschiedenen, miteinander konkur-

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29 Flugblatt zur Esoterik-Messe Stuttgart 19. bis 21. 3. 1993.
30 Peter Riekhoff: B. Gröning Freundeskreis o. J. o.0.
31 P. Riekhoff: B. Gröning Freundeskreis, o. J. o.0. S. 2. Vgl. auch: ?Hilfe und Heilung auf geistigem
Wege durch die Lehre B. Grönings. Greta Häusler Verlag. 02434/3355.
32 Vgl. B. J. Baginski / S. Sharamon: Reiki - universelle Lebensenergie. Essen 1985. Vorwort. Vgl. auch
A.I.R.A.: Dos offizielle Reiki Hundbuch 1985.

~~~

36                                                                  Okkultismus

rierenden Reiki-Schulen(33) führen den Besitz der Reiki-Kraft auf Usui zurück, nur wer eine direkte Linie zu diesem Meister herstellen könne, habe die Kraft zu heilen und den Weg zur Erleuchtung. Obwohl Reiki sich auf Christus beruft, spielen in seinen Vorstellungen Lehren eine Rolle, die eher den asiatischen Religionen entstammen.

3. Schamanistische Seancen werden heute ebenfalls nicht nur zum Heilen, son-
dern noch häufiger angeboten, um die normale Alltagswelt zu überschreiten und in "außergewöhnliche Bewußtseinszustände? und ?andere Realitäten? einzutreten. Schamanen waren ursprünglich Spezialpriester bei den sibirischen Völkern (z.B. Tungusen und Buriaten). Schamanen wurden gerufen bei Krankheit, schwerer Geburt, Jagdunglück und anderen außergewöhnlichen Ereignissen. In Sibirien war der Schamanisrnus mit einer bestimmten Krankheitstheorie verbunden. Nach dieser wird ein Mensch krank, weil im Schlaf eine seiner drei Seelen aus dem Körper austreten und Wanderungen in die Welt der Geister unternehmen kann. Wird nun diese Seele auf einer solchen Trancereise von einem Geist oder durch andere Umstände
behindert, so verursacht dies für den zurückgebliebenen Körper und die anderen beiden Seelenteile eine Krankheit. Der zum Kranken gerufene Schamane versetzt sich mit Hilfe von Trommelschlägen, bisweilen auch Spiegeln und anderen Mitteln in Trance, eilt der verlorenen Seele in den Geisteneichen nach, befreit sie und bringt sie zurück. Gelegentlich muß er auf dieser Trance-Seelen-Reise auch mit den Geistern kämpfen. Ebenso kann er in den anderen Welten Auskünfte über die Ursachen von Hungersnot,
Jagdmißerfolg und anderen außergewöhnlichen Ereignissen erhalten und nach seiner Rückkehr für Abhilfe sorgen. Bei der Initiation soll der zukünftige Schamane lernen, seine Trancezustände zu steuern, Hilfsgeister zu gewinnen, die anderen, ihn bedrängenden Geister zu beherrschen und seine Fähigkeiten des Umgangs mit der Geisterwelt für seine Klienten und seine soziale Gruppe einzusetzen.(34)

In der ethnologischen und religionswissenschaftlichen Literatur wurde der Begriff Schamane auf religiöse Spezialisten auch anderer Stammesgesellschaften vor allem Nordamerikas übertragen und verallgemeinert, dabei werden die spezifischen Merkmale des sibirischen Schamanismus z.T. vernachlässigt und andere Vorstellungen, die der Religionshistoriker M. Eliade (1907-86) seiner Konstruktion der Reli-
gionsgeschichte heranzieht, herausgehoben.(35)

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33 Es lößt sich nicht ganz entscheiden, was von den Berichten über Usui Legenden sind. Sein erster Nachfolgerwar Chujiro Hoyaschi. seine zweite Hawayo Takata, danach kam es zu einer Spaltung und der Gründung der Reiki-Alliance und der American International Reiki Associotion.
34 Zum Schamanismus vgl; A. Friedrich und G. Budruss: Schamanengeschichten aus Sibirien München 1955 (Berlin 1987): S. M. Sirokogorov: Versuch einer Erforschung der Grundlagen des
Schamanismus bei den Tungusen (1919). in: Baessler Archiv Bd. 18? S. 41-98? 1935: M. A. Caplicka: Aboriginal Sibiria, Oxford 1914; G. Sanschejew: Weltanschauung und Schamanismus der Alaren-Burjaten. in: Anthropos Bd. 22 und 23? 1927-28; A. L. Siikala: The Rite Technique of the Sibirian
Shamcrn, Helsinki 1978.
35 Vgl. M. Eliocte: Schamcrnismus und archaische Ekstasetechnik Zürich 1957 (und viele Neuauflagen)

~~~

Praktiken und Rituale                                                        91

 füße der Tiere benutzt, um damit über die Erde zu gehen. Neben den Vorderfüßen fehlen oft: Zunge, After, Genitalien.
- Tätowierungen, insbesondere schwarze Panther, Bocksköpfe, Figuren der griechi schen Mythologie, ein umgedrehtes Kreuz, eine Spinne (Schwarze Witwe), Toten schädel, übers Kreuz angeordnete Totenknochen, ein Baphomet (ziegenköpfige  Männergestalt), eine Schlange oder ein Messer, von dem Blut herablropft.
- Kerzen in der Umgebung des Opfers.
- Ritualgegenstände wie Glocken, Gongs, Räucherwerk, Kessel oder Schalen (für Rituale), Altarsteine, ein umgedrehtes Kreuz oder Silber (in irgendeiner Art oder Form, denn silberne Farbe werde von den Satanisten, als Gegensatz zum "christlichen Gold? bevorzugt).
- Gebeine: "Es besteht die Vorstellung bei Okkultisten, daß in den größeren Knochenpartien die Seele bzw. der Spirit des Toten verbleibe?. Aus diesem Grunde,  wegen dem damit verbundenen Kräftezuwachs, käme es zu Grabschändungen  und Urnendiebstählen.
- Kräuter, darunter auch Haschisch oder den als "Eifenstuhl? bekannten Pilz (psilocyle mushroom), Fliegenpilz oder auch frischer Muskat können auf Rituale hinweisen.
- Stichwunden, vor allem Messerschnitte am Unterarm.(55)

5.7 Ritueller Mißbrauch

Immer wieder gibt es in den Gesprächen und Beratungen Hinweise, daB satanistische Gruppierungen, Orden, Logen und Kirchen in Ritualen und Praktiken Mißbräuche an Menschen begehen. Wie sind solch schwerwiegenden Aussagen einzuschätzen? Als erste und wichtige Voraussetzung für die Verarbeitung dieser Informationen ist eine klare Analyse vonnöten. Was ist möglich? Was kann nicht stimmen? Wo ist die Geschichte in sich nicht konsistent? Welche Voraussetzungen sind für den rituellen Mißbrauch von Bedeutung?

"Ritueller Mißbrauch ist schwerer sexueller, physischer und emotionaler Mißbrauch, der sich in einem Kontext ereignet, verbunden mit Symbolen oder Tätigkeiten, die den Anschein von Religiosität, Magie oder übernatürlichen Bedeutungen haben. Diese Tätigkeiten werden über längere Zeit wiederholt, um die Kinder in Angst zu versetzen, sie gewaltsam einzuschüch-
tem und um sie zu verwirren. ?(56)

Nach dieser Definition von rituellem Mißbrauch lassen sich drei unterschiedliche Ausprägumgen differenzieren:

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55 Zitiert bei Fr.-Wilh. Haack. a.a.0.
56 Zitiert noch David Finkelhor ?Nursey Crimes-Sexual Abuse in Day Core? in Ingolf Christiansen.
Thorsten Becker. Patrick Felsner, ?Satanismus und Ritueller Mißbrauch ? Aktuelle Entwicklungen
und Konsequenzen für die Jugendhilfe?, Hamburg 1996.

~~~

92                                                                   Satanismus

1. Kultisch-ritueller Mißbrauch, geprägt durch Praktiken vor allem der Sexual-
magie. Die Verbindung Von exzessiven sexuellen Gewalterfahrungen, verbunden mit mystischen und magischen Erleben kennen den Verlust des Egos bedingen und strikt andererseits das Gruppenzugehorigkeitsgeühl und den Zusammenhalt.

2. Pseudo-ritueller Mißbrauch findet meist in mehr oder weniger stark kriminali-
sierten Milieus statt. Das Ritual bezieht sich nicht auf Inhalte, sondern auf die regelmäßige Wiederkehr und unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführte sexuellen Handlungsweisen an potentiellen Opfem. Hier gibt es keinen ideologischen Hintergrund, und wenn, dann ist er meist nur aufgesetzt, mn die pädophilen oder pornographischen Neigungen und Ambitionen der Täter zu kaschieren. Kinder werden meist mit ?Bildern? Von Dämonen, Geistern und Monstern terrorisiert, um sie zu willfährigen Opfern ?abzurichten?. Mittlerweile scheinen sich Gerüchte zu bestätigen, wonach Kinder, aber auch Erwachsene als Opfer auf "Snuff-Videos? (das sind Videos, bei denen die Mißhandlung bis zum Tod des Opfers gefilmt wird) abgefilmt
wurden.

3. Psychopathologisch-ritueller Mißbrauch beruht auf einem Wahn? und Zwangssystem von Einzeltätern und ist häufig nur unter großen Schwierigkeiten von Kultisch-rituellem Mißbrauch zu unterscheiden. Im Vordergrund stehen dabei die Zentrierung auf sexuelle, meist massive Perversionen.(57)

Die Frage nach der Realität solcher Taten führt inzwischen zu einem Expertenstreit, wo der Gegenseite entweder vorgeworfen wird, sie verschließe die Augen vor den offensichtlichen Tatbeständen oder die andere Seite, man betreibe das Geschaft der Hysterie. Natürlich gibt es Auswüchse in bestimmten therapeutischen Verfahren (Erinnerungstherapien) und man kann sich leider des Eindrucks nicht erwehren, daß der Klient in einen ?Satanismus? hineingetrieben wird. Man kann davon ausgehen, daß bei der Durchführung des rituellen Mißbrauchs die in der Fachwelt anerkannten und von Lifton entwickelten acht Kriterien der Mind-Control zur Anwendung kommen:

1. Millieukontrolle,
2. Mystische Manipulation, geplante Spontaneität,
3. Forderung nach Reinheit,
4. Kult des Sündenbekennmisses,
5. Geheiligte Wissenschaft,
6. Manipulation der Sprache,
7. Vorrang der Lehre vor dern Menschen und
8. Zu- und Aberkennung der Existenzberechtigung.58

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57 A.u.O.. Thorsten Becker. Patrick Felsnev.
58 Vgl. Robert J. Lifton. "Thought Reform and the Psychology of Totalism ? A Study of Brainwashing
in China?, New York 1961

http://www.aufklaerungsgruppe-krokodil.de/okk_sat.pdf

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[3]  http://40.media.tumblr.com/5077aaf89813c8dc3f46aa6fb248f8f/tumblr_nmvhnq8nsZ1sofvubo4_1280.jpg

[4]  http://41.media.tumblr.com/a0b43dedfd6235bd75b6e2d8befebcb/tumblr_nmvhnq8nsZ1sofvubo5_1280.jpg

[5]  http://41.media.tumblr.com/4c4f67c5fba87afeb06c1c8b0e70b2b/tumblr_nmvhnq8nsZ1sofvubo6_1280.jpg

16.04.2015 12:05

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3 UF 70/14
92 F 493/13
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN
BESCHLUSS

In der Familiensache
betreffend die elterliche Sorge für

Tabea Lara R i e k

an der beteiligt sind:

1. Tabea Lara Riek,
geb. am 19.09.2000,

Betroffene,

2. Verfahrensbeistand: Ulrich Ames,
Wiesenstr. 16, 61462 Königstein,

3. Maximilian Bähring,
Hölderlinstr. 4, 60316 Frankfurt am Main,

Antragsteller und Beschwerdeführer,

4. Uta Riek,

Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Dagmar Asfour,
Antragsgegnerin Castillostra?e 16, 61348 Bad Homburgv.d.H.,
Geschäftszeichen: 338/13AO2 -

5. zuständiges Jugendamt:

Stadtjugendamt Bad Homburg,
Rathausplatz 1, 61343 Bad Homburg,
Geschäftszeichen: 50.3.1.5658.50.001,

Beschluss mit vollem Rubrum (EU_UB_00.dot)

3 UF 70/14 - 2 -

hat der 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
durch Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. F r i t z ,
Richter am Oberlandesgericht R e i t z m a n n
und Richterin am Oberlandesgericht K u m m e r - S i c k s
am 15.Dezember 2014
b e s c h l o s s e n:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss
des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Homburg vom 23.1.2014
wird zurückgewiesen.

Das Ablehnungsgesuch des Antragstellers gegen Richter am
Oberlandesgericht Reitzmann sowie die Richterinnen am Oberlan-
desgericht Knauth und Kummer-Sicks wird zurückgewiesen.

Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen;
außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,? ? festgesetzt.

3 UF 70/14 - 3 -

G r ü n d e :

l.

Der Antragsteller ist der Vater des am 19.9.2000 geborenen Kindes Tabea Lara Riek. Die Kindeseitern sind und waren nicht miteinander verheiratet. Zwischen den Kindeseltern bestand eine Beziehung in den Jahren 1999/2000. Noch vor der Geburt der gemeinsamen Tochter kam es zur Trennung der Eltern. Der Antragsteller hatte nur kurz nach der Geburt stundenweise Kontakt mit seiner Tochter. Ein von ihm nach Feststellung der Vaterschaft eingeleitetes Umgangsverfahren hat er zurückgenommen, da ?so sein Vortrag- die Kindesmutter massiven Druck ausgeübt habe.

Mit dem vorliegenden Verfahren begehrt der Kindesvater die gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626 a BGB, basierend auf der Gesetzesänderung. Sein Antrag datiert vom 19.3.2013. Der Vater hat Bedenken an der Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter, da sie und die Großmutter mütterlicherseits Mitglieder der sogenannten ?Reiki-Sekte? seien. Zudem habe die Kindesmutter Kontakt zu einem Mann gehabt, welcher auf ungeklärte Weise ums Leben gekommen sei und der der sogenannten Sado-Maso-Szene angehört haben soll. Der Kindesvater vertritt insofern die Auffassung, dass die Kindesmutter dieses Sexualverhalten, einmal ausgeübt, beibehalte und sich hieraus sowie auch aus ihrer Sektenzugehörigkeit Nachteile für seine Tochter ergeben würden. Das Amtsgericht hat Tabea Lara Riek am 4.11.2013 angehört. Zu den Einzelheiten der Anhörung wird auf den ?Vermerk vom 4.11.2013 (Bl. 207 d.A.) Bezug genommen. Die übrigen Verfahrens-
beteiligten, mit Ausnahme des Antragstellers. wurden im Termin am 13.11.2013 angehört. Wegen der diesbezüglichen Einzelheiten wird auf Bl. 222 ff d.A. verwiesen. Der Antragsteller solltejm Wege der Rechtshilfe in der psychiatrischen Klinik - Haina angehört werden, was aber von diesem aufgrund der dort gegebenen Umstände abgelehnt wurde.

Mit Beschluss vom 23.1.2014 hat das Amtsgericht den Antrag des Vaters auf gemeinsame elterliche Sorge zurückgewiesen. Dazu hat das Amtsgericht ausgeführt,

3 UF 70/14 - 4 -

dass eine gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht entspreche. Zwi-
schen den Eltern bestehe nicht die erforderliche Kooperations- und Kommunikationsbasis. Eine Verbesserung sei hier nicht zu erwarten. Der Kindsvater diffamiere und bedrohe die Mutter und alle Verfahrensbeteiligten und müsse sich erst psychiatrisch behandeln lassen. Zu den weiteren Einzelheiten der angefochtenen Entscheidung wird auf den Beschluss vom 23.1.2014 (Bl. 421 fd.A.) verwiesen.

Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Kindesvaters, mit welcher er nunmehr die Übertragung des Sorgerechts auf sich allein in den Bereichen Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Religionsausübung begehre, hilfsweise die gemeinsame elterliche Sorge. Zur Begründung bezieht sich der Antragsteller auf die bereits genannten Gefährdungsgesichtspunkte sowie auch auf eine mangelnde Bindungstoleranz der Kindesmutter. So hat der Antragsteller auch mehrfach vom Jugendamt Bad Homburg v.d.H? verlangt, die Tochter Tabea Lara Riek sofort aus dem Haushalt der Kindesmutter, dass er als für sie schädliches Umfeld bezeichnet, herauszunehmen. Mit Verfügung des Senatsvorsitzenden vom 8.5.2014 wurden die Verfahrensbeteiligten darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtige, über die Beschwerde ohne mündliche Anhörung und Erörterung gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG zu entscheiden. Nach weiteren Stellungnahmen des Kindesvaters, in denen er u.a. darauf hinweist, dass eine Anhörung erster lnstanz im Zuge der psychiatrischen Unterbringung unzumutbar gewesen sei, hat der Senat Termin zur Anhörung des Antragstellers bestimmt und diesen in der Sitzung vom 21.10.2014 angehört. Zu den Einzelheiten dieser Anhörung wird auf das Protokoll vom 21 .10.2014 Bezug genommen.

Bereits zuvor hat der Antragsteller mehrfach den Senat bzw. einzelne Mitglieder
des Senats wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Zu den Einzelheiten wird auf die Beschlüsse vom 06.06.2014 (Bl. 709 f d.A.) und vom 29.9.2014 (Bl. 1068 fd.A.) Bezug genommen. Neuerlichen Ablehnungsantrag stellte der Antragsteller mit Schreiben vom 8.10.2014 gegen die Richter am Oberlandesgericht Reitzmann, Knauth und Kummer-Sicks.

3 UF 70/14 - 5 -

Ergänzend wird hinsichtlich des Sach- und Streitstands auf die erstinstanzlich und zweitinstanzlich durchgeführten Anhörungen, die Stellungnahmen und Berichte des Jugendamtes und des Verfahrensbeistandes, die Eingaben der Beteiligten sowie den übrigen Inhalt der Akten Bezug genommen.

lI.

Der Senat konnte die Anhörung des Antragsgegners und die vorliegende Ent-
scheidung in der aus dem Beschlusseingang ersichtlichen Besetzung vornehmen, da die Ablehnungsgesuche gegen Richter am Oberlandesgericht Reitzmann und die Richterinnen am Oberlandesgericht Kummer-Sicks und Knauth als unzulässig zurückzuweisen waren. Soweit der Antragsteller den Richter am Oberlandesgericht Reitzmann wiederholt und die Richterin am Oberlandesgericht Kummer-Sicks pauschal abgelehnt hat, ist dies rechtsmissbräuchlich und damit unbeachtlich (vgl. BGH vom 4.2.2002, AZ: II ARZ 1/01, NJW-RR 2002, 789). Der Antragsteller hat nicht vorgetragen, welche Verhaltensweisen der abgelehnten Richter zur Besorgnis der Befangenheit Anlass geben. Soweit der Antragsteller erneut eine Verzögerung des Verfahrensfortgangs rügt? geht dies fehl, da zwischenzeitlich keinerlei Handlungen der abgelehnten Richter erfolgt sind, welche auf den zeitlichen Ablauf des Verfahrens irgendeinen Einfluss genommen hätten. Insbesondere wurde der bereits zuvor anberaumte Termin zur Anhörung des Antragstellers nicht verschoben. Eine von dem Antragsteller vorgetragene Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen die abgelehnten Richter ist hier unbekannt und läßt keinerlei Tatsachen erkennen.

In der Sache selbst ist das Begehren des Antragstellers als zulässige Beschwerde nach § 58 FamFG auszulegen und als solche statthaft und zulässig, sie wurde insbesondere form- und fristgerecht eingelegt.

Die Beschwerde ist jedoch nicht begründet. Die Voraussetzungen zur Übertragung der elterlichen Sorge in Teilbereichen auf den Antragsteller allein oder die Einräu-

3 UF 70/14 - 6 -

mung der gemeinsamen elterlichen Sorge von ihm und der Kindesmutter gemäß 1626 a BGB liegen nicht vor.

Eine Übertragung von Teilbereichen der elterlichen Sorge auf den Vater allein ist weder zur Abwendung von Gefahren für das Kindeswohl noch aus anderen Gründen geboten.

Der Antragsteller hat keinerlei Umstände vorgetragen, noch ergeben sich solche von den übrigen Verfahrensbeteiligten oder aus dem Inhalt der Akte, die dafür sprechen, dass eine Gefährdung des Wohls des Kindes Tabea Lara im Haushalt der Kindesmutter gegeben ist. Soweit sich der Antragsteller zur diesbezüglichen Begründung auf die Mitgliedschaft der Kindesmutter in der ?Reiki-Sekte? beruft ergibt sich aus dem lnhalt der Akten, dass die Tochter im Falle von Krankheiten bisher schulmedizinisch versorgt wurde und alle vorgeschriebenen Untersuchungen (U-Heft) durchgeführt wurden. Das Jugendamt hat hier entsprechende Ermittlungen eingeholt, welche im Ergebnis nicht zu beanstanden sind.

Auch wenn die Kindesmutter in der Vergangenheit und/?oder auch noch gegenwärtig BDSM-Sexualpraktiken ausüben sollte, spricht dies nicht allein dafür, dass ein Mangel an Erziehungsfähigkeit oder eine Gefahr für das Wohl des minderjährigen Kindes besteht?.

Die sexuellen Neigungen auch zum Sadomasochismus stehen einer Erziehungs
fähigkeit nicht generell entgegen. Die sexuelle Ausrichtung eines Elternteils ist
grundsätzlich seine Privatsache, es sei denn, sie hat negative Auswirkungen auf das Kind (Salzgeber FamRZ 1995, 1311). Die sexuelle Veranlagung eines Elternteils ist für sich allein genommen keine Disqualifikation als Sorgerechtsinhaber. Beurteilung von Lebenswandel und Moral sind ebenfalls immer nur in ihren Auswirkungen auf das Kind zu beurteilen. Auswirkungen auf das Kindeswohl hat immer nur konkretes Verhalten eines Elternteils (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2006, 1697 f).

Ungeachtet der Frage, ob die Kindesmutter tatsächlich solche Sexualpraktiken
ausgeübt hat oder gegenwärtig noch ausübt, ist jedenfalls kein Anhaltspunkt ersichtlich oder vorgetragen, wonach dies irgendwelche Auswirkungen auf das Kind

3 UF 70/14 - 7 -

hätte. Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass das Kind mit einem irgendwie gearteten Sexualverhalten der Kindesmutter überhaupt in Kontakt gekommen oder hiervon Kenntnis erhalten hat.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass seitens des Senats keine Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter bestehen. insbesondere ergeben sich keine Anhaltspunkte für Entwicklungsdefizite des Kindes. Solche wurden weder durch den Verfahrensbeistand noch das Jugendamt festgestellt.

Da das Kind sich seit der Geburt im Haushalt der Mutter befindet und von dieser versorgt wird, spricht bereits der Kontinuitätsgrundsatz dafür, diese Lebenssituatih on des Kindes beizubehalten.

Damit kommt auch die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der
Gesundheitsfürsorge auf den Kindesvater allein aus Kindeswohlaspekten nicht in Betracht. Zudem entspricht dies auch nicht dem von Tabea geäußerten Willen, der darauf beruht, dass sie den Vater gar nicht kennt. Dem Wohl von Tabea entspricht eine Herausnahme aus dem mütterlichen Haushalt nicht. Im Hinblick auf die religiöse Erziehung ist zudem festzustellen, dass Tabea seit September diesen Jahres (14. Geburtstag) ohnehin selbst über ihr religiöses Bekenntnis bestimmen kann.

Es war dem Vater auch die von ihm beantragte gemeinsame elterlichen Sorge
nicht einzuräumen.

Allein die Ablehnung einer gemeinsamen elterlichen Sorge durch die Mutter des Kindes begründet nicht die Annahme, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Allerdings ist das Amtsgericht vorliegend mit zutreffenden Erwägungen davon ausgegangen, dass die Kommunikation zwischen den Eltern nachhaltig gestört ist und eine Änderung zum Besseren nicht ersichtlich ist.

Der Vater hat seit dreizehn Jahren keinerlei Kontakt zu seinem Kind. Dies bedeutet, dass er nicht nur derzeit keinen persönlichen Eindruck von Tabea hat, er hat auch keinerlei Informationen über deren Entwicklungsstand, Wünsche und Vorstellungen. Ein Austausch mit der Kindesmutter über das Kind findet seit Jahren

3 UF 70/14 - 8 -

nicht statt. Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Mutter in absehbarer Zeit mit dem Vater in einen Austausch treten könnte. Durch seine herabwürdigenden schriftlichen Äußerungen, Beleidigungen, Strafanzeigen, Anträge auf Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen gegen sie und andere Verfahrensbeteiligte, zeigt der Kindesvater vielmehr eindrucksvoll, dass er zu einer echten Kooperation im ? Sinne des Kindeswohls derzeit nicht willens oder in der Lage ist.

So hat auch Tabea Lara Riek in ihrer Anhörung nachvollziehbar dargelegt, dass sie nicht wolle, dass der Vater das Sorgerecht für sie mit inne habe, da er sie ja doch gar nicht kenne. Auch die Äußerung des Kindesvaters anlässlich der Anhörung vor dem Oberlandesgericht, dass er erwäge ? im worst case-Lara Tabea in ein Internat zu bringen, zeigt, ebenso wie seine erste Reaktion auf den angefochtenen Beschluss des Amtsgerichts in seinem Schreiben vom 13.2.2014, wonach er es für geboten erachtet, stets die gegenteilige Position zu Kindesmutter zu vertreten und durchzusetzen, dass der Vater in seinem Kampf um die rechtlichen Positionen -hier das Sorgerecht- verhaftet ist, ohne dass ein irgendwie geartetes Einfühlungsvermögen für sein Kind ersichtlich wäre. Entsprechend seiner eigenen Angaben befindet sich der Antragsteller insoweit im ?Kriegszustand? und will auch seinerseits nicht mit der Mutter kooperieren. Er ist verletzt darüber, dass ihm als Mann und Vater nicht per se das Sorgerecht gemeinsam zusteht und unzufrieden mit der Gesetzeslage.

Der Senat hat großes Verständnis dafür, dass der Antragsteller sich um seine
Tochter Sorgen macht. Zumal er sich nicht durch regelmäßigen Kontakt von ihrem Wohlergehen selbst überzeugen kann. Auch wird die Misslichkeit der Lage des Kindesvaters und der unglückliche Verlauf des Geschehens seit der Geburt des Kindes gesehen, allerdings hat sich das Sorgerecht allein am Wohl des Kindes zu orientieren. Es ist kein Instrument, mit dem der Staat Eltern für ihr Verhalten ?belohnt oder bestraft?.

Zur Kindesmutter besteht keine tragfähige Beziehung, die ein kooperatives Zu-
sammenwirken im Interesse des Kindes erwarten lässt. Die Kindesmutter war
nach dem Bericht des Jugendamts aufgrund der Vorfälle der letzten Jahre auch
nicht bereit, sich auf Beratung einzulassen. Die seitenweisen Eingaben des An-

3 UF 70/14 - 9 -

tragstellers beschäftigen sich im Wesentlichen auch nicht mit seiner Tochter, sondern mit Schilderungen über Verfolgung, Körperverletzung und andere Straftaten zu seinem Nachteil sowie Beleidigungen gegenüber Jugendamt, Behörden und Gerichten. Ferner wird das politische Tagesgeschehen, Sendungen, Filme und Bücher aufgearbeitet. Angesichts dieser Situation lässt sich eine gemeinsame elterliche Sorge auf der Basis der derzeitigen Kommunikationsebene der Kindeseltern und der völligen Entfremdung des Kindes rein tatsächlich nicht darstellen.

Die Nebenentscheidungen beruhen auf § 81, 83 FamFG? 45 FamGKG.

Dr. Fritz Reitzmann Kummer-Sicks
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Richter am Oberlandesgericht Richterin am Oberlandesgericht



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? Ausfertigung ?
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe 23.01.2014
- Familiengericht -
92 F 493/13 SO .

Beschluss

In der Familiensache
betreffend die elterliche Sorge für
Tabea Lara Riek, geboren am 19.09.2000
wohnhaft-

- Betroffene -
Verfahrensbeistand:
Herrn Ulrich Ames? Wiesenstraße 16, 61462 Königstein im Taunus
Beteiligte:

1. Maximilian Bähring,
wohnhaft Hölderinstr. 4, 60316 Frankfurt am Main
- Antragsteller -

2. Uta Brigitte Riek,
wohnhaft -
- Antragsgegnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Dagmar Asfour, Castillostr. 16, 61348 Bad Homburg
Geschäftszeichen: 338/13AO2

zuständiges Jugendamt:
Stadtjugendamt Bad Homburg,
Rathausplatz 1, 61348 Bad Homburg
Geschäftszeichen: 50.3.1 .5658.50 001

hat das Amtsgericht - Familiengericht - Bad Homburg v.d.H. durch die Richterin am Amtsgericht Körner am 23.01.2014 beschlossen:

1. Der Antrag des Kindesvaters auf Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge wird
zurückgewiesen.
2. Von der Erhebung von gerichtlichen Kosten (Gebühren und Auslagen) wird abgesehen.
Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
3. Der Verfahrenswert wird auf 3000 ? festgesetzt.

Gründe:

Der Antragsteller ist der Vater des betroffenen Kindes Tabea Lara Riek, geboren am 19.eptember 2000.

Die Kindeseltern waren nicht verheiratet. Die Kindesmutter hat das alleinige Sorgerecht fürTabea. Tabea wohnt bei der Kindesmutter und hat seit ihrem zweiten Lebensjahr ebenso wiedie Kindesmutter keinen Kontakt zum Kindesvater.

Das Gericht hat Tabea am 7.10.2013 angehört. Der Vater wurde am 25.10.2013 durch denersuchten Richter des Amtsgerichts Gießen angehört. Er hat es vorgezogen, sich nicht zuäußern.

Der zulässige Antrag des Kindesvaters ist unbegründet. Nach der Regelung des § 1626a BGB hat das Gericht die elterliche Sorge auf beide Elternteile zur gemeinsamen Ausübung zuübertragen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge setzt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus und erfordert ein Mindestmaß an über Einstimmung zwischen Ihnen. Es muss eine ausreichende
Kommunikations- und Kooperationsbasis vorhanden sein. Denn nur dann können die Eltern am Kindeswohl orientierte gemeinsame Entscheidungen treffen. Alle diese Voraussetzungen liegen nicht vor. Die Beziehung des Vaters zur Mutter ist von starken Spannungen und Vorwürfen sowie Abwertungen und Drohungen geprägt. Dies wird in seinen Schriftsätzen deutlich. So bezeichnet er die Äußerungen der Kindesmutter als ?Bullshit? und ?Klärschlamm?.
Die Kindesmutter sei ?gemeingefährlich?. Er beantragt ihre Einweisung und Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens, weil sie Reiki praktizieren. Der Antragsteller spricht überhaupt in dem Verfahren ständig Bedrohungen gegen alle Verfahrensbeteiligten aus. Wer aber  Drohungen ausspricht, um sich durchzusetzen, ist nicht in der Lage, sich im Gespräch sachlich mit seinem Gegenüber auseinanderzusetzen und Entscheidungen für das Kind zu
treffen. Der Kindesvater ist auch bereits gewalttätig geworden, was dann zu seiner vorübergehenden Unterbringung geführt hat.

Es ist auch nicht erkennbar, dass in absehbarer Zukunft eine gemeinsame Kommunikations- und Kooperationsbasis gefunden wird. Zunächst wäre es erforderlich, dass sich der Kindesvater behandeln lässt.

Das Gericht schließt sich nach alledem der Einschätzung des Verfahrensbeistandes und des Jugendamtes an, dass eine gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widersprechen würde. Es entspricht auch dem Wunsch Tabeas, dass der Vater nicht die Sorge für sie ausübt. Der Vater ist ihr fremd.

Es war auch kein Verfahren nach § 1666 BGB zu eröffnen, denn es ist nicht ersichtlich, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Insbesondere beeinträchtigt es nicht das Wohl des Kindes, das die Mutter Reiki praktiziert. Reiki ist eine alternative Behandlungsmethode. Eine Kindeswohlgefährdung würde nur vorliegen, wenn die Mutter dem Kind eine erforderliche
schulmedizinische Behandlung versagen würde. Das ist nicht der Fall. Die Mutter lehnt die Schulmedizin nicht ab. Sie hat die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 81 FamFG, die zum Verfahrenswert auf § 45 FamGKG.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet gemäß § 58-69 FamFG die Beschwerde statt.

Beschwerdeberechtigt ist derjenige, der durch die Entscheidung in eigenen Rechtenbeeinträchtigt ist.

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres steht einem Kind, für das elterliche Sorge besteht, oder einem unter Vormundschaft stehenden Mündel in allen seine Person betreffenden Angelegenheiten sowie in den Angelegenheiten, in denen das Kind oder der Mündel vor einer Entscheidung des Gerichtes angehört werden soll, ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters das selbständige Beschwerderecht zu. Daneben steht dem zuständigen Jugendamt
das Beschwerderecht zu.

Die Beschwerde ist innerhalb von einem Monat bei dem Amtsgericht- Familiengericht ? Bad
Homburg v.d.H. einzulegen.

Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Entscheidung.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des genannten Gerichtes eingelegt.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Körner,
Richterin am Amtsgericht

Ausgefertigt
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 29.01.2014

Koch ? Justizangestellte
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle



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Inflation trifft nur diejenigen die etwas besitzen!



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14.04.2015 05:51

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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
Deutschland

Europäsicher Gerichtshof
für Menschenrechte
Europara
tF-67075 Strasbourg

20. Februar 2015

Betreff: Nr. 8400/15

soeben, 20. Februar 2015 erhalte ich Ihr Schreiben datiert auf den 16. Februar 2015 frankiert und zur Post gegeben am 18. Februar 2015. Wie sie den Unterlagen entnehmen können bin ich am 09. Februar 2015 persönlich bei ihnen in Strabsourg vorstellig geworden mit zwei großen Leitzordern und der bei Ihnen abgegebenen Beschwerde. Ich habe hierfür Eingangsstempel und Fotos als Beweis sowie Kopie der Fahrkarte die ich mir vom Munde absparen musste (ich hungere deshalb) und die ich beifüge.

IHRE GERICHTSBEAMTEN HABEN NUN BEHAUPTET SIE BENÖTIGTE KEINERLEI WEITER UNTERLAGEN obgleich ich ausdrücklich angefragt hatte, ob zusätzliches Material nötig sei welches ich vollumfänglich (erkennbar an den Fotos) mit nach Strabsourg gebracht hatte. Es ist zudem online abrufbar unter: http://tabea-lara.tumblr.com

Überlegen Sie nun selbst in wessen Verantwortung es liegt wenn Akten fehlen die sie zur Enstcheidung benötigen. Ich sende Ihnen trotdzem die angemahnten Entscheidungen zu.

Ich bin ja gewohnt daß deutsche Gerichte schlampig arbeiten und Verfahren verschleppen aber ich hätte nicht damit gerechnet daß auch in Strabsourg mit solch wirklichen üblen Tricks gearbeitet wird. Die angeblich fehlende Entscheidung ist erstinstanzlich wird also soweiso durch die höherinstanzliche (Oberlandesgericht) aufgehoben die Ihnen ja vorliegt.

Bitte überdenken Sie ihre Entscheidung da der Fehler nachweislich in Ihrem Hause liegt.

Ich betrachte das permaneten Verschwindenlassen von Unterlagen,  und die Blockade von vollständigen Sendungen per Fax oder Email aufgrund der Seitenanzahl/Mailgröße als ein ganz gezieltes instrument von Psychoterror also FOLTER insbesomdere weil Sie ja selbst die fehlenden Akten beim jeweiligen deutschen Gericht zur Einsicht anfordern könnten.

Maximilian Bähring

+++

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a. M.
maximilian@baehring.at
Fax: +49/(0)69/67831634

Fax: +33 (0)3 88 41 27 30
European Court of Human Rights
Council Of Europe
F-67057 Strasbourg Cedex

20. Februar 2015

KLAGE

beigefügt finden Sie Menschenrechtbeschwerde
auf Formular (6 Blatt ? doppelseitig- / 11 Seiten)

Entscheidung 1 BvR 50/15 des Deutschen Bundes-
verfassungsgerichtes in Karlsruhe (1 Seite/Blatt)

Verfassungklage zur vorgenannten Entscheidung
(8 Blatt ? doppelseitig- / 16 Seiten) nebst deren
Anlagen (2 Blatt ? doppelseitig- / 4 Seiten)

Aufrgund technischer Probleme im Stadtviertel
Frankfurt  a.M. Ostend hier Nahe des Neubaus
der Europäsichen Zentralbank ist es möglich daß
Sie Teile der EMail/Fax-Transmission mehrfach
erhalten. Daher sende ich alles auch als Postbrief.

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Bähring

~~~
3 Blatt 9 Seiten
+ OLG Entscheidung 3 UF 70/14 OLG Frankfurt a.M.
+ AG Entscheidung 92 F 493/13 SO Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
1 Blatt 3 Seiten

+++

A. Beschwerdeführer
1. Familienname Bähring
2. Vorname Maximilian
3. Geburtsdatum 21/07/1975
4. Staatsangehörogkeit deutsch
5. Anschrift
  Hölderlinstraße 4
  60316 Frankfurt a.M.
6. Telefon (mit internationaler Vorwahl)
  +49 (0)69 17320776
7. Email (falls vorhanden)
  maximilian@baehring.at
8. Geschlecht
  männlich

D. Staaten gegen die sich die Beschwerde richtet
33. DEU - Deutschland

E. Darlegung des Sachverhaltes
34.

siehe Anlage

Mir wird das Sorgercht für mein Kidn verweigert.

Die Kindsmutter und ich lebten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung.

Die Kindsgroßmutter ist Anhängerin eienr esoterischen Sekte die pseudomedizinsiche Verfahren propagiert ?Heilen durch Handauflegen? - Reiki.

Als meine Ex schwanger war kam Sie plötzlich auf die Idee das Kind mit Reiki zur Welt bringen zu wollen anstatt mit wissenschaftlicher Medizin.

Weil ich aus der Erfahrung meiner eigenen Geburt bei der ich fast gestorben wäre um die Gefahren weiß bestand ich auf einer ?ärztlichen? Geburt um mein Kind nicht zu gefährden.

Die Kindesgroßmutter die auch Tarotkartenlegen betreibt und Rutengänge und in einem Schneeballsystem  als ?Reiki-meisterin? ihren ?Jüngern? erhebliche Summen abpresst kam zudem auf die Idee das Kind von dem die Ärzte erklärten es werde ein MÄDCHEN habe einen WEIBlichen Körper aber eine MÄNNliche Seele.

Hierbei würde es sich um die Wiedergeburt einer von der Kindesgroßmutter erlebeten Totgeburt handeln, das Kind sei gar nicht das kind der Kindesmutter sondernd aß der Kidnesgroßmutter das verstorebn sei. Dessen Seele sei gewandert.

Als wir die Belange des Kidnes besprachen - noch vor der Geburt - bat ich die Kidnesmutter

35.

mir das gemeinsame Sorgerecht einzuräumen schließlich waren wir nicht verheiratet.

DIE KINDESMUTTER VERWEIGERTE MIR MICH ALS VATER DES KIDNES EINTRAGEN ZU LASSEN.

SIE VERWEIGERTE DADURCH AUCH DAS GEMEINSAME SORGERCHT.

Es kam hierüber zur Trennung, im 6. Monat schwanger zog meien Ex aus der gemeinsamen Wohnung aus und zog in die Behausung der Sekte zu ihrer Mutter.

Ich erfuhr erst am 21.09.200 als Letzter von der Geburt meines Kindes. Dafür hatte die Kindesgroßmutter Sorge getragen.

Sie hat dann zusammen mit dem Jugendamt eine Gesetzeslücke genutzt die sogenanne Vaterschaftsvermutung nachdem Sie sich geweigert hatte mich rechtswirksam als vater anzugeben.

Ale erster Mann in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte habe ich dann einen DNA-Vatershcaftstest eingefordert.

- 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
- 3 WF 174/01 Obeladesgaericht Frankfurt a.M.

Nach einem Jahr wurde ich so per Abstammungsgutachten DE JURE vater des Kindes.

Erst etzt konnte ich Umgangs-/Sorgecht einklagen.
Vorher gab mein Anwalt an, die Vaterschaftsvermutung mittels derer meine Ex versuchte mir für ein Kind Unterhaltszahlungen abzupressen
dessen vater ich DE JURE nicht war wohl aber DE FACTO ermögliche

36.

keine Klagen.

In Deustchland darf man für Kidner zahlen wenn die vatershcaft ungeklärt ist, muß also Pflichten übernehmen,
Rechte erwachsen einem daraus nicht.

(§ 1595 BGB, § 1600d BGB)

statt einen Mundschleimhautabstrich zu machen hat man aufwendig Blut abgenommen, das verzögerte das Gutachten.

Ab Mitte 2002 habe ich dann versucht zunächts ein Umgansrecht für das Kidn zu bekommen.

- 9 F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe

Die Kidnesmuttter begann im Zuge dieses Verahrens mich aufs übelste zu denunzieren.

Diese Denunziatioen sorgten für Jobverlust und Ruin meines Unternehmens.

Ich habe der Erpressungen der kindesmütterlichen Familie wegen aufgehört Klage weiter zu verfolgen.

Ich habe darauf gewartet daß der Budnestag den §1626 a BGB ändert

- 1 BVr 933/01 Bundesverfassungsgericht

- Zaunegger, Görgülü, Elsholz vs. Germany vor dem EGMR

Mit Inkrafttreten des neuen § 1626a BGB habe ich dan aktuelle Klage eingereicht.

- 92 F 493/13 SO mastegricht Bad Homburg v.d.Höhe
- 3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
- 1 BvR 50/15 Bundesverafssungsgericht

Hiergegen richtet sich die Beschwerde.

37.  Angabe der geletend gemachten Verletzung(en) der Konvention

Artikel 14  Ich werde diskriminiert weil ich

           - ein mann bin
           - als behindert verleumdet werde

Artikel 4   Man hat alles getan um mein Recht auf ein faires Verfahren innerhalb angemessener Frist zu behindern.

           Die Bundesrepublik hat ein Gesetz nicht geändert das gegen die Verafssung verstieß und mein Recht zur Klage ein Jahrzehnt lang behindert

Artikel 8  Die Budnesrepublik achtet nicht daß ich ein recht auf familienleben mit meienr Tochter habe.

Artikel 9  Ich möchte daß mein Kind nach humanistischen, atheistischen Grundsätzen erzogen wird mit einem aufgeklärten wissenschaftlichen Weltbild.

          Meine Ex zieht das Kind im Dunstkreise der ?Reiki? Sekte auf.

          Das mißachtet mein Recht des Schutzes des Kindes vor religiöser Missionierung.            

G. bestätigen sie für jeden Beschwerdepunkt daß Sie die im betreffenen Land verfügbaren Rechtsbehelfe einschließlich aller Rechtsmittel eingelegt
haben und geben Sie zum Nachweis der Einhaltung der Sechs-monats-Frist auch das Datum an, an dem die letzte innerstaatlich Entscheidung erging und
ihnen zugestellt wurde. 38.

Art. 14   1 BvR 50/15            
Art. 8    Budnesverfassungericht Karlsruhe
Art. 9    vom 23. Januar 2015
Art. 4    vollumfänglich beigefügt

39. Gibt es einen Rechtsbehelf der nicht eingelegt wrde
nein

H angaben zu anderen internationale Instanzen (sofern angerufen)
41. nein

haben sie derzeit oder hatten sie in der Vreagngenheita ndere beshcwreden vor dem gerichtshof anhängig
43. nein

I Liste der ebidgefügten Unterlagen
45. Bitte fürhen Sie hier ihre Unterlagen in chronologsicher Reihenfolge mit kanpper und präziser Beschreibung auf

-  22. Januar 2014

Verfassungsbeschwerde 1 BvR 50/15

- 27. Janur 2015

Entscheidung 1 BvR 50/15

jeweils Budnesverfassungsgericht

47. Erklärung und unterschrift
07022015
48 Unterschriften
49 Bestätigung der Kontaktperson

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 frankfurt a.M.
Germany

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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.

Fax: +49/(0)721/9101-382
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
D-76131 Karlsruhe

22. Januar 2015

Klage

3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt /M.

Fristbedingte Vorabversioenn der Verfassungsbeschwerde sind Ihnen als Fax und Einschreiben Rückschein zugegangen!

In Sachen Verfassungsbeschwerde 3 UF 70/14 OLG Frankfurt /M.
gingen Ihnen FRIST- und FORMGERECHT bisher zu:

Einschreiben/Rückschein 30. Dezember 2014 RA 4343 7085 9DE
Einschreiben/Rückschein 16. Januar 2015 RA 4343 7816 3DE
Fax 17. Januar 2015 18:58 Uhr
Einschreiben/Rückschein 20. Januar 2015 RA 4069 9520 0DE

Gru&Szlig;

Verfassungbeschwerde

Gegen das, um die Rechtsmittel einzuschränken, fehlerhaft als Beschluß bezeichnete ?Urteil? vom 15., ausgefertigt am 19. und mir zugegangen per förmlicher Zustellung am 24. Dezember 2014 in Sachen gemeinsames Sorgerecht für meien Tochter Tabea-Lara Riek 3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. lege ich hiermit Verfassungebschwerde ein.

Das Gericht verletzt meine mir verfassungemaess zustehenden Grundrechte die mir aus den Artikeln 1,2,3,4,5,6,7,8 und 19 Grundgesetz erwachsen.

Der § 1626 BGB wurde zwar reformiert, jedoch steht der Mutter weiterhin eine Veto-Recht zu, sie kann den Kindesvater nun ausgiebigst vor Gericht verleumden um dessen Sorereecht zu blockieren. Beim mit Geburt automatisch an die Frau die ein Kinde gebärt fallenden Sorgerecht fehlt entsprechendes Vetorecht für den Vater. Das wird also der vom Europäischen Gerichtshof für Menschnrechten monierten mangelnden Gleichberechtigung der Elternteile nicht gerecht.

Es wird daher beantragt:

I.

1. Das Urteil wegen Verstoßes gegen die Verfassungsgemäßen Grundrechte aufzuheben und zwecks Abänderung an einen anderen Senat des OLG - der nicht vornehmlich mit Sexist(Inn)en besetzt ist - zurückzuverweisen.

2. Den Bundestag der Bundesrepublik Deutschland erneut zu verurteilen sich an die Vorgaben des Budnesverfassungerichtes zu halten und einen reformierten § 1626a BGB zu erlassen.

Zu den Gründen in umgekehrter Reihenfolge:

2. Normenkontrollklage § 1626a BGB

Damit Väter das Sorgercht auch wirkungsvoll einklagen können muß dem Vater das Recht auf Abstammungsgutachten per DNA-Test auf dem Wege der einstweiligen Anordnung ermöglicht werden. Sonst blockiert die Kindesmutter das Sorgerecht des Vaters schon dadurch daß Sie die Abstammung falsch angibt oder ? wie im vorliegenden Falle ? einfach die anerkennende Unterschrift unter die Vaterschaftsanerkennungsurkunde beim § 1595 BGB unterdrückt. Das genügt um per Vaterschaftsvermutung Unterhalt zu kassieren aber nicht gleichberechtigt um für den vermuteten Vater ein Umgangs- und/oder Sorgerecht einklagen zu können.

In 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe und 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte die Kindesmutter
mehr als ein Kahr lang versucht ein Vaterschaftsgutachten herauszuzögern. Ziel war das Kind dem Vater zu entfremden.

In 1 BvR 933/01 Bundesverfassungericht vom 29. Januar 2003 ordnete das Bundesverfassungericht an binnen Jahresfrist und zwar exakt bis zum 31. Dezember 2003 den § 1626a BGB verfassungskonfrom neu zu regeln. Am 21. Juli 2010 erhielt dann weiteres Urteil zur verfassungkonformität des § 1626a BGB des europäischen Gerichtshofes für Menschnrechte (EGMR, Zaunegger gegen Deutschland, Nr. 22028/04, Urteil vom 3. Dezember 2009) mit Verfassungsgerichtsentscheid 1 BvR 420/09 Rechtswirksamkeit für die Bundesrepublik Deutschland. Ähnlich hatte der Europäische Gerichthof für Menschenrechte bereits in den Fällen Elsholz, Sommerfeld, Kutzner jeweils gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden und 2007 im Falle Görgülü der durch die Medien ging.

Den deustchen Bundestag kümmerte das wenig. Erst nachdem nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz der Regierung am 14. und 15. April 2012 der Bürgerkrieg erklärt worden war - siehe petition Pet-A-17-99-021771-1930 (http://decl-war.tumblr.com) - kümmerte man sich am 16. April 2012 um gesetzliche Neuregelung. Der Bürgerkriegserklärung nach Widerstandrecht liegt die Annahme zugrunde daß die Verletzung der grundgesetzlichen Menschenrechtsbindung aus Artikel 1 Absatz 2 die der Europäsiche Gerichtshof für Menschenrechte festgetsellt hatte eine eklatante Verletzung der freiheitlich demokratsichen Grundordnung darstelle die ein Ausrufen des Notstandes ermöglicht.

10 Jahre Zeit seit der Anweisung des Budnesverafssungerichtes den § 1626a BGB neu zu regeln hatte sich der Bundestag gelassen und damit die gesetzte Frist bei Inkrafttreten der Neuregelung um fast 10 Jahre überschritten. Ein Budnestag der sich nicht mehr an die Vorgaben seiner eigenen Normenkontrollinstanz hält kann nicht mehr ernst genommen werden.

Der Gesetzgeber kommt ja auch nicht auf die Idee einer Mutter das Sorgercht deshalb nicht automatisch mit Geburt des Kidnes abzusprechen weil diese die, (Pardon) ?Titte voll Hardenberg? hat, also beispielweise durch Drogennahme während der Stillzeit das Kind gefährdet. Daher kann ein §1626a BGB nur dann verfassungskonform sein wenn der Kindeswohlvorbehalt auch für die Mutter gilt.

1. Verfassungsbeschwerde

3 UF 70/14 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

Ich lege hiermit Verfassungbeschwerde ein. Es werden mein natürliches Elternrecht (Artikel 6 GG) ebenso verletzt wie meine Menschenwürde als vermeintlich Behinderter dem WEGEN dieser Behinderung (sozusagen ?weil und aufgrund der Tatsache daß er im Rollstuhl sitzt also behidnert ist?) das Sorgerecht verwehrt wird,  (Artikel 6 GG) den Gleichberechtigungsgrundsatz nach dem Geschlechte verletzt das Urteil ebenfalls.

Meine Ex gehört zu einer Sekte ?REIKI? die pseudomediziniesche ?Heilen durch Handauflegen? betreibt. Weil die Kindesmutter schon bei der Geburt das Kind durch Reiki statt schulmedizinischer Geburtshilfe unnötig gefährden wollte kam es zur Trennung ehenähnlicher Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung. Meine Ex fröhnt einem religösen und esoterischen Wahnsystem das für das Kind gefährlich ist und von dem ich nicht möchte daß es in diesem erzogen wird.

Das Leben des Kidnes ist auf das allermassivste gefährdet.

Mir wurden von der Kindesmustter WAHRHEITSWIDRIG unterstellt ich würde Drogen nehmen. Offene Briefe solchen Inhaltes flatterten ins Sekretariat der Bürogemeinschaft von mir mit meinem größten Kunden, ich war damals Geshcäftsführer und 50% Inhaber der outgesourcten EDV-Abteilung. Daran ging der Betrieb zugrunde und ich verlor meinen Job. Die Mitgesellschafter zogen wegen der Diffamierung ihr Kapital ab. Allein der Schaden aus entgangen Lohn beläuft sich auf mehr als eien halbe Million Euro. Auf die üblen VERLEUMDUNGEN erfolgten wiederholten Versuche mich ? wegen des Drogenfalschvorwurfes - psychiatrisch zwangseinzuweisen. Als diese Versuche immer häufiger wurden habe ich mich dann gegen Polizeigewalt bei einem solchen Eisnatz notgewehrt. NACHDEM ich die Polizisten die mich bei der Zwangweisen Vorführung zum Drogentest übelst verletzt hatten  wegen dieser Körpererletzung strafangezeigt hatte kamen Beamte des Reviers vorbei und schüchterten mich mit der Drohung ein wenn ich die Strafanzeige gegen die körperveletzenden Beamten nicht zurückzöge würde ich mal für mindestens ein Jahr in der Psychiatrie landen. Als genau diese Beamten mich erneut (übrigens mehrfach) aufs übelste Bedrängten ? ich kann das teilweise per Schriftverkehr nachweisen ? habe ich mich gegen die permanenten Übergriffe wie gesagt dann irgendwann notgwehrt, um nicht erschossen oder erneut ?verprügelt? zu werden. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt bereits eine Petition wegen massiver Polizeigewalt gegen Behinderte unter andrem beim europäischen Parlament eingereicht, in Kopie beim hessichen Landtag. Aus dieser Notwehr will man mir jetzt einen Strick beim Sorgercht drehen.

Ich wurde in diesem Zeitraum übrigens auch zufällig Opfer eines Mordanschlages per Erwürgen aber das ist nur insofern relevant als es möglicherweise das Bild der Brandanschlägen auf mein Wohnhaus nach schriftlichen Morddrohungen DER SEKTE (meiner Ex?) vervollständigt.

Als psychiatrisch Diffamierter weiß ich inzwischen daß die Polizei mich nicht schützt sondern eher versucht das ?lebensunwerte? Leben psychsich Kranker in Arbeitslagern für Zahlungen an die als Elterenteil bevorteilten weiblichen MenschINNen auszubeuten um dann nach deren Entmündigung deren Arbeitsunfähigkeitsvorsorge als Einkommen kassieren zu können  oder als Behindert diffamierte gezielt in den Selbstmord zu treiben.

Obgleich ich ? zultezt im Mai 2013 ? mehrfach versucht hatte gegen die Polizsiten vorzugehen ist da nichts passiert. Ich habe in mehrern dicken Leitz-Ordner penibel dokumentiert wie man mich psychsich terrorisert hat.Man hat in der Straße in der ich wohne Plakat aufeghängt auf denen stand ich sei ein Psychopath.

Man hat mir meine Sozialhilfe von der ich inzwischen lebe monatelang überhaupt nicht ausbezahlt in der Hoffnung mich so in die Obdachlosigkeit treiben zu können. Man hat mir meine Sozilhilfe derartig zusammengestrichen daß ich hungern mußte. Drei Monate lang kam nich ein einziger Cent vom Amt, hätten mir Freunde nicht geholfen wäre ich tot. Einen Rechtsanwalt hat man mir verweigert. Die Polizei hat Hilfeleistung unterlassen und stattdessen einer Drückerkollonne von Virenscanner-Zwangsabo-verkäufern ermöglicht mein Girokonto unter Mithilfe der Bank leerzuräumen für einen Vertrag den ich nie unterschrieben hatte. (Abbuchungen trotz widerrufener Einzugsermächtigung). Hiergegen hatte ich dann aus der Not heraus künstlerisch durch eine ?Ich hole da jetzt mein Geld raus bevor es der Bankdriektor veruntreut?-Performance aufmerksam zu machen versucht. Durch diese Maßnahmen versucht man mich zu nötigen eienr vollkommen unnötigen psychiatrischen Behandlung zuzustimmen. Um mich hiervor zu schützen habe ich die Krankenkasse gekündigt, damit aus dieser Erpessung nicht noch irgendwelche Mediziner Kapital schlagen können. Am 09. Januar 2015 habe ich deshalb noch eine Verfassungsklage eingreicht.

Man verweigerte mir anwaltliche Unterstützung. Um ALG2 H(artz)IV zu erhalten musste ich bereits meine vermögensverhältnisse offenlegen. Die Gerichte akzeptieren es nicht wenn man unter Vorlage eines H(artz)IV Bescheides Prozesskostenhilfe beantragt sondern wollen gesondert irgendwelche Vermögensverzeichnisse ausgefüllt erhalten. Wie ich zuvor bereits erwänt hatte bin ich 50% Anteilseigner einer Kapitalgeselslchaft und die Gesellschafterverträge sehen vor daß die übrigen Gesellschafter dann meine Anteile einziehen können wenn ich eine eidesstattliche Versicherung über meine Vermögensverhältnisse abgebe. Ich muß gar keine arbeitsrechtlichen verfahren mehr führen weil diese im Vorfeld dadurch verloren sind daß ich für Prozesskostenhilfe einen Anwalt eine Eidesstattliche Versicherung abgeben müßte die dann die damaligen Mitgesellschafter zur Verwertung meiner Gesellschaftsanteile berechtigen würde. NOCH BEVOR EIN PROZESS STATTGEFUNDEN HAETTE. Schon deshalb bin ich ? nachdem meine Ersparnisse aufgebraucht waren und meine Eltern mich nicht mehr finaziell unterstützen ? gezwungen mich selbst zu vertreten. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzung blockiert also das Sorgerchtsverfahren.

Im Verfahren 3 Zs 1795/08 Generalstaatsnwalschaft Frankfurt a.M. habe ich versucht strafrechlich gegen diejenigen vorzugehen die mir Anwälte verweigern und mich auszunhungern versucht haben. Das scheitert schlußendlich am Anwlatszang für die Klagerzwingung ? da beißt sich der Hund in den Schwanz -
um genau dessen Verweigerung es ja in diesem Verfahren ? neben anderem ? geht.

Im zudem erwähnetn sozialgerichtlichen Verfahren gegen Bundessozailgerichtliche Enstcheidung B 14 AS 315/14 B weche, wie erwähnt, parallel zu diesem Verfahren bei Ihnen anhängig ist wehre ich mich dagegen daß Mediziner für ihren Psychoterror und ihre Behandlung ? ENTGEGEN EINER VORLIEGENDEN PATIENTENVERFÜGUNG ? auch noch Geld bekommen. Bisher hat sich das als wirksamster Schutz gegen die durch den Falschvorwurf der Drogennahme permanenten psychiatrischen Übergriffe gegen mich erwiesen. Ich hatte im Jahre 2006 eine Beziehung zu einer an multipler Sklerose erkrankten Frau und wir hatten damals mit Patientenverfügungen vorgesorgt, auch für den Fall daß meine Ex mit ihren ewigen Anwürfen ich würde an Paranoia leiden wieder Erwarten Recht gehabt hätte. Ihr Anwalt versuchte jedenfalls die Herausgabe ärztlicher Unterlagen zu erzwingen. Vor Gericht veruschte er 2002 den Eimdruck zu erwecken ich sei ein einer Besserungsanstalt entflohener psychisch Kranker.

Schon 2002 unterstellten wir der Gegenseite in 9F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg das Ziel:

?So lange wie möglich? KONTAKT ?zu vereiteln um sich dann? [?] ?auf den Standpunkt zu stellen in der Zwischenzeit sei der Vater dem Kind ?entfremdet??

und genau mit dieser Begründung hat das Gericht jetzt das Sorgerecht nicht erteilt. Die Polizei, Jugendamt als auch das Amtsgericht die Sache wissentlich und willentlich verzögert so daß der weitere Instanzenweg blockiert war.

Man wollte ein unsinniges und unnötiges Gutachten Erpressen und zwar unter Wegnahme/Vorentalten meines Kidnes.Ich gehe davon aus daß der Abgeordnete Michel Friedmann, der Nachwuchspolitikern wie mir im Hochtaunuskreis versucht hat Drogen unterzuchieben ? möglicherweise erpresst von den in den Medien erwähnet ukrainischen Zwangsprostituierten ? an der politischen Blockade Anteil hatte. Sein CDU-Kreisverband um Petra Roth legaliserte damals (?Frankfurter Weg?/Methadon) Drogen und Prositiution.

Die Reiki-Sekte der die Kindesmutter huldigt ist ja nur deshalb nicht verboten weil sie von jenem ?Welpenschutz? profitiert den das Judentum durch den Holocaust hat.

Ich denke beim vorliegenden Falle; ?Das weibliche Kind habe,? behauptet die Sekte, ?eine männliche Seele, die nicht zum weiblichen Körper passe, das habe man beim Lichtaura-Kindesenergie-channeln festgestellt? eben auch an
das Recht des Kindes nicht aus religiösem Wahn heraus genitalvestümmelt zu werden wie durch Beschneidungen im Judentum oder Islam wenn ein atheistischer Elternteil ? in diesem Falle ich ? das nicht will. Hier sollten keine Fakten geschaffen werden können.

Doch der Reihe nach:

Aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung ging am 19.09.2000 die Tochter Tabea-Lara des Vaters und Klägers Maximililan Bähring hervor. Kurz vor der Geburt kam es zum Streit darüber daß die Mutter das Kind mittels Reiki, das ist eine nicht anerkannte pseudomedizinsiche Heilmethode, zur Welt bringen wollte statt Schulmedizinisch
und so erhöhter Gefährdung aussetzen wollte.

Die NEONAZId Quote/Kidnersterblichkeit durch ambulante Geburt ist um den Faktor 3 erhöht.

Hintergrund hierfür ist daß die Mutter der Kidnesmutter, die Kidnesgroßmutter ?Meisterin? eines esoterische Sekten-Zirkels der wie ein Schneeballsystem aufgebaut ist und diesen betreibt bei dem gegen Barzahlungen aller mögliche esotersiche Schwachsinn /Unfug getrieben wird, von Tarot-Karten bis hin zur Heilung von unheilbaren Krankheiten wie Krebs per Handauflegen gegen Vorkasse.

Ich weiß daß 2000 eie ihrer ?Patientinnen? in England an Reiki-Kreibs-Behandlung verstorben war.

Die Kindesmutter ist auf den Streit hin auf eigenen Wunsch aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und unter der Falschangabe sie sei bei ihrer Schwester eingezogen zu Ihrer Mutter in die Räumlichkeiten der Skete gezogen.

In der Folge hat sie dann versucht die Angabe der Vaterschaft in der Geburtsurkunde rechtswirksam zu unterrdücken nachdem sie aber gleichzeitig vorher versucht hatte an das nicht unerhebliche Vermögen der Kidnesgroßeltern väterlicherseits per Unterhaltsforderung auf Vaterschaftsvermutung hin zu gelangen. Hierzu hatte sie versucht unter dem Falschvorwurf der Kidnesvater würde Drogen nehmen diesen in eine Anstalt einweisen zu lassen und über ihn so eine rechtliche Vormundschaft zu errichten. Es besteht der mehr als dringende Tatverdacht daß vermögen der kindesväterlichen Familie (Anteile an der Firma des Kindesvaters, 5% Anteil an der wolfram Bergbau in Österreich die auch die israelische Rüstungsindustrie beliefert) der Reiki-Sekte einverleibt werden sollte. Von meinem Unternehmen ganz abgesehen. Außerdem hat sie dem Gericht gegenüber versucht den Eidnruck zu erwecken bei der gemeinsamen Wohnung aus der Sie ausgezogen war habe es sich um Eigentum gehandlt und nicht um eine Mietwohnung. Und Sie hat auch Jugndamt und Gericht darauf hingewisen daß mein größter Kunde als Mitgesellschafter bei mir eingestiegen war, und zwar noch vor unserer Beziehung. Sie wollte also an Veräußerungsgewinnen teilhaben die in der Vergangenheit vor der gemeinsamen Beziehung lagen.

Im Verfahren 9F 104/01 KI Amstegricht Bad Homburg und 3 WF 174/01 Oberlandesericht Frankfurt a.M. habe ich, Kläger und Kindesvater, daraufhin ? der versuchten Unterhaltsforderung auf Vaterschaftsvermutung hin ? in einem über einem Jahr dauernden Verfahren die gerichtliche Zwangsvorführung der Kindesmutter zu einem Vaterschaftstest erwirken können womit das Kind dann de jure als meines galt und ich auf Umgangsrecht klagen konnte.
Von einer Klage auf Entzug des Sorgerchtes der Kindesmutter hatte ich abgesehen und stattdessen versucht mit anderen Vätern die Reform des § 1626a BGB voranzutreiben. Erkennbar auch an der Wahl des in der FAMRZ zum Thema zitierten Dr. jur. Peter Finger als Anwalt. Ich habe niemals versucht der Kindesmutter das Sorgerecht gänzlich zu entziehen.

Das verafhren stellte fest was wir wussten. Ich war Vater meines Kidnes. Die Unterschriftenblockade für das Umgangs- und Sogrechtsverfahren weil ich bis dato de jure nicht als vater galt war umgangen. Hinsichtlich der Rechtsmittelfrist wurde ich damals fasch betraten.

Anläßlich des nun folgenden Umgangsverfahrens 9F 434/02 UG dessen prozessuale Voraussetzung die langwierige Klärung der Vaterschaftsfrage per DNA-Test durch Verschulden von Kindesmutter bei schleppender Verahrensführung von Jugendamt und Gericht gewesen war ordnete ein Richter Umgang einstweilig und telefonisch an nachdem die Kindesmutter nicht zu einem vermittlungsgespräch des Jugendamtes erschienen war. So wie sie sich bisher schlicht und ergreifend um keinerlei Belange des Kindes gekümmert hatte. Jugendamt und Polizei weigerten sich eine solch vorläufige Entscheidung zu vollstrecken.
Die Kidnesmutter schrieb dann dem Gericht 15 eng mit der Maschine beschrieben Seiten nach denen der Vater drogenabhängig sei. Abgesehen davon hat sie das von ihren Anwälten in die Bürogemeinschaft des Unternehmens des Kindesvaters schicken lassen, outgesourcter EDV-Abteilung die ihr Sekretariat mit ihrem größten Kunde und Finanzier teilte. Diese Mitgeselslchafter stiegen daraufhin aus der Gesellschaft aus, das Unternehmen ging der Difamierungun und Fehlvorwürfe der Kindesmutter wegen pleite. Mehrfach versuchte man mir in dieser Zeit Drogen unterzuschieben um den Falschvorwürfen der Kindesmutter Gehalt zu verleihen. (A. Roljic, ?Opiz?/Zeuge: R., A. Herzog) Mehrfach sandte die Kidnesmutter dem Vater verleumdenderweise Krankenwagen und Ordnungsämter zur Feststellung von Drogennahme vor die Tür. Ich wurde stellenweise mehrere Wochen festgehalten um irgendwelche Drogentests zu machen die allesamt negativ ausfielen. Als 2012 Beamte wieder versuchten mir auf einen solchen gespinnerten Anwurf hin meine Grundrechte zu entziehen habe ich micht notgewehrt, ich und drei Beamte wurden verletzt. Ich wurde in psychiatrischer U-haft gefoltert und durch Medikamentengabe ohne Diagnose vergiftet. Man hat versucht mich zu nötigen Erklärungen zu unetsrchreiben die mir im Sorgerechtsvefahren hinderlich gewesen wären. Genau solchen Erpressungen wegen haben ich mich schon Ende 2002 genötigt gesehen geabt den Antrag auf Umgsnagsregelung zurückzuziehen und ab 2003 darauf gewartet daß der Budnestag den §1626a BGB ändert, der bereits 2003 für verfassungswidrig erklärt worden war. Das Gesetzgebungsvefahren sollte ja bis zum 31.12.2003 abgeschlossen sein. An vom Bundesverfassungericht gesetzte Frist hat sich aber der Bundestag nicht gehalten. Erst nachdem 2007 (Görgülü) die Bundesrepublik Deutschland erfolgreich auf Menschrechtsverletzung vor den Europäischen Gerichtshof für Menschrechte gezerrt worden war und Medien druck machten nahmen die ?Schläfer? im Bundestag sich der Reform des §1626a BGB an die dann erst am 19. Mai 2013 in Kraft trat. An diesem Tag hat der Kindesvater geklagt.In der ganzen Zeit hat die Kindesmuttter den Umgang durch Erpressung/Nötigung vereitelt.

Der Kindesvater hat seit 14 Jahren lediglich die unverschämte Auskunft des Gerichtes Bad Homburg erhalten: dem Kind gehe es gut, es bekomme schließlich Reiki-Behandlungen.

Genau darum daß das gefährliche Scharlatanerwei, Kurpfuscherei und Quaksalberei ist ging es ja bei der dem Streit zugrunde liegenden Trennung. Ich habe hierzu aus einer Broschüre des Hamburger ?Ministeriums? des Inneren ein paar Auszüge angefertigt außerdem verweise ich auf das Buch von Joachim Hüssner.

Unter dem zynischen Hinweis ES SEI NUN ZUVIEL ZEIT INS LAND GEGANGEN; DAS KIND KENNE DEN VATER NICHT hat das OLG ? eigener gerichtlicher/gesetzgeberischer Versäumnisse des Staates wegen - schlußendlich abgelehnt dem Vater das gemeinsame Sorgerecht hilfs-/ersatzweise ein Teilsorgerecht zu erteilen und zwar unter der Prämisse der Vater sei möglicherweis geistig behindert und müsse deshalb, weil er bildlich formliert im Rollstuhl sitzt ? vor dem Gesetz benachteiligt werden, abgehsen davon daß er banchteiligt werden muß weil er als Vater der vom Geschlechte her minderwertige Elternteil sei.

Das verstößt gegen so ziemlich jedes Grundrecht und Menschencrecht. Auf jeden Fall das natürliche Elternrecht, die Menschenwürde (Behinderte bekommen kein Menshcrecht), die Gleichberechtigung wegen des Geschlechtes, das Recht auf ein faires Verfahren in dem ich nicht etwa nachweisen muß gesund zu sein nur weil mich Gegenpartei außerprozessual (Mißbaruch des §10 HFEG) vom Ordnungsamt zusmmenschlagen läßt um ein psychiatrisches Gutachten zu erzwingen mit dem dann mein Vermögen unter Zwangsverwaltung DER SEKTE gestellt werden soll.

En Detail:

Die angegriffenen Grundrechte sind:

Artikel 1 Absatz 1 - Die Menschenwürde: Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. folgt der Argumentation des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d. Höhe wonach Männern und Behinderten nicht die selben Recht zustehen sollen wie Frauen. Es geht also davon aus daß Männern und Behinderte keine vollwertigen Menschen sind und man Ihnen deshalb ? ähnlich wie den psychsich Kranken oder den Juden im dritten Reich ? nicht die Eigenschaft zugestehen muß ein vollwertiger Mensch zu sein dem aus diesem Mensch sein Rechte erwachsen wie ?

Artikel 1 Absatz 2 ? ? die Menschrechte. Das Gericht akzeptiert nicht daß die Bundesrepublik mehrfach vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden ist wegen eklatanter Menschenrechtsverletzungen in Sachen väterlicher Gleichberechtigung was sein Elternrecht angeht. Letzte diesbezügliche Entscheidung des BverfG datiert auf den 21. Juli 2010 unter Aktenzeichen - 1 BvR 420/09!

Artikel 1 Absatz 3 ? hier: Normenkontrolle - Bereits am 29. Januar 2003 hatte das Bundesverfassungericht festgestellt daß die Regelung des Sorgerechtes unverheirateter Väter gegen das Grundgesetz verstoße. 1 BvR 933/01

Das Grundgesetz bindet auch den Gestzgeber zur Einhaltung der Grundrechte beim Erlassen neuer Gesetze. Im aufgeführten Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gestzgeber Bundestag BEFOHLEN eine Neuregelung zu treffen und ihm hierfür die Jahresfrist gesetzt bis zum 31. Demzember 2003. Diese Frist hat der Bundestag als Gesetzgeber verstreichen lassen.

Artikel 2 ? AG und OLG haben versucht durch List - nämlich das verleumderische Erpressen unnötiger psychiatrischer Begutachtung ? den Antragsteller der Freiheit zu berauben und zu nötigen mit schwerst gesundheitsschädigenden Psychopharmaka an sich herumexperimentieren zu lassen hilfsweise dessen Krankenakten offenzulegen. Das ist ein gezielter Racheakt. Der Antragsteller ist der erste Vater der nicht ewa einen so genannten illegalen Vaterschaftstest ? sondern eine gerichtlich genehmigte DNA-Vaterschaftsfeststllung gegen den Willen der Kindesmutter erwirkt hatte. Nachweis war erforderlich geworden weil die Kindesmutter anerkennende Unterschrift unter die von ihr voher mit dem Jugendamt eingeforderte Vaterschaftsanerkennugsurkunde nach §1595 (2) BGB verweigert hatte um so zu bockieren daß der Kindesvatre de jure als Vater galt und somit ein
Umgangs- oder Sorgerecht wahrnehmen konnte. Mutmaßlich um sich zu rächen für diesen aus Sicht der Amts- und Oberlandesgerichtsrichterinnen ungeheurlichen Fall von Zwangsvorführung der unkooperativen Kindesmutter zum DNA-Gutachten hat man dann mit allen Mitteln versucht den Vater feministische sexistisch herunterzumachen, der in seienr Zeit als aktiver Poltiker des Jugenparlamentes der Stadt Bad Homburg wie anläßlich der §218- Debatte für Lösungen wie Babyklappen ausgesprochen hatte wodurch sich protestierende Frauen die nicht fähig sind ihre Triebe unter Kontrolle zu halten und unstete sexuelle Arbenteuer als legitime Grundlage eienr Elternschaft betrachten als zur ?Gebärmaschine? degradiert gefühlt hatten. Nachweis daß man der Meinung war einem Vater würden gar keine Rechte zustehen nur eine Zahlunsve-pflichtung, er sei allenfalls Erzeuger/Samenspender ergeben sich aus Verfahren 3 WF 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in Verbindung mit 9F 104/01 KI Amtsegricht Bad Homburg v.d.Höhe.  Warum psychiatrische Begutachtung.Nun: es geht eindeutig darum den Vater der zu diesem Zeitpunkt Unternehmer ist zu verleumden und gesellschaftlich wie finanziell zu ruinieren. Hierin liegt die massive Epressung wenn der gegnerische Anwlt offene Briefe verschickt der Vater solle sich mal psychitarisch untersuchen assen, würde Drogen nehmen usw.. Das ist aber nur einer der Aspekte. Es geht bei diesem Rufmord ja auch darum

gegenüber dem Kind den Eindruck zu vermitteln bei einem vater würde es sich um einen menschlich minderwertigen Irren handeln der nichts zu sagen hat was die Erziehung angeht.


Und genau darum gehte es im angestrebten Sorgerecht.

Abgesehen davon kam es zur Trennung und dem Auszug der Kindesmutter aus der gemeinschaftlichen Wohnung weil wir uns darüber zerstritten haben weil ihre Mutter das Kind bei der Geburt zusätzlich gefährden wollte indem Sie Reiki praktizieren wollte statt Schulmedizin. Bei Hausgeburten ist das Risko des Kidnestodes um den Faktor 3 erhöht.

Wird Reiki praktiziert verdreifacht  das die Wahrscheinlichkeit daß das Kind die Geburt nicht überlebt. Unumstößlicher wissenschaftlciher Fakt. Keine Kideswohlgefährdung

Artikel 3 - Nicht alle Menschen sind vor dem Gestz gleich sondern Mütter sind gleicher als Väter. Auch wenn ein Vater dank Flaschen-Erstlingsnahrung rein technisch in der Lage ist ein Kind nach Geburt vollständig selbst zu großzuziehen wird das natürliche Recht des Vaters auf sein Kind deshalb als von geringerem Gewichte zu sein eingeschätzt als dasselbe der Mutter.

Artikel 3 Absatz 2 ? der Staat fördert Gleichberechtigung - Der Staat kpümmert sich in der Praxis und aus meiner Erfahrung nicht etwa um die Druchstzung von Gleichberechtigung sondern erschwert sie.

Als Mann der im Wehrdienst Opfer sexuellen Mißbrauchs geworden ist weiß ich daß es nur Frauenbeauftragte und Frauennotrufe gibt damit Frauen Quotenstellen besetzen können aber männliche Opfer regelrecht verhöhnt werden.  Jugendämter sind voll von Sexistinnen die meinen wenn die Kindesmutter nicht zu Vorladungen zu Terminen erscheint dann ?Kann man da eben nichts machen?; die es fördern daß Frauen ihre Kinder als menschliche Schutzschilde gegen den Vater missbrauchen. ?Wenn Sie etwas gegen die Mutter unternehmen schadet das auch dem Kind? ist vorherrschende Meinung. Sichert Ihnen ein Richter am Telefon zu er habe einstweilig Umgang angeordnet, dann weigerten sich Polizei und Jugendamt einfach gerichtliche Enstcheidung durchzusetzen es geht ja nicht ewta darum Unterahlt für die Unterstützung eines vom Unterhaltspflichtigen unerwüschten Erziehungsstils aus jemandem herauszuprügeln.

Artikle 3 Absatz 3 ? niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden ? niemand darf seiner Behinderung wegen benachteiligt werden. Im § 1626a BGB stehet eindeutig drinne daß Männer benachteiligt werden. Sie bekommen ein Sorgercht nur dann wenn die Kidnesmutter keine Schlammschlacht beginnt und mit Dreck um sich schmeißt wie im vorliegenden Fall als Sie in 15 eng mit der Maschine beschriebenen Seiten den Vater WISSENTLCIHE FALSCH der Drogennhame bezichtigt hat. Der § 1626a BGB nach der Reform entspricht dem vor der Reform. Ob die Mutter dem Kindeswohl schadet ? weil sie das Kind in einer Sekte großziehen will oder pseudomedizinische esoterische Behandlungen  vornehmen lassen will satt schulmedizinischer ? zählt nicht wenn es darum geht dieser mit Geburt automatisch ein Sorgerecht zuzugestehen. Das Kidneswohl ist dem Staat, pardon aber der deftige Ausdruck muß hier sein  SCHEISSEGAL, wenn die Mutter es schädigt. Für die Mutter gilt der Kindeswohvorbehalt nicht. Nennen Sie das eine Nicht-Benachteiligung des vaters aufgrund seienr Eigenschaft männlichen Geschlechtes zu sein? Das Amts- und Oberlandesgericht meinen wenn ein Vater psychsich krank/Behidnert wäre habe er kein Recht auf ein Sorgecht. Das ist behidnertendiskiminierung. Sinngemäß: Entziehen des Sorgerchtes von Rollstuhlfahrern mit der Begründung daß diese behindert sind. Ist das Gleichbrechtigung von Behinderten?

Artikel 4 ? Religionsfreiheit ? Ich als Vater / Atheist habe etwas gegen religiöses pseudomedizinsiches Sektenreiki. Die Mutter meines Kindes darf aber trozdem das Kind in der Skete erziehen. Mag ja sein daß so ihre Religiosnfreiheit geachtet wird, meine aber nicht. Stellen wir uns mal vor die Kindesmutter wäre Moselm oder Jude und würde mein Kind rituell beschneiden lassen wollen und ich als sagen wir Christ wäre dagegen. Ist das Genitalvertümmeln dann erlaubt, also jene religiöse Erziehung die dem Kind im weitesten Sinne einen Schaden zufügt? Wäre es nicht angebrachter einem solchen Elternteil das Sorgerecht zu entziehen und es demjenigen Elternteil zuzusprechen der dem Kind als Atheist  die Möglichkeit läßt solche Enstcheidung später als Erwachsener selbst zu treffen? Ich bitte zu bedenken daß die Zahl der Menschen die eine andere Religion annehmen als die ihrer Eltern in der sie frühkindlich geprägt wurden schwindend gering ist. Ich füge hier als Beweismittel Auszüge aus einem Werk der Innenbehörde der Hansestadt Hamburg bei welche als staatliche Institution das pseudomedizinische Treiben der Reiki-Sekte/Religion einordnet unter : OKKULTISMUS UND SATANSIMUS / SCIENTOLOGY!Ich tippe mal Wenn ich anfangen würde satanistsiche Messen anbzuhalten mit menschenopfern dann gilt das whsrcheinlich nicht als Mord sondernals ungestörte Religionsausübung.

Artikel 5 ? Presse- und Kunstfreiheit ? Der Verfahrensbeistad des Kindes versucht mit allen Mittel zu verhindern daß ich diesen Skandal an die Presse gebe. Ich war selbst im Rahemen einer Schülerzeitung journalistisch tätig. Als ich neuelich eine Fotomontage gebloggt habe auf der ich den ?heiligen Vater? in Rom, den Papst, dem Running Gag der Figur ?Baby Sinclair? aus der Fernsehserie ?die Dinos? nach  als ?nicht der Papa? bezeichnet habe hat man mich (hierfür?) polizeilich zusammschlagen lassen und  wochenlang in U-Haft gehalten. Die christlich kirche predigt immer noch ungestraft die

?UNBEFLECKTE EMFPÄNGNIS? was ein Kreuzzug gegen die leibliche/biologische Vaterschaft ist.

Wer gegen weibliche Genitalverstpümmelung bloggt ist ein Held, wer gegen die verstümmelung von Vorhäuten von Knaben schreibt dem wird als vermeintlichem Antisemiten das Wohnhaus angezündet.Ich bekomme auch schriftliche Morddrohungen weil ich Atheist/Humanist bin.

Artikel 6 Absatz 1 - Ehe und Famile ? Eine Familie entsteht durch ein Kind. Der Staat schütz meine Vater-Kind Familienbeziehung nicht.

Artikel 6 Absatz 2 ? Erziehungsvorrecht der Eltern ? Ich will jetzt gar keinen Exkurs machen in Richtung Stasi-Kindesentführungen.ICH BIN zu ERZIEHUNG meines Kidnes BERECHTIGT und verpflichtet.Aber man verweigert mir die juristischen und exekutiven Vollmachten über das Gesetzgeungsdefizit beim  § 1626a BGB.

Artikel 6 Absatz 3 ? Trennung vom Erziehungsberchtigten ? Das Grundgetz sieht mich als grundsätzlich Erziehungsberechtigt und sogare verpflichtet an, es ist das niederrangige Recht des BGB welches das anders sieht. Trotdzem kann niederrangiges Sorgrecht des § 1626a BGB genutzt werden um mein höhherangiges Grundrecht zu beeinträchtigen. Ich bitte daher das Bundesverfassungsericht klarzustellen was es unter erziehungsberechtigten Eltern versteht. Sind das vorrrangig niocht leibliche Adoptionseltern oder Bettegschichten eiens getrennetne elternteils oder sind Eltern die biologsichen Eltern? Denn wenn man enstcheidne würde daß Kinder belibig an andere als sie biologsichen Letern gebudnen werdne können dann würde man das einzige sichere und verlässliche anknüpfiungsmerkmal, die genetische Abstammung aufgeben um ein System zu etablieren in dem Kidesrziehung den alle Hui wechslenden Liaisonen von Kidensmüttern überlassen würde statt den tatsächlichen, echten, leiblichen, einzig richtigen Vätern.

Wenn man das dann noch geschlechtergleichbrechtigt einführt wären die Kidner einer totalen Willkür ausgesetzt dahingehend wo sie hingehören.

Schlimm genug daß das Kind seit medizinischen Kinderwunschindustrie-perversionen wie Leihmutterschaften an die Person gebunden wird die es gebärt, die ist nämlich per Gentest nachher nicht festsstellbar sollten etwa nach einem Krieg oder einer Kastastrophe die Stammbücher und Geburtenregister verlorengehen.

Mit der Loslösung der Erziehungsberechtigten von der genetischen Abstammung ist dem ADOPTIONS- UND KINDERHANDEL Tür und Tor geöffnet. Es kann nicht im Intersse von Kidnern sein die einzig solide Eltenrbindung ohne Not zu verlieren bevor sie in etwa Vollwaisen sind.

Artikel 6 Absatz 4 ? Mutterschutz während der Schwangerschaft ? Unter den Mutterschutz fällt wohl auch solcher von Frauen die ihre Kidner töten oder wie im vorliegenden Falle massivst gefährden.

Artikel 6 Absatz 5 ? Gleichberechtigung unehelicher Kinder ? Im vorliegenden Fall haben wir eine ganz massives Stockholm Syndrom. Das Kind wurde dem vater absichtlich entfremdet um nachher zu behaupten es kenne denselben nicht und deshalb könne er auch kein Sorgerrcht wahrnehmen. Das ist alles nur keine gesunde seelische Entwicklung, vor allem im Dunstkreise der Reiki-sekte.

Artikel 7 Absatz 2 - Weder darf ich als grundgesetzlicher aber nicht BGB-Erziehungsberechtigeter über die Schulwahl des Kindes (mit-)bestimmen noch über dessen Religionsunterricht.

Artikel 19 Absatz 2 ? Das Amtsgericht Bad Homburg hat die Verfahren schuldhaft verzögert.

Wegen dieser Grundrechtsverletzungen die teilweise auch Menschenrechtsverletzungen darstellen ist sowohl das Urteil aufzuheben als auch der § 1626a BGB erneut zu reformieren.

Mit freundlichem Gruß

Maximilian Bähring



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14.04.2015 10:45

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Maximilian Baehring
Hoelderlinstrasse 4
60316 Frankfurt a.M.
Germany
maximilian@baehring.at
Fax: +49 (0)69 67831634

InfoDesk@ohchr.org
Fax: +41 22 928 9050

Office of the United Nations High
Commissioner for Human Rights
Palais des Nations
1211 Geneva 10
Switzerland

April 14th 2015

8400/15 European Court of Human Rights
1 BvR 50/15 Bundesverfassungsgericht

Dear Madam/Sir!

Is this psycho-terror torture? The Bundesverfassungsgericht at Karlsruhe, Germany?s constitutional court, is simply dismissing claims without deciding massively violating the constitutional rights of german citizens without even giving a decision-reason.

The European Court of Human Rights in Strasbourg, France dismisses claims arguing that not all the necessary documents were received by the court although the complaintant traveled to Strasbourg himself personally with all the documents of the past trials in his luggage and asked whether additional documents are required what was denied by the courts personnel. A few days later they wrote him a letter that still documents are missing and that the court will therefore destroy all documents of his submission and will not answer any questions if the complaint will be considered complete if he sends in the complaint again appending the documents they (later) said were missing.
I attached this document and the Bundesverfassungsgericht-?decision? mentioned before and the by the court receipt-stamped list of documents which has been braught to strasbourg as well as evidence photo showing the complaintant in front of the court-house in Strasbourg.

Is it okay that some human beings effectively do not seem to have any human rights because they simply do not ?get heard? by this courts?

Yours sincerely

Maximilian Baehring



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[7]  http://41.media.tumblr.com/41274fe65f5113af621978860ba4bc4/tumblr_nmslvrQ90Y1sofvubo8_r1_1280.jpg

13.04.2015 11:01

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FrauenRECHTe werden garantiert durch WehrPFLICHT für Männer!



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13.04.2015 10:43

tumblr# 116331708723


?Das kommt gar nicht in Frage, das habe ich meiner Frau am Totenbett versprechen müssen, ich bin der Vater und nicht die Gesundheitspolizei!?

http://sch-einesystem.tumblr.com/post/49679415236/stasi-2-0-aufmarsche-verhindnern



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13.04.2015 03:34

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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.

Fax: +33 (0)88 412730
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Council of Europe
F-67075 Strasbourg Cedex

Frankfurt a.M., den 13. April 2015

Sehr geehrte Damen und Herren, hohes Gericht!

nachdem IN IHREM HAUSE ein Teil des von mir höchstpersönlich unter Zeugen/mit Fotobeweis in Strasbourg am 09.Februar 2015 eingereichten Schriftsatzes verloren gegangen ist (der Ihnen zudem vollständig vorab per Deutsche Post Auslands-Einschreiben RM18107229DE eingereicht am 07. Februar 2015 21:24 Uhr beim Post-Shop - Tele und Internetshop Pfingstweidstraße 14, 60316 Frankfurt a.M. zugegangen war) und dessen VOLL-STÄNDIGEN Empfang ? also ausdrücklich inklusive des nachher als fehlend monierten Aktenbestandteils -
ihre Poststelle mit Eingangsstempel ausdrücklich bestätigt hat und wobei ihre Poststelle auch auf ausdrückliche Nachfrage hin keine weiteren Dokumente aus den bei diesem Vorsprechen mitgebrachten 2 dicken Leitz-Aktenordnern haben wollte und nachdem sie mir die Klage des fehlenden Bestandteils wegen mit dem Hinweis meine Eingabe werde vernichtet zurückgesendet haben mit Schreiben datiert auf den 16. und hier einge-gangen am 20. Februar 2015 (Aktenzeichen 8400/15) habe ich diese nun erneut ? um die BEI IHNEN verloren gegangenen Teile ? eine Bundesverfassungsgerichtentscheidung ? ergänzt nochmals eingereicht und zwar:

per Deutschen Post AG Auslands-Einschreiben Sendungsnummer RM182787995DE eingeliefert am 20. Februar 2015 um 20:45 Uhr beim Post-Shop - Tele und Internetshop, Pfingstweidstraße 14, 60316 Frankfurt a.M.

per zunächst dem versuch eines kompletten und nachher mehreren einzelnen Teil-Faxen mit einer dann jeweiligen Maximalgröße des verwendeten PDFs unter 2000KB vom Internet-Faxdienst simple-fax.de, Salzdahlumer Str. 196, 38126 Braunschweig, an die Nummer +33 884412730 zu folgenden Zeitpunkten und mit den folgenden Resultaten:

21.02.2015 01:16 #1415745 OK Anschreiben ?Pardon? ausgedruckter Screenshot simple-fax
21.02.2015 00:26 #1415736 FEHLER erneut: Seite 01-10 (ging wieder nicht durch)
21.02.2015 00:14 #1415733 OK ausgedruckter Screenshot mit Fax-Fehlern
20.02.2015 23:26 #1415724 OK Seite 39-42
20.02.2015 23:26 #1415723 OK Seite 34-38
20.02.2015 23:22 #1415720 OK Seite 31-33
20.02.2015 23:22 #1415719 OK Seite 21-30
20.02.2015 23:22 #1415718 OK Seite 11-20
20.02.2015 23:21 #1415717 FEHLER Seite 01-10 (ging nicht durch)
20.02.2015 23:21 #1415716 OK Versandeankündigung als in mehreren Teil-Faxen
20.02.2015 21:36 #1415689 FEHLER Seite 01-42 (ging nicht durch, Abbruch bei Seite 42)
20.02.2015 21:10 #1415677 FEHLER Seite 01-42 (ging nicht durch, Abbruch bei Seite 42)
20.02.2015 20:16 #1415659 FEHLER Seite 01-42 (ging nicht durch, Abbruch bei Seite 42)
20.02.2015 17:26 #1415433 FEHLER nachgereichtes OLG und AG Urteil (9 Seiten)
20.02.2015 16:53 #1415391 OK Anschreiben nachgereichte OLG und AG Urteile (6 Seiten)

nachdem dort die Seiten 01-10 nicht durchgingen habe ich ? und nur - diese dann ? Absender 1796275 - vom Internet-Faxdienst sipgate.de Gladbacher Straße 74, 40219 Düsseldorf geschickt:

21.02.2015 00:50 OK Seite 01-10
21.02.2015 01:20 OK Anschreiben ?Pardon? ausgedruckter Screenshot simple-fax

außerdem paginiert per 44 seitigem Fax vom Internetcafe cyberyder in der Tögesgasse 31, 60311 Frankfurt a.M. von der Nummer +49 69 287929 an die Nummer +33 884412730 vom am 02. März 2015, 17:38 Uhr.

Hierfür ? die Neueinreichung - mahne ich nun eine Eingangsbestätigung an.

~~~

Von easybell aus bekomme ich gar kein Fax heraus, egal ob per Hardware oder Software. Die Uhr des Faxes vom Druck-Center-Zeil tickt nicht richtig nur beim CybeRyder klappt alles.



[0]  http://40.media.tumblr.com/1095180f69628f6c9efafc770ef3e56/tumblr_nmr4l3w8x91sofvubo6_1280.jpg

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[2]  http://36.media.tumblr.com/c4d0b455d48d2c5cffb6c7720a6ed14/tumblr_nmr4l3w8x91sofvubo4_1280.jpg

[3]  http://40.media.tumblr.com/96d0ab4e102eb931fdbbd54a1609762/tumblr_nmr4l3w8x91sofvubo3_1280.jpg

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12.04.2015 05:10

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Hiermit ersatte ich Strafanzeige gegen Herrn Michael Krowisi

Herr Korwisi steht ? er ließ Forenbeiträge auf der angeblich neutralen Seite ?Klinik-bewertungen.de? löschen ? im dringenden Tatverdacht zur Manipulation der Meinung der Medienöffentlichkeit ehe-maliges Personal der über die Kur-und Kongress von der Stadt Bad Homburg v.d.h. gehaltenen Klinik Dr. Baumstark in deren Verwaltungsrat er deshalb sitzt, durch Vergiftungen und Verleumdungen versucht zu haben mundtot zu machen und somit als Zeuge vor Gericht unglaubwürdig erscheinen zu lassen was sowohl den Schädlingsbefall in der Klinikküche damals anging als auch den sexuellen Mißbrauch von Zivildienstleistenden durch den Hausmeister der Klinik. Außerdem hat er sich über den verscuh Stillschweigen in der Sache zu erlnagen wohl eingehandelt daß die Kur- und Kongress GmbH inzwischen ?Reiki? anbietet, pseudomedizin eines sektenähnlichen Schnee-ballsystems wofür im gegenzug die Kindesmutter eines der Mißbracuhsopfer zuläßt daß ein Sorgerchtsverfahren dazu zweckentfremdet wird mittels üer deises erpresster maniplierter Gutachten und Psychoterror auf die Zeugen und Opfer dahingehend einzuwirken. Es wird also durch Kidnapping versucht an Gutachten zu kommen mittes derer dann wiederum versucht wird dei Tatscahe ind en Medien zu verdrehen was den seuxuellen Mißbracuh und den schabenbefall in städtischen Betrieben angeht.



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12.04.2015 04:44

tumblr# 116214714368


Es hat seien guten Grund warum Unetrahltsverfahren von Kindschafts- /Umgangs und Sorgerechts-sachen getrennt zu verhandeln  sind, auch wenn Dr. jur Peter Finger hier selsamerweise anderer Meinung war udn zwar obgleich ich ihm von Anfang an gesagt ahtte daß ich en Doppelesidenzmodell mit geteiltem Sorgerecht wünsche was die Frage von Unetrahlsaufwendungen eindeutig tangiert.

Es geht nämlich darum Kinder und Eltern vor Kidnerhandel zu schützen. Kommerzeilllen Adoption-vermittlern wie den christlichen Kirchen mag es ein Dorn im Auge sein, aber Vaterschaft ensteht nicht durch jungfäuliche Emfpängnis sondern durch den Geschlechtsakt oder In Vitro Fertilisation. Das ist auch insofern logisch als ein Kidn das einem Seitensprung eienr verheiratten Frau entsammt erhöhtes Opfer der Gefahr von INZEST wird wenn sein rechtlicher Vater und bilogsicher/leiblicher Vater nicht übereinstimmen. Und es ist auch unerheblich ob eine Leihmutter das genetisch etrachtet Kind einer anderen Frau austrägt denn die für die Abstammung erhebliche genetsiche Abstammung ? und damit Vermeidung von Inzest ? ist eben nicht die einer Leihmutter, sonden die der Eizellspenderin. Für dei Gesundheit der Nachkommen eines Kidnes ist es erheblich daß nur und ausschließlich die biolgsichen/leiblichen Eltern auch rechltiche Eltern sind.

Das deutsche Familienrecht GEFÄHRDET damit das Wohl von Kidnern udnderne Nachwuch die um ihre tatsächliche Abstammung betrogen werden ? von Müttern udn staatlichen Insitutitionen.

Kann man den Trauschein eines Ehemannes jederzeit durch Schidung ungültig machen dürfte es sich als unmöglich erweisen die Erbmarkmale des tatsächlichen, genetischen/leiblichen Vaters aus einem Kind zu entfernen. Das ist das vom Budnesverafssungericht geforderte solide anknüfungsmerkmal. Verheiratet ist man allenfalls bis zur nächsten Scheidung, Vater belibt man ein Leben lang und darüber hinaus.



11.04.2015 09:32

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[0]  http://41.media.tumblr.com/b40708a8f39b3131d0435cf476fd69a/tumblr_nmnvuwVvTv1sofvubo2_1280.jpg

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10.04.2015 04:32

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Updated: http://zentral-bank.eu



[0]  http://41.media.tumblr.com/79df615e5de26792fad4c668af39d2e/tumblr_nmln9s1iUc1sofvubo1_1280.jpg

09.04.2015 09:39

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steht als PFLICHTverteidiger drinne will aber Honorar

http://www.rechtsanwaltskammer-ffm.de/?/Pfl?/PVFrankfurt.pdf

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
maximilian@baehring.at
Fax: 069/67831634

Herrn Wagner
Stadt Frankfurt a.M.
Ordnungsamt
Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt a.M.
09. April 2015
32.22.2 Wg ?Persönliches Gespräch? ? hier:
Telefonat mit Rechtsanwalt D. B.!

Ich habe soeben 09. April 2015, ca. 09:456 Uhr unter Vorlage Ihrer Ladung nochmals Rücksprache mit einem weiteren Anwalt gehalten um mich zu erkundigen ob sich an der rechtsauakunft des Anwaltes E. man müsse polizeilichen Vorladungen grundsätzlich nicht Folge leisten zwischenzeitlich etwas geändert hat (die Auskunft war ein paar Jahre alt). Auch dieser meinte ich solle und müsse ihrer Vorladung nicht Folge leisten. Auch er riet mir an Akteneisicht zu nehmen. Um Kosten zu vermeiden habe ich diese ja bereits selbst mit Schreiben vom 31. März 20145 beantragt.



[0]  http://41.media.tumblr.com/63b266c2a025095ab49c5bc6ea8675c/tumblr_nmj9h5HwB21sofvubo3_1280.jpg

[1]  http://40.media.tumblr.com/97ac226676813d33da7f049b1864045/tumblr_nmj9h5HwB21sofvubo6_r1_1280.jpg

[2]  http://36.media.tumblr.com/ef70f9816093cacf80a77b1cd36caa3/tumblr_nmj9h5HwB21sofvubo7_r1_1280.jpg

[3]  http://40.media.tumblr.com/2b85237fe7005dbbcb856851b96ff45/tumblr_nmj9h5HwB21sofvubo1_1280.jpg

[4]  http://36.media.tumblr.com/cb2bf2d2dfe4a7257e53eba2077c5cd/tumblr_nmj9h5HwB21sofvubo2_1280.jpg

[5]  http://40.media.tumblr.com/0a0065891a2846d670dbf94678776ac/tumblr_nmj9h5HwB21sofvubo4_1280.jpg

[6]  http://41.media.tumblr.com/096b4abf4adce99e28477969674aea7/tumblr_nmj9h5HwB21sofvubo5_1280.jpg

[7]  http://41.media.tumblr.com/30847ed66584c404f933ddcdf98a435/tumblr_nmj9h5HwB21sofvubo8_r1_1280.jpg

08.04.2015 10:46

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Damit keine Missverständnisse aufkommen!



[0]  http://36.media.tumblr.com/3fe16c7ba834fc856a13753ff0e11d7/tumblr_nmif8zGlj31sofvubo1_1280.jpg

[1]  http://41.media.tumblr.com/478bfbe81447c2d3001de65c49c062e/tumblr_nmif8zGlj31sofvubo2_1280.jpg

08.04.2015 08:52

tumblr# 115879286008


REIKI ?Sekte? hör mit - hatte ich berfürchtet!
http://reiki-direkt.de/huessner/

~~~

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
vorab per Fax: +49 / (0)69 / 1367-2100
nächstgelegene Polizeidienststelle
via Herrn Obersatatsnwalt Dr. König
mittels Generalstaatsanwaltschaft
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.Frankfurt/M., 08. April 2015 Herr Dr. König!Jetzt ist es endlich nachweisbar. Die Reiki-Sekte ver-folgt mi-ch!Für den ganzen Unfug der letzten Jahre gibt es jetzt ?DIE EINE ALL-UMFASSENDE ERKLÄRUNG?: Reiki-Anhänger sind Follower meines Internet-Blogs ?sch-einesystem? bei ?tumblr.com?!
?



[0]  http://40.media.tumblr.com/7bb2ee269a4996ce7b23261f0a13813/tumblr_nmi9zw5UAN1sofvubo3_r1_1280.jpg

[1]  http://41.media.tumblr.com/174ab77167a54e380dae107fdaad803/tumblr_nmi9zw5UAN1sofvubo2_r1_1280.jpg

[2]  http://40.media.tumblr.com/2968a32c24f5324935ae015a461af9e/tumblr_nmi9zw5UAN1sofvubo4_r1_540.jpg

08.04.2015 04:43

tumblr# 115861446288


(siehe auch: http://baehring.at/marina.htm)

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
vorab per Fax: +49 / (0)69 / 7391475-7030

DAK Gesundheit
Zeil 53
D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt/M., 08. April 2015

Ihr Schreiben vom 02. April 2015
Ihr Zeichen: 352 897 102 000-750400-01100

Das angeblich bestehende Versicherungsverhältnis ist gekündigt.
Es kam BETRÜGERISCH durch das Rhein-Main Jobcenter zustande. Ich verweise auf meine Briefe, Emails und Faxe vom 06., 09. und
17. Juli 2014 und vom 17. Dezemebr 2014. (letztere beigefügt)

Ich teile Ihnen heirmit mit daß ich solche Zahlunge wie die Selbsbeteiligung zur Zahlung nicht leisten da die Forderung insgesamt STRITTIG ist. Ich wurde entgegen meiner Patienten-verfügung behandelt. Ich VERBIETE ihnen für meine Person irgendwelche Zahlungen an das Unicersitätsklinikuim zu
leisten und auch an jegliche andere medizinsiche Einrichtung.

Es reicht.

Ich erstatte Strafanzeige gegen Sie wegen nachweislichen wierdrohlten Abrechnungsbetruges zu lasten ihrer Verischrten!

Bähring

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.

vorab per Fax: +49 / (0)69 / 1367-2100
nächstgelegene Polizeidienststelle
via Herrn Obersatatsnwalt Dr. König
mittels Generalstaatsanwaltschaft
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt/M., 08. April 2015

Herr Dr. König!

Wie sie an beiligenden Schreiben erkennen können versucht die DAK Krankenversicherung erneut ABRECHNUNGSBETRÜGERISCH zu Lasten Ihrer Mitglieder Betreibern von Krankenwagendiensten sowei der Uni-Klinik Geld zuzschanzen.

Hierbei täsucht die DAK mit Hilfe des Jobcentes vor ich wäre bei
der DAK versichert was nicht der Fall ist. Die letzte Versicherung der ich angehört habe war die Vaillant BKK.

Ich ersatte hiermit Strafnzeiege.

Die versuchen durch permanentes Nichtberabeiten meiner Eingaben und sich nchtantgegenhemen von Telefonaten der Allgemeinheit Kosten zu verursachen.

BÄHRING



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08.04.2015 04:37

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Notiz: Telefonat vom Dienstag, den 07. April 2015 15:15 Uhr

Gespächspartner: Ein Herrn Ochs (wie der Stier?), der Vertretung eines Herrn Wagner vom Ordnungsamt. Herr Ochs wusste sofort worum es ging war vom Anfang des Gespräches an massivst aggresiv, er beschwrrte scih über meine Rückfrage wie er sich schreibe und meinte ich wäre beleidigend weil er eben heißt wie ein Vieh. Er fing damit andaß der Herr Wagner, den ich eigentlichzu sprechen gewünscht hatte nicht im Hause sei und daß er sich mit mir nur dann unterahlten würdewenn ich nicht beleidigend würde was ich ionsoferns seltsam fand als er damit das Telefonat begann.

Auf die Frage ob meien Fax vom 31. März 2015, 22:21 Uhr eingegange sei verneinte er und ich wies ihn darauf hin daß ich das ganze auch nochmals postalisch per Brief versendet hätte. Er erwiderte daaufhin ich würde ihn/sein Amt mit Emails bombardieren!

Herr Ochs wurde aufs allermassivste bedrohend, als ich ihm eröffnete ich hätte mich erkundigt, ich müsse seinen ?Einladungen? nicht Folge leisten, und ich betrachte die Sache mit Beantwortung seiens Schreiben als erledgit, sagte er das sei Ihnen egal, das sähen sie nicht so! Ich habe ihm dann gesagt darüber solle er sich mit meinem Anwalt auseinandersetzen wenn er das recht brechen wolle,mich einschüchtern und quälen!

~~~

From: Maximilian Baehring [mailto:maximilian@baehring.at]
Sent: Mittwoch, 8. April 2015 13:17
To: ?Office?
Subject: RE: Fax-Schreiben vom 31.03.2015

Hallo Claus.

Ein Fax?

Nein, ich hatte gestern, am Dienstag den 07. April 2015 angerufen bevor ich zur Post gegagngen bin, ich hab auch gestern am späte abend dann gesehen daß deine Kanzlei wohl in Abwesenhiet versucht hatte mich auf dem Festnetz zu erreichen.

  Ich will auch keine Entschädigung haben sondern vielmehr habe ich bereits eine bekommen weil man mich unter einem Vorwand zu Unrecht eingesperrt hatte um im Sorgerechtsverfahren an ein Gutachten zu kommen.

Die Sache mit U. udn meienm Kind hast Du ja mitbekommen. Ein Freund (oder illegaler Untermieter? - die wohnen hier zu siebt in 1-Zimmer-Appartements) meiner Nachbarin aus dem Appartement unter mir hat mich (er war besoffen udn wollte Bier oder es war ihm zu Laut) versucht durch erwürgen umzubringen was ich nur knapp überlebt habe. Daraufhin gabe es einen Putativ-Notwehr-Exzess als die Polizei anrückte. Ich habe beim erneuten Türöffnen die Polizei mit Pfefferspray durch die nur eien Spalt weit geöffnete Wohnnugstür eingenebelt weil ich sie für ?den Würger? hielt. Daraufhin wurde ich von den Beamten regelrecht zusammengseschlagen (mit dem Kopf eggen die Wand und nachher vor dem Huas gefesselt absichtlich aufs Trottoir geshcmissen so daß cih massivste Verletzungen im gesicht hatte). Deise beamten stalken mich regelrecht.

Mein Verhältnis zu den Bullen hier ist mehr als gespannt weil die sich geweigert haben mir zu helfen als mein Intenetscnhluß/VoIP gehackt wurde und ich daraufhin sauer und ausfalled geworden bin. Die Bullen sind hier genauso faul wie die in Bad Homburg wegen derer ich mich schon beim Innemministerium beschwert habe. Die waren untätig geblieben nachdem man mir 2006 nachts den Nokia-Communicator eines Kunden, der milliardenschweren Vermögensverwaltung (O.-F. M, GmbH) mit den Netzwerk-SSH-Keys drauf ? also gespeichertn Passwörtern (wen du so willst zum Tresor), entwendet hatte. Außerdem haben Sie mir nach einem Hundebiss nicht geholfen. Außrdem wurde ich damals von einer angeblih verpürügelten Frau ? villeicht kennst Du die ? Boba Voigt  gestalkt, das ganze erinnerte mich sehr an de Geschichte mit A. R./U. R.. Als ich dieser unterlassenen Hilfeleistung wegen nach Frankfurt a.M. zog wäre ich fast im Appartment des Ehemannes der Richterin L., gelandet, der Richterin aus der Sache mit meiner Tochter. Dr hatte in der Zeitung eine Wohung im Gallusviertel angeboten. Die psann IHRES SCHLECHTEN GEWISSENS WEGEN herum ich würde sie verfolgen.Ein Beamter (Damer/Schmidet?) aus Bad Homburg hat mich damals wohl beim 1. Revier hier angeschwärzt das hat er jedenfalls angekündigt daß die so wörtlich: noch Spaß mit mir haben würden. Bei dem Eingangs dieses Absatzes erwähnten VoIP-Hack bei dem MIR ein Schaden von 2.500 Euro enstanden ist haben dann die Bematen mich in Hand- und Fußfesseln gelegt und dabei verletzt weil ich sie beleidigt hatte nachdem sie nicht anrückten um Beweis zu sichern. Ich hab die natürlich angezeigt. Daraufhin standen die bei mir vor der Tür und wollten daß ich die Anzeige zurückziehe, ansonsten könnten Sie mich auch mal für ein Har mindestens verschwinden lassen. Glücklicherweise hab ich das ganze auch als Petiton gegen Polizeigewalt ans europäische Parlament formuliert!

Als dann dei Sache mit dem Würger hier passierte habe ichd as nur dem C. K. mitgeteilt und zunächst von einer wietern Anzeige bei den mich Scheiße behandelnden Beamten abgesehen. Scheiße behandelnd bedeutet: Als ich Anfang 2007 H(artz)IV beantragen musste haben die mich vom 05. Febraur bis zum 28. April 2007 auszuhungern versucht um mich in ein Gutachten zu zwingen das ich nicht wollte. Ich hatte damls gesagt daß evetuelle Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeistaversicherung geltend zu machen seien. Dieses Gutachetne ergab daß übrigens bei mir alles okay ist. Beim 1. Revier hatte man die Hilfeleistung unteralssen als das Kjobcentr mir gar keien Leistungen gewährte auch ekien Lebensmittelguscheien. Wäre der Vermiter heir kein beannter ? ich hätte auf der Straße gesessen udn hätte V. (b,, ist jetzt verheiratet udn heißt Z.) mich nicht mit Care-Pakten versorgt wäre ich verhungert. Man hat mir anwaltliche Beratungshilfe ebenso verweigert wie Prozesskostenhilfe. Daraufhin habe ich versucht die Staatsanwaltchaft/Polizei einzuschalten.

Aus Ärger darüber udn um Nachweisen zu können daß ich versucht ahtte Hilfe zu bekommen und man mich verhungern lassen wollte kam es zu der Sache in der ich dich gebeten hatte mir Akteneinsicht zu ermöglichen über deien Anwaltsfreund , aus Darmsatdt. Erweigerung § 147(7)StPO. Das Verfahren ist eigestellt. In der Folge hat man hier unsäglich Zustaände geschaffen umd die Mieter zu drangsaliern (oder mich direkt?). Tagelang war die gesamte Liegenschaft ohne Wasserversorgung. (mainova = Bürcgerintitiv Klärschlammtropckungsanlage?) und Internetanbieter die Drückerkolonenn heir ins Haus egschickt hatten buchten trotz fehlender Einzugsermöächtigungen ab und/oder Zusazoptionen dei nicht betsllt waren. Und zeitgleich weigerte sich meien Bank, die FraSpa1822, die zuvile bezahlten Beträge aus Laschriften zurückzuholen oder die Lastschriften benakseitig zu sperren. Auch hier wollte mir der Polizei nicht wieterhelfen. Daraufhin hab ich dann ? do die Bullen ? ein wenig bei denen randaliert weil die von der Bank wider ebsserne Wissens mir meine Sozialleistungen veruntreut und so mein erneutes verhungern riskiert haben.

Der Würger jedenfalls tauchte sporadisch wieder auf und jedesaml hab ich dann schriftlich Meldung an die Staatsanwltschaft gemacht weil cih Angst vor eien Verdeckungststarfat habe. Passiertist aber wie immer nichts. Statdessen bekam ich von den Stadtbuleln aufforderug mich erenut begutachten zu lassen ? nahcem man (Dr. h.) nichts gefunden hatte was denen nicht gepasst hat. Nachdem die mich wieder und wieder drangsaliert haben bin ich dann ausfällig geworden udn zwar schrifltich. Am selben Abend war der Würger wieder hier am Kiosk udn sff sich wieder zu. Am nächsten morgen kam es dann zu der Putativ-Notwehr-Geschichte wiel dei Bstadbullen einfach icht akzeptiren wollten daß ich mich keien m neurlichenguatchten stellenwollte. Ich hatte ja eiens was besagtdaß ich geistig gesund bin.
Die haben mich auf das sadistsichste gequält und mit 14-Tages-Ladungsfristen versucht eine ?AKUTE GEFAHR? zu konstruieren udn wollten prüfen ob eien Unterbringung eroerderluich ist. Ich hab die weggeschickt ? MEIN GUTES RECHT - und das haben sie wieder und wieder nicht akzeptieren wollen. Die haben her im ganzen Vietel Plakate geklebt um mich zu verleumden. Dann ahben Sie so getan als bestünde Gafhr im verzug ? amm 22. Mai 2013 hatte ich sie shciftlich ?Beleidigt? am 23. Mai 2103 werde ich krankenhausreif geprügelt wie drchsichtig ist das denn.

Für dei Notwehr wollten sie mich dann eisnpreen. Für diese zu Unrecht erlittene Unterbringung hat mich das Gericht dann mit 3000 Euro enstchädgt von denen nach Abzug der Anwaltskosten über 2000 Euro vorhanden sind. Ich wohne jetzt in Frankfurt a.M. im Ostend an der Aral-Tankstelle wie du weist und bei mir direkt um die Ecke (400m) hat die EZB gebaut. ?Politics sart right outside your window?. 

Die Stadtbullen(!) drehen jetzt nach den Krawallen durch und suchen Verantwortliche unter den Blockupy Leuten. Es wird GESCHLAGEN, GEFOLTERT (Einsperren zur Erzwingung von Krankheitseinsicht) und es gibt LAGERHAFT wie bei den Nazis (Mißbrauch des § 126a STPO).

Weitere Infos: https://www.zentral-bank.eu/downloads/ und http://www.central.banktunnel.eu/tumblr.com/
(auh hier gibt es PDFs zum downloaden)!

Jedenfalls haben die mit Schriebn vom 30. Mai 2015 erneut versucht mich per Vorladung einzuschüchtern. Vorladung gegen die wir dringend etwas unternehmen müssen.
Ich ruf dich nochmal an. mit freundlichem Gru&SZlig; / Yours sincerely Maximilian Baehring
[?]
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ From: Office [mailto:office@putzek.de]
Sent: Mittwoch, 8. April 2015 09:58
To: maximilian@baehring.at
Subject: Fax-Schreiben vom 31.03.2015

Hallo Max, in der vorbezeichneten Angelegenheit hattest Du unter dem Datum des 31.03.2015 ein Fax-Schreiben an unsere Kanzlei gesandt, ausweislich dessen Du Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber der Stadt Frankfurt am Main geltend machen möchtest. Solltest Du uns besagtes Mandat antragen wollen, so bedanke ich mich zunächst für Dein Angebot, welches ich jedoch nicht annehmen kann. Entgegen Deiner möglichen Vermutung liegt dies nicht an Erwägungen in Kostenhinsicht, sondern ausschließlich daran, dass ich seit der Aufnahme meiner Tätigkeit in der hiesigen Kanzlei ausschließlich mittelständische Unternehmen in Fragen des Vertrags-, Arbeits- und Gesellschaftsrechtes berate. Ob dieser fachlichen Ausrichtung ist mir eine Übernahme eines Mandates aus dem Bereich des Delikts- und Schadensrechtes nicht möglich. Ich empfehle Dir daher, Dich an einen Anwalt mit einem entsprechenden Tätigkeitsschwerpunkt zu wenden. Auskünfte erteilt die zuständige Rechtsanwaltskammer in Frankfurt am Main unter der Telefonnummer: 069-170098-01. Für die Durchsetzung Deines Anliegens wünsche ich Dir viel Erfolg und verbleibe mit freundlichen Grüßen Claus J. E.
Rechtsanwalt



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08.04.2015 04:34

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09. April 2015 11:00 Uhr  Endlich bei der Gerichtskasse Frau Castor (-6396) erreicht.  Status: Liegt der Kassenleitung zur Entscheidung vor.
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http://central.banktunnel.eu/download/X013763700109X-X013770500104X.pdf


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http://central.banktunnel.eu/download/X013770500104X-3s.pdf


Gerichtskasse
Heiligkreuzgasse 34
60313 Frankfurt a.M. 08. April 2015

Kassenzeichen X013763700104X

Sehr geehrte Frau Arendt. Am heutigen 08. April 2015 erhielt ich datiert auf den 01. April 2015 (wie schon am 01. April 2015 datiert auf den 27. März 2015 in Sachen x01376700109x) erneut eine Mahnung der Gerichtkasse obgleich immer noch nicht über meine beiden Ratenzahlungseinträge in den vorganneten Sachen vom 04. März 2015, ihnen am selben Tage um 12:49 und 12:59 Uhr vorab zur postalischen Versendung per Fax zugleitet (außerdem noch per Email). Soeben am 08. April 2015 gegen 16:30 Uhr haben wir miteienander telefoniert, Sie haben versichert sich um dei Angelegnehit zu Kümmern indem Sie diese Ihrer Kollegin Castor nochmas vorlegen wollten. Mit freundlichem Gruß M. Bähring mit freundlichem Gru&SZlig; / Yours sincerely Maximilian Baehring

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Seit gestern ist niemand zu erreichen bei der Gerichtskasse! egal
ob Durchwahl Castor 6396, Runzheimer 2351 oder Ludwig 8808!

https://www.zentral-bank.eu/download/X013763700109X-X013770500104X-3s-4s-4s-4s



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07.04.2015 03:45

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NEUES BEWEISMITTEL AUFGETAUCHT!

Ich will im folgenden nochmal klar und deutlich dartsellen was dazu geführt hat daß ich am 23. Mai 2013 von Polizisten verprügelt wurde.

Mein VoIP war gehackt worden und zwar von Cuba aus, da wo auch Guantanamo liegt. Die Polizei wollte mir wie immer nicht helfen obgelich mir permannet höher Schäden entstanden sondern legte mich lieber in Eisen als sich aufgrund der Tatsache daß man mir mal wieder nicht helfen wollte ausfallend wurde. Dabei wurde ich verletzt. Ich habe das zu einer Petition beim europäischen Parlament verarbeitet. Es gab also eine Petition in der ich mich über die Frankfurter Polizei beschwerte. Am 19. Mai 2013 trat das reformierte Sorgerecht in Kraft. Daher versuchte man mich von der Bildfläche verschwinden zu lassen damit ich keien Antrag einreiche. Dafür spricht daß meine aktuellen Beschwerden beim Bundesverfassungegricht (1 BvR 50/15) unbegründet verworfen wurden und Akenbestandteile meiner Eingaben bei Gericht verschlampt werden um die Anträge dann wegen Unvollständigkeit  ablehnen zu können (8400/15) und die Akten vernichten zu können.
Mit Datum des 16. Mai 2013  hatte man mich also seitens des Ordnungsamtes vorgeladen, eine Ladung der ich rein rechtlich nicht Folge leisten muß. Das ganze für den 27. Mai 2013. Ich habe dem Herrn Retzlaff dann mal das zitiert was ich in solchen Situationen immer um die Ohren gehauen bekomme, insbesondere seit ich vom Anwalt im Sorgerchtsverfahren vor meinem ganzen Büro psychiatrisch verleumdet worden war: ?Der Termin findet nicht satt? (Uta Riek), ?Fick dich Ins Knie?, (Hans-Werner Schilling) ?Arschloch? (Jutta Riek)!

BEWEIS: Das ganze sendete ich Ihm per Fax am 22. Mai 2013 um 17:42 Uhr, bericht füge ich bei.-

Hiervon hat sich die Beamten um Herrn Retzlaff nun ? auch nach eigener Aussage - provoziert gefühlt. Auf einmal bekam die Sache nämlich eien besondere Dringlichkeit und man konnte den ursprünglichen Termin gar nicht mehr abwarten sondern stand vor der Tür um zu prüfen ob man mich mittels Psychiatrie mundtot machen könne. Immerhin hatten Polizeibeamte auf meine Petition hin mir schon einmal ? ebenfalls vor meiner Wohnungstüre - angedroht daß ich auch ganz schnell und einfach mal für ein Jahr von der Bildfläche verschwinden könne falls ich Strafanzeigen gegen sie machen würde oder nicht zurückzöge. Abgesehndavon hatte man ind er ganzen Umgebung meiner wohnung seltsame provozierende Plakate was Psychatrie angeht aufgehängt.

Am 22. Mai 2013 war zudem ?der Würger?, ein Untermieter meiner Nachbarin aus Appartment 20 der mich fast durch erwürgen umgebracht hätte als ich ihm keinen Alkohol geben wollte, am Kiosk nahe usners Hauses von mir gesichtet worden. Ich habe daher abends noch ein entrpechendes Schreiben zur Generalstaatsnwaltschaft gebracht in der ich diesen Umstand schilderte. Auch hatte ich einen Warnhinweis am Briefkasten angebrachtd aß ich nur nahc pbsrapche die tü öffen.

So kam es dann zum Putativnotwehr-Exzess am 23. Mai 2013 wobei ich Pfefferspray durch die hab geöffnete Tür verprühte weil ich davon ausging daß der Würger davor stehen würde..

Dabei haben mich Beamte genommen sobald ich die Tür geöffnet hatte, mich absichtlich mit dem Kopf mehrfach gegen die Wand im Hausflur gegenüber geschleudert, und mich nach der Festnahme dann auch noch gefesslt abscihtlich vor dem Wohnhaus aufs Trottoir geschleudert so daß mein ganzes Gesicht aufgerissen war.



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06.04.2015 09:49

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updated: http://banktunnel.eu/tumblr.com/  or http://take-ca.re/tumblr.com/



04.04.2015 09:41

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[0]  http://41.media.tumblr.com/800ffbbe46a40f4d3b9f108277fefc7/tumblr_nmaxkvHlKn1sofvubo1_1280.jpg